Eigenheimversicherung oder Haushaltsversicherung: was deckt was?

Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude, also alles, was fest verbaut ist: Dach, Mauern, Fenster, Leitungen. Die Haushaltsversicherung deckt den Inhalt, also Möbel, Geräte und Kleidung, und enthält meist die private Haftpflicht. Als Hausbesitzer brauchst du in der Regel beide, dazu eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die meist in der Eigenheimversicherung steckt. Hochwasser und Überschwemmung sind nur mit begrenzten Summen versichert.
Checkliste: Polizze prüfen
- Versicherungssumme Gebäude passt zum heutigen Neubauwert, Wertanpassung aktiv
- Haushalt nach Quadratmetern mit Unterversicherungsverzicht, Wohnfläche richtig angegeben, Bedingungen für den Verzicht geprüft
- Nebengebäude, Carport, Gartenhaus, Glashaus, Pool und Photovoltaik eingeschlossen
- Leitungswasser: Rohrlänge beim Bruch, Korrosion, Suchkosten
- Indirekter Blitzschlag (Überspannung) eingeschlossen
- Katastrophendeckung: Summe für Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit ausreichender Summe
- Neuwert statt Zeitwert
Gebäude oder Inhalt: die Faustregel
Stell dir vor, du drehst das Haus um und schüttelst es. Was herausfällt, ist Inhalt und gehört in die Haushaltsversicherung. Was fest verbunden bleibt, ist Gebäude und gehört in die Eigenheimversicherung.
Ein Beispiel der Arbeiterkammer: Ein Sturm deckt das Dach ab, danach regnet es hinein und der Teppich wird nass. Das Dach zahlt die Eigenheimversicherung, den Teppich die Haushaltsversicherung. Bei manchen Dingen ist die Grenze strittig, etwa bei schwimmend verlegtem Laminat oder einer Einbauküche. Wie es in deinem Vertrag geregelt ist, steht in den Bedingungen.
- Eigenheim (Gebäude): Feuer inkl. Blitz, Sturm und Hagel, Leitungswasser, oft Glasbruch, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Haushalt (Inhalt): Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Glasbruch, meist private Haftpflicht
Leitungswasser: wo die Lücken sind
Leitungswasser heißt Wasser, das aus Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Geräten austritt. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands sind Frost- und Bruchschäden an den Rohren selbst nur in der Gebäudeversicherung gedeckt, ebenso die Suchkosten für das Finden der undichten Stelle und die Auftaukosten.
Typische Ausschlüsse in den Musterbedingungen: Rohrbrüche durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung, Rohre außerhalb des Gebäudes, Fußbodenheizung, Solar- und Klimaanlagen, Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Niederschlagswasser, Holzfäule und Schwamm. Oft wird beim Rohrbruch nur ein Rohrstück bis zu einer bestimmten Länge ersetzt. Bessere Polizzen schließen manches davon wieder ein, meist mit Höchstbetrag.
Eine verstopfte Dachrinne ist laut AK kein Leitungswasserschaden. Läuft dadurch Wasser ins Haus, zahlt die Leitungswassersparte nicht.
Sturm, Hagel und Blitz
Sturm ist laut AK in den üblichen Bedingungen eine gemessene Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Die Versicherung prüft das, Wetterdaten bekommst du bei GeoSphere Austria (früher ZAMG). Hagel fällt in die Sturmsparte. Rein optische Schäden, etwa Dellen in Fassade oder Rollläden, sind nicht in jedem Vertrag gedeckt.
Direkter Blitzschlag ist über die Feuerversicherung gedeckt. Überspannung durch einen Blitz in der Nähe, der indirekte Blitzschlag, ist in neueren Verträgen üblich, aber nicht überall. Elektrogeräte werden dabei manchmal nur zum Zeitwert ersetzt.
Du musst das Haus instand halten. Ist ein Dach schon baufällig, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ablehnen. Kontrolliere Dach und Bäume regelmäßig und lass Schäden beheben.
Unterversicherung und Wertanpassung
Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, bist du unterversichert. Dann wird jeder Schaden im selben Verhältnis gekürzt. Ein Beispiel des VKI: Inhalt im Wert von 100.000 €, versichert mit 20.000 €, also zu einem Fünftel. Brennt eine Küche um 10.000 € aus, bekommst du 2.000 €.
