Steuern für Selbstständige in Österreich leicht erklärt

Aktualisiert am 21. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Person arbeitet mit Steuerunterlagen und Taschenrechner am Tisch
Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels

Als Einzelunternehmer:in zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, und zusätzlich Umsatzsteuer, falls du nicht Kleinunternehmer:in bist. Laut USP gilt 2026 bis 13.539 € steuerpflichtigem Einkommen ein Steuersatz von 0 %, darüber steigt er stufenweise von 20 % bis 50 %. Der Gewinnfreibetrag und die Pauschalierung können die Steuer senken, im Einzelfall rechnet das deine Steuerberatung durch.

Einkommensteuer-Tarif 2026 (steuerpflichtiges Einkommen im Jahr)
LeistungPreisEinheit
bis 13.539 €0 %Steuersatz auf diese Stufe
13.539 bis 21.992 €20 %Steuersatz auf diese Stufe
21.992 bis 36.458 €30 %Steuersatz auf diese Stufe
36.458 bis 70.365 €40 %Steuersatz auf diese Stufe
70.365 bis 104.859 €48 %Steuersatz auf diese Stufe
104.859 bis 1 Mio. €50 %Steuersatz auf diese Stufe
über 1 Mio. €55 %Steuersatz, laut USP befristet bis 2029
Laut USP.gv.at und WKO, Stand 2026. Der Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in der jeweiligen Stufe. Steuerabsetzbeträge sind nicht berücksichtigt. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Einkommensteuer: Tarif und Erklärung

Dein Gewinn wird mit einem Stufentarif besteuert. Jede Stufe hat ihren eigenen Satz, du zahlst also nicht den Höchstsatz auf alles. Laut USP ergibt sich bei 40.000 € steuerpflichtigem Einkommen im Jahr 2026 eine Steuer von 7.447,20 € vor Absetzbeträgen.

Die Einkommensteuererklärung gibst du laut USP bis 30. April (Papier) oder bis 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres ab. Das Finanzamt kann die Frist auf begründeten Antrