Wasserschaden: was tun? Schadensabwicklung Schritt für Schritt

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Hände eines Installateurs beim Montieren von Rohrverbindungen
Foto: Anıl Karakaya / Pexels

Bei einem Wasserschaden drehst du zuerst den Haupthahn zu, schaltest betroffene Stromkreise ab und begrenzt den Schaden. Dann fotografierst du alles und meldest den Schaden sofort der Versicherung, bevor du Reparaturen beauftragst oder beschädigte Sachen wegwirfst. Am Gebäude zahlt in der Regel die Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung, am Inhalt die Haushaltsversicherung, beim Nachbarn meist die Haftpflicht des Verursachers, je nach Polizze.

Sofort-Checkliste Wasserschaden

  • Haupthahn zudrehen (Wasserzähler, meist im Keller oder Technikraum)
  • Sicherungen der nassen Räume abschalten, nasse Geräte nicht angreifen
  • Wasser aufnehmen, Möbel und Wertsachen aus dem nassen Bereich bringen
  • Fotos und Video von Schaden, Ursache und Zählerstand machen
  • Versicherung melden, Schadennummer notieren
  • In der Wohnung: Hausverwaltung und Nachbarn darunter informieren
  • Beschädigte Sachen aufbewahren, bis die Versicherung sie gesehen hat

Die ersten Minuten

Jede Minute, in der Wasser läuft, macht den Schaden größer. Merk dir deshalb jetzt schon, wo dein Haupthahn ist und ob er sich leicht drehen lässt.

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    Wasser abdrehen

    Haupthahn beim Wasserzähler schließen. Ist nur ein Gerät undicht, reicht oft das Eckventil unter dem Waschbecken oder hinter der Waschmaschine.

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    Strom sichern

    Stromkreise der betroffenen Räume am Verteiler ausschalten. Steht Wasser in einem Raum mit Steckdosen oder Geräten, betritt ihn nicht, solange Strom anliegt.

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    Schaden begrenzen

    Wasser aufsaugen, Möbel anheben oder wegstellen, Teppiche hinausbringen, Fenster öffnen, wenn es draußen trocken ist.

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    Wenn es von oben kommt

    In der Wohnung sofort beim Nachbarn oben läuten. Ist niemand da, Hausverwaltung oder Hausbetreuung anrufen, damit der Strang abgesperrt wird.

Dokumentieren und melden

Laut AK musst du den Schaden der Versicherung unverzüglich melden. Die genaue Schadenhöhe muss dabei noch nicht feststehen, wichtig sind Zeit, Ort und was passiert ist. Das geht bei vielen Versicherern online oder über deinen Berater. Heb eine Kopie der Meldung auf.

Fotografiere den Schaden, bevor du aufräumst: nasse Wände und Böden, die Ursache, beschädigte Möbel und Geräte. Mach eine Liste der beschädigten Gegenstände mit ungefährem Kaufjahr und Preis. Die AK rät, nichts zu entsorgen, ohne vorher mit der Versicherung Kontakt aufgenommen zu haben. Meist schickt sie einen Sachverständigen.

Welche Versicherung zahlt was

Bei einem Leitungswasserschaden kommen meist mehrere Versicherungen in Frage. Die Zuordnung hängt davon ab, wem die beschädigte Sache gehört und wer den Schaden verursacht hat.

  • Gebäude (Wände, Estrich, fest verlegte Böden, Leitungen): Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung des Eigentümers. In der Mietwohnung laut Konsument die des Hauseigentümers, im Wohnungseigentum in der Regel die Gebäudeversicherung der Liegenschaft, frag bei der Hausverwaltung nach.
  • Inhalt (Möbel, Geräte, Teppiche, Kleidung): deine Haushaltsversicherung.
  • Schaden beim Nachbarn, den du verursacht hast, etwa durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch: deine private Haftpflicht, laut Konsument normalerweise Teil der Haushaltsversicherung.
  • Suchkosten für das Finden der undichten Stelle und Frost- oder Bruchschäden am Rohr selbst: nach den Musterbedingungen des VVO (AWB 2001) nur in der Gebäudeversicherung.

