Wohnungsübergabe: Protokoll beim Ein- und Auszug richtig machen

Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll beim Einzug und beim Auszug ist dein bester Schutz im Streit um die Kaution. Nach § 1109 ABGB gibst du die Wohnung grundsätzlich in dem Zustand zurück, in dem du sie übernommen hast, gewöhnliche Abnützung musst du laut Arbeiterkammer nicht ersetzen. Ausmalen musst du in der Regel nur, wenn es wirksam vereinbart ist oder du ungewöhnliche Farben verwendet hast.
Das gehört ins Übergabeprotokoll
- Datum, Adresse, Namen von Mieter, Vermieter bzw. Hausverwaltung und Zeugen
- Raum für Raum: Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen, Sanitär, Küche
- Mitvermietete Geräte und Inventar mit Zustand (Herd, Kühlschrank, Therme)
- Alle bekannten Mängel und Schäden, so genau wie möglich
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizkostenverteiler mit Zählernummer
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel (Wohnung, Haustor, Keller, Post)
- Unterschriften beider Seiten und je eine Ausfertigung
Warum das Protokoll beim Einzug am wichtigsten ist
Nach § 1109 ABGB musst du die Wohnung am Ende so zurückgeben, wie sie im Inventar beschrieben ist oder wie du sie übernommen hast. Ohne Protokoll vom Einzug ist später oft unklar, welcher Kratzer schon da war. Die Arbeiterkammer Wien und die Mietervereinigung empfehlen deshalb ein Protokoll beim Ein- und beim Auszug, dazu Fotos und Zeugen.
Eine gesetzliche Pflicht zum Protokoll gibt es nicht. Wenn der Vermieter keines vorbereitet, schreib selbst eines und lass es unterschreiben. Weigert er sich, schick ihm das Protokoll mit Fotos zeitnah per E-Mail oder eingeschrieben, damit du belegen kannst, was du wann festgehalten hast.
So läuft eine Übergabe ab
- 1
Termin bei Tageslicht vereinbaren
Bei Kunstlicht übersieht man Flecken und Kratzer. Plane eine Stunde ein und nimm, wenn möglich, eine Begleitperson als Zeugin mit.
- 2
Raum für Raum durchgehen
Wände, Decken, Böden, Fenster und Dichtungen, Türen, Steckdosen, Armaturen, Fliesen und Fugen. Teste Wasserhähne, Abflüsse, Herd und Therme kurz.
- 3
Mängel konkret beschreiben
Nicht "Boden abgenutzt", sondern "Parkett Wohnzimmer: drei Kratzer ca. 10 cm vor der Balkontür". Je genauer, desto weniger Spielraum für Streit.
- 4
Zählerstände ablesen
Strom, Gas, Wasser und Heizkostenverteiler mit Zählernummer notieren und fotografieren. Die Stände brauchst du für die Ab- und Anmeldung beim Energieversorger und für die Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
- 5
Schlüssel zählen
Notiere Anzahl und Art der Schlüssel. Beim Auszug lässt du dir die Rückgabe aller Schlüssel schriftlich bestätigen, denn das Datum der Rückgabe ist meist auch das Datum der Rückstellung der Wohnung.
- 6
Unterschreiben und Kopie mitnehmen
Beide Seiten unterschreiben, jede Seite bekommt ein Exemplar. Lies vorher genau durch, was du unterschreibst.
Gewöhnliche Abnützung oder Schaden?
Gewöhnliche Abnützung ist laut AK Wien mit der Miete abgegolten und darf nicht von der Kaution abgezogen werden. Dazu zählen laut Mietervereinigung etwa Schatten von Bildern und Möbeln oder Dübellöcher für Regale und Bilder in normalem Ausmaß. Hast du die Wände übermäßig angebohrt, musst du die Löcher laut Mietervereinigung verschließen.
Ersatz schuldest du nach § 1111 ABGB für Schäden durch Gebrauch, der über das Übliche hinausgeht. Auch dann darf der Vermieter laut AK und Mietervereinigung nur den Zeitwert verlangen, nicht den Neupreis. Seinen Ersatzanspruch muss er laut § 1111 ABGB spätestens ein Jahr nach der Rückstellung gerichtlich geltend machen.
