Stundensatz berechnen als Selbstständige:r in Österreich

Aktualisiert am 29. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Person rechnet an einem Schreibtisch mit Taschenrechner und Laptop
Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Dein Stundensatz ergibt sich nicht aus dem Gehalt, das du dir vorstellst, sondern rückwärts: Du rechnest aus, wie viel Umsatz du für dein Wunsch-Netto, deine Fixkosten, SVS und Einkommensteuer brauchst, und teilst ihn durch die Stunden, die du wirklich verrechnen kannst. Das sind meist deutlich weniger als 8 Stunden mal 220 Tage. Der Rechner unten macht diese Rechnung mit den Werten für 2026, als Orientierung und ohne Steuerberatung.

Rechner: Welchen Stundensatz brauchst du?

Stundensatz netto, ungefähr

46 € pro Stunde

Mit 20 % USt auf der Rechnung: ca. 56 €.

Umsatz ca. 49 016 € im Jahr bei 1056 verrechenbaren Stunden. Darin enthalten: SVS ca. 10 491 €, Einkommensteuer ca. 3 726 €.

Orientierung, keine Steuerberatung, Stand Oktober 2026. Quellen: Einkommensteuertarif 2026 laut USP und WKO, Gewinnfreibetrag (nur Grundfreibetrag) laut § 10 EStG, GSVG-Beiträge 2026 laut WKO und SVS (endgültige Beiträge). Ohne Familienbonus, Sonderausgaben, Pauschalierung und Kammerumlage. Fixkosten: als Kleinunternehmer inkl. USt, sonst netto. Dein Steuerbescheid und die SVS-Vorschreibung können abweichen.

Das brauchst du für die Rechnung

  • Wunsch-Netto pro Monat: was dir nach SVS und Steuer bleiben soll
  • Fixkosten pro Monat: Versicherung, Büro oder Homeoffice-Anteil, Fahrzeug, Software, Weiterbildung, Rücklagen
  • Wochen ohne Arbeit: Urlaub, Feiertage, Krankenstand
  • Wöchentliche Arbeitszeit und der Anteil, den du wirklich verrechnest
  • Kleinunternehmer oder nicht (Umsatzsteuer ja oder nein)
Einkommensteuer-Tarif 2026 (steuerpflichtiges Einkommen im Jahr)
LeistungPreisEinheit
bis 13.539 €0 %Stufe, Satz auf diesen Teil
13.539 bis 21.992 €20 %Stufe, Satz auf diesen Teil
21.992 bis 36.458 €30 %Stufe, Satz auf diesen Teil
36.458 bis 70.365 €40 %Stufe, Satz auf diesen Teil
70.365 bis 104.859 €48 %Stufe, Satz auf diesen Teil
104.859 bis 1 Mio. €50 %Stufe, Satz auf diesen Teil
Laut USP und WKO, Stand 2026. Der Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in der jeweiligen Stufe. Absetzbeträge sind nicht berücksichtigt. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Schritt 1: Vom Wunsch-Netto zum Jahresumsatz

Fang beim Ende an: Was soll dir im Monat bleiben, nachdem SVS und Einkommensteuer bezahlt sind? Dazu kommen deine Fixkosten, also alles, was du auch zahlst, wenn kein Auftrag läuft: Berufs- und Haftpflichtversicherung, Büro oder Arbeitsplatz, Fahrzeug, Software, Weiterbildung und eine Rücklage für schlechte Monate. Die Grundumlage der Wirtschaftskammer gehört ebenfalls dazu.

Aus Wunsch-Netto, SVS und Steuer ergibt sich dein nötiger Gewinn, plus Fixkosten ergibt das den Jahresumsatz. Genau diese Rückwärtsrechnung macht der Rechner oben. Er nimmt dafür das Netto, das dir nach SVS und Steuer bleibt, als Ausgangspunkt.

Schritt 2: Wie viele Stunden kannst du wirklich verrechnen?

Nicht 8 Stunden mal 220 Tage. Urlaub, Feiertage und Krankenstand fallen weg: Laut Arbeitsruhegesetz (§ 7, RIS) gibt es in Österreich 13 gesetzliche Feiertage, von denen manche auf ein Wochenende fallen. Dazu kommt Urlaub, den dir niemand zahlt, und Zeit, in der du krank bist.

Von den restlichen Stunden verrechnest du nur einen Teil. Akquise, Angebote schreiben, Buchhaltung, Fahrzeiten, E-Mails und Weiterbildung bezahlt dir niemand direkt. Der Rechner startet mit 8 Wochen ohne Arbeit und 60 % verrechenbarer Zeit bei 40 Wochenstunden. Das sind Annahmen zum Anpassen, keine amtlichen Werte: Bei 44 Arbeitswochen ergibt das 1.056 verrechenbare Stunden im Jahr.

  • Fang mit 50 bis 70 % verrechenbarer Zeit an, wenn du viel akquirieren musst
  • Führ ein paar Wochen lang ein Zeitprotokoll, dann kennst du deinen echten Anteil
  • Wer überwiegend für Stammkunden arbeitet, kommt oft auf einen höheren Anteil

Schritt 3: SVS und Einkommensteuer als Orientierung

Die SVS-Beiträge für Gewerbetreibende betragen laut WKO 2026 in der Pensionsversicherung 18,5 % und in der Krankenversicherung 6,80 %, dazu 1,53 % Selbständigenvorsorge und ein fixer Unfallversicherungsbeitrag von 12,95 € im Monat. Die Beitragsgrundlage liegt laut WKO und SVS zwischen 551,10 € (Mindest) und 8.085 € (Höchst) im Monat. Das Gesetz (§ 25 GSVG) rechnet dafür deinen Gewinn laut Steuerbescheid und die vorgeschriebenen Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung zusammen. Anfangs schreibt die SVS vorläufige Beiträge vor und rechnet später nach, deshalb solltest du Geld zurücklegen.

Bei der Einkommensteuer gilt der Stufentarif aus der Tabelle oben. Den Grundfreibetrag bekommst du laut § 10 EStG automatisch: 15 % des Gewinns bis 33.000 €, also höchstens 4.950 €, ohne dass du investieren musst. Der Rechner berücksichtigt nur diesen Grundfreibetrag und die SVS als Betriebsausgabe, aber keine Absetzbeträge wie den Familienbonus, keine Sonderausgaben und keine Pauschalierung.

Netto, brutto und Kleinunternehmer

Dein Stundensatz netto ist der Betrag ohne Umsatzsteuer. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kommen 20 % USt auf die Rechnung, die du ans Finanzamt weiterleitest: Aus 50 € netto werden 60 € brutto. Das ist nicht dein Verdienst. Wenn dein Kunde ein Betrieb mit Vorsteuerabzug ist, spielt das für ihn keine Rolle, Privatpersonen sehen aber den Bruttopreis.

Als Kleinunternehmer stellst du laut USP keine Umsatzsteuer in Rechnung. Die Grenze liegt seit 1. Jänner 2025 bei 55.000 € Umsatz im Kalenderjahr. Dafür kannst du laut USP keine Vorsteuer abziehen, rechne Einkäufe also inklusive USt bei den Fixkosten mit. Eine Überschreitung um bis zu 10 % ist laut USP im laufenden Jahr noch erlaubt. Liegt dein nötiger Umsatz über 55.000 €, zeigt dir der Rechner einen Hinweis.

Häufige Fehler

Fast immer läuft es auf dieselben Punkte hinaus.

  • Stundensatz = Gehalt durch Stunden: Ein Angestellter hat bezahlten Urlaub, Krankenstand und einen Dienstgeber, der Sozialabgaben zahlt. Du trägst das alles selbst.
  • SVS und Steuer vergessen: Vom Umsatz bleibt nach Fixkosten, SVS und Steuer deutlich weniger übrig, als viele erwarten.
  • Alle Stunden als verrechenbar rechnen: Akquise und Buchhaltung kosten Zeit ohne Rechnung.
  • Nie erhöhen: Kosten und dein Können steigen, ein Satz von vor drei Jahren passt oft nicht mehr.
  • Zu billig starten, um Kunden zu gewinnen: Später ist es schwer, den Satz bei denselben Kunden anzuheben.

Preise erhöhen und Pauschalpreis statt Stundensatz

Eine Erhöhung ankündigst du am besten schriftlich und mit Vorlauf, zum Beispiel zum Jahreswechsel, und gibst Bestandskunden ein paar Wochen Zeit. Bei Neukunden nimmst du einfach den neuen Satz. Ein guter Hinweis, dass du zu billig bist: Fast jedes Angebot wird sofort angenommen.

Ein Pauschalpreis passt, wenn der Umfang klar ist. Rechne ihn mit deinem Stundensatz: geschätzte Stunden mal Satz plus einen Puffer für Änderungen. Bei unklarem Umfang ist Abrechnung nach Aufwand fairer für beide Seiten. Pflichtangaben und Aufbau eines Angebots stehen im Ratgeber zum Angebot schreiben.

Häufige Fragen

›Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständige:r?

Rechne vom gewünschten Netto zurück: Wunsch-Netto plus SVS und Einkommensteuer ergibt den Gewinn, Fixkosten dazu ergibt den Jahresumsatz. Den teilst du durch deine verrechenbaren Stunden im Jahr. Der Rechner im Artikel macht das mit den Werten für 2026.

›Wie viele verrechenbare Stunden habe ich im Jahr?

Meist deutlich weniger als bei einer Vollzeitstelle. Nach Abzug von Urlaub, Feiertagen, Krankenstand und unbezahlter Zeit für Akquise und Buchhaltung bleibt oft nur die Hälfte bis zwei Drittel der Arbeitszeit. Ein Zeitprotokoll zeigt deinen echten Wert.

›Muss ich als Selbstständige:r Umsatzsteuer auf den Stundensatz aufschlagen?

Laut USP nicht, wenn du Kleinunternehmer bist: Die Grenze liegt seit 2025 bei 55.000 € Umsatz im Jahr. Sonst kommen 20 % USt auf den Nettosatz, die du ans Finanzamt abführst.

›Wie hoch sind die SVS-Beiträge 2026?

Laut WKO 18,5 % Pension, 6,80 % Kranken und 1,53 % Selbständigenvorsorge der Beitragsgrundlage, dazu 12,95 € Unfallversicherung im Monat. Die Beitragsgrundlage liegt zwischen 551,10 € und 8.085 € im Monat. Der Mindestbeitrag beträgt laut WKO 160,81 € im Monat.

›Wie oft sollte ich meinen Stundensatz erhöhen?

Prüf ihn mindestens einmal im Jahr. Steigen deine Kosten oder dein Können, passt du den Satz für neue Aufträge an und kündigst Bestandskunden die Erhöhung rechtzeitig an.

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So kann eine Anfrage aussehen

„Kleine Steuerkanzlei in Linz sucht eine selbstständige Webentwicklerin für den Relaunch der Website (ca. 8 Seiten, Kontaktformular, Wartung danach). Bitte Angebot mit Stundensatz netto und geschätztem Aufwand oder als Pauschale, Start im Jänner.“

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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