Bei der Haushaltsversicherung wird die Summe heute meist nach Quadratmetern berechnet. Dann verzichtet der Versicherer laut VKI auf den Einwand der Unterversicherung, solange die Wohnfläche richtig angegeben ist. Viele Verträge knüpfen das zusätzlich an die laufende Wertanpassung, lies das in deinen Bedingungen nach, bevor du sie kündigst, um Prämie zu sparen.
Beim Gebäude geht es um den Neubauwert, also was der Wiederaufbau heute kosten würde, nicht um den Kaufpreis. Nach Zubau, neuem Dach, Wintergarten oder Photovoltaik meldest du das der Versicherung, sonst passt die Summe nicht mehr.
Haftpflicht für Hausbesitzer: Gehsteig, Dach, Bäume
Als Eigentümer haftest du, wenn von deinem Grundstück eine Gefahr ausgeht. Dafür gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die meist Teil der Eigenheimversicherung ist. Die private Haftpflicht aus der Haushaltsversicherung deckt das nicht automatisch ab.
Im Ortsgebiet musst du laut § 93 StVO grundsätzlich Gehsteige und Gehwege entlang deiner Liegenschaft im Bereich bis 3 m zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Glätte streuen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das für einen 1 m breiten Streifen am Straßenrand. Schneewechten und Eis auf Dächern zur Straße musst du ebenfalls entfernen. Rutscht jemand aus, weil nicht geräumt war, ist das ein Fall für die Haftpflicht.
Fällt ein gesunder Baum im Sturm auf den Zaun des Nachbarn, zahlt laut AK dessen Eigenheimversicherung. War der Baum erkennbar krank, ist es ein Haftpflichtfall für dich. Lass alte Bäume deshalb regelmäßig kontrollieren.
Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau
Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen, Erdbeben und Kanalrückstau sind in den meisten Verträgen nur mit begrenzten Summen versichert. Die AK nennt Größenordnungen bis 10.000 €, bei Starkregen und Überschwemmung teils nur 4.000 bis 10.000 €. Erweiterungen auf etwa 12.000 bis 100.000 € sind teilweise möglich, der Versicherer muss sie aber nicht anbieten. Bei einem großen Schaden bleibt ein großer Teil an dir hängen.
Auf hora.gv.at, einer Plattform von Versicherungsverband und Landwirtschaftsministerium, siehst du, wie gefährdet dein Grundstück für Hochwasser, Sturm, Hagel und Schneelast ist. Liegt es in einer Risikozone, lass dir die Katastrophendeckung schriftlich bestätigen. Für die Katastrophendeckung gibt es bei manchen Versicherern eine Wartezeit.
Häufige Fragen
›Brauche ich als Hausbesitzer beide Versicherungen?
In der Regel ja. Die Eigenheimversicherung zahlt Schäden am Gebäude, die Haushaltsversicherung Schäden am Inhalt. Viele Versicherer bieten beides kombiniert an.
›Ab wann gilt Wind als Sturm?
In den üblichen Bedingungen ab einer gemessenen Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h.
›Ist Hochwasser in der Eigenheimversicherung gedeckt?
Meist nur bis zu einer niedrigen Summe, oft einige tausend bis 10.000 €. Höhere Summen gibt es nur über eine ausdrücklich vereinbarte Erweiterung.
›Wer zahlt, wenn jemand auf meinem ungeräumten Gehsteig stürzt?
Du haftest als Eigentümer, wenn du die Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO verletzt hast. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
›Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer kürzt im Schaden nicht wegen zu niedriger Versicherungssumme. Bei der Haushaltsversicherung gilt er meist, wenn nach Quadratmetern versichert ist und die Fläche stimmt. Oft ist auch die laufende Indexanpassung Voraussetzung.
Dach, Bäume oder Winterdienst abgeben?
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Einfamilienhaus mit ca. 25 m Gehsteig an der Straße. Gesucht: Winterdienst für Schneeräumung und Streuen von November bis März, Räumung bis 6 Uhr früh, dazu einmal im Herbst Kontrolle und Reinigung der Dachrinnen.“
Kostenlos jemanden findenQuellen & Stand
Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.