- Meist gewöhnliche Abnützung: leichte Gebrauchsspuren am Boden, Schatten an Wänden, übliche Dübellöcher.
- Meist ersatzpflichtig: Brandflecken, gesprungene Fliesen oder Waschbecken, beschädigte Türen, Wasserschäden durch eigenes Verschulden.
- Laut Mietervereinigung: Was beim Einzug nicht da war, musst du entfernen, sonst kann der Vermieter die Kosten abziehen.
Ausmalen beim Auszug: was der OGH dazu sagt
Nach der Rechtsprechung des OGH muss ein Mieter die Wohnung grundsätzlich nicht frisch ausgemalt zurückgeben. In Verbandsverfahren gegen Vertragsformulare (etwa 7 Ob 78/06f und 1 Ob 241/06g) hat der OGH Klauseln abgelehnt, die Verbraucher pauschal zum Ausmalen beim Auszug verpflichten. Laut AK Wien ist eine solche vorformulierte Klausel in der Regel unzulässig.
Anders kann es bei einer echten Einzelvereinbarung sein: In einem Fall zwischen zwei Unternehmen (10 Ob 79/07a) hielt der OGH eine ausgehandelte Ausmalpflicht für wirksam, weil der Mieter die Räume frisch ausgemalt übernommen hatte. Und hast du in ungewöhnlichen Farben gestrichen, musst du laut AK Wien in der Regel wieder ausmalen.
Reinigung und leere Wohnung
Laut Mietervereinigung muss die Wohnung bei der Rückgabe leer und besenrein sein. Wurde sie beim Einzug gereinigt übergeben, ist laut Mietervereinigung eine Grundreinigung bei der Rückgabe angebracht, auch für mitvermietete Geräte wie Herd und Kühlschrank.
Wenn du keine Zeit hast: Endreinigung, Ausmalen oder Kleinreparaturen kannst du vergeben. Beschreib den Auftrag einmal und vergleiche mehrere Angebote, statt kurz vor dem Termin den Erstbesten zu nehmen.
Häufige Fragen
›Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht. Es ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn es um die Kaution geht. AK und Mietervereinigung empfehlen es beim Ein- und beim Auszug.
›Muss ich beim Auszug ausmalen?
In der Regel nicht, wenn es nur eine vorformulierte Klausel im Vertrag gibt. Anders kann es sein, wenn du ungewöhnliche Farben verwendet hast oder eine echte Einzelvereinbarung besteht. Im Zweifel bei AK oder Mietervereinigung nachfragen.
›Darf der Vermieter für Dübellöcher etwas verlangen?
Dübellöcher in üblichem Ausmaß gelten laut Mietervereinigung als gewöhnliche Abnützung. Bei übermäßig vielen Löchern musst du sie verschließen.
›Was mache ich, wenn der Vermieter das Protokoll nicht unterschreibt?
Mach es trotzdem, am besten mit Zeugin und Fotos, und schick es ihm zeitnah nachweisbar zu. So kannst du später belegen, in welchem Zustand die Wohnung war.
›Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug Schäden geltend machen?
Laut § 1111 ABGB muss er Ersatz für Schäden spätestens ein Jahr nach der Rückstellung gerichtlich fordern, sonst erlischt der Anspruch.
Ausmalen oder Endreinigung vor der Übergabe vergeben
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Auszug Ende des Monats in Salzburg: 3-Zimmer-Wohnung, ca. 75 m², Wände in Weiß ausmalen (ein Raum ist derzeit dunkelgrün) und Endreinigung inkl. Fenster. Wohnung ist ab dem 25. leer.“
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Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- RIS: § 1109 ABGB (Zurückstellung)
- RIS: § 1111 ABGB (Haftung, Jahresfrist)
- OGH: 10 Ob 79/07a (Ausmalen, Einzelvereinbarung)
- AK Wien: Kaution (Abnützung, Ausmalen, Protokoll)
- Mietervereinigung Österreichs: Wohnungsrückgabe
- Mietervereinigung Österreichs: Achtung bei der Wohnungsübergabe
- Mietervereinigung Österreichs: Kaution