Leckortung, Trocknung und Reparatur

Ist die Ursache nicht sichtbar, etwa eine undichte Leitung im Estrich, braucht es eine Leckortung. Fachbetriebe arbeiten dabei mit Feuchtemessung, Wärmebild oder Druckprüfung, damit nicht großflächig aufgestemmt werden muss. Kläre vorher mit der Versicherung, ob Suchkosten gedeckt sind.

Nach der Reparatur muss der Bau trocknen, bevor Boden und Malerei erneuert werden. Bei durchnässtem Estrich oder Dämmung sind dafür oft Trocknungsgeräte über Wochen nötig. Wer zu früh einen neuen Boden verlegt, riskiert Schimmel.

Die AK rät: Hol vor jeder größeren Reparatur einen Kostenvoranschlag ein, schick ihn an die Versicherung und lass dir die Deckung schriftlich bestätigen. Erst dann vergibst du den Auftrag. Droht ohne sofortige Reparatur ein größerer Schaden, weise die Versicherung schriftlich auf die Dringlichkeit hin und kündige an, dass du selbst beauftragst.

Deine Pflichten gegenüber der Versicherung

Die Versicherungsbedingungen nennen Obliegenheiten. Verletzt du sie, kann die Versicherung je nach Fall die Leistung kürzen oder verweigern. Die folgenden Punkte stammen aus den Musterbedingungen, deine Polizze kann abweichen.

  • Schadensminderungspflicht: zumutbare Maßnahmen treffen, damit der Schaden nicht größer wird, und Weisungen der Versicherung befolgen
  • Meldepflicht: jeden Schaden unverzüglich melden
  • Aufklärungspflicht: Untersuchungen zu Ursache und Höhe zulassen, Unterlagen liefern
  • Vorher schon: Leitungen instand halten, bei mehr als 72 Stunden Abwesenheit Wasser absperren und vor Frost schützen

Wenn die Versicherung ablehnt

Eine mündliche Absage am Telefon reicht nicht. Verlang eine schriftliche Begründung. Laut AK hat eine begründete schriftliche Ablehnung nach § 12 VersVG Folgen für die Verjährung: Grundsätzlich hast du drei Jahre Zeit für eine Klage, die Versicherung kann diese Frist in der Ablehnung aber auf ein Jahr verkürzen, wenn sie darauf ausdrücklich hinweist.

Hol dir dann Rat bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer, bei einem Anwalt oder über deine Rechtsschutzversicherung. Bei Streit über Ursache oder Höhe sehen viele Bedingungen, etwa die Musterbedingungen, ein Sachverständigenverfahren vor.

Häufige Fragen

›Was mache ich zuerst bei einem Wasserschaden?

Haupthahn zudrehen, Strom in den betroffenen Räumen abschalten, Wasser aufnehmen, dann fotografieren und die Versicherung verständigen.

›Wer zahlt einen Wasserschaden in der Mietwohnung?

Schäden am Gebäude zahlt in der Regel die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers, Schäden an deinen Möbeln deine Haushaltsversicherung. Hast du den Schaden verursacht, kommt für Schäden beim Nachbarn deine Haftpflicht auf.

›Zahlt die Versicherung die Leckortung?

Suchkosten sind nach den Musterbedingungen nur in der Gebäudeversicherung enthalten. Wie viel deine Polizze dafür zahlt, steht in den Bedingungen. Frag vor dem Auftrag nach.

›Darf ich nasse Möbel sofort wegwerfen?

Laut AK besser nicht, ohne vorher mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Fotografiere sie und heb sie auf, bis die Versicherung zugestimmt hat oder der Sachverständige sie gesehen hat.

›Ist ein nasser Keller nach Starkregen ein Leitungswasserschaden?

In der Regel nicht. Niederschlagswasser, Grundwasser, Hochwasser und dadurch verursachter Rückstau sind nach den Musterbedingungen in der Leitungswassersparte ausgeschlossen. Dafür gibt es laut AK, wenn vereinbart, meist nur eine summenmäßig begrenzte Katastrophendeckung.

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„Wasserschaden im Bad im 1. Stock, Leitung in der Wand undicht, Decke im Wohnzimmer darunter nass (ca. 6 m²). Gesucht: Installateur mit Leckortung, danach Trocknung, Malerarbeiten und eventuell neuer Fliesenboden im Bad. Versicherung ist gemeldet, Kostenvoranschläge werden benötigt.“

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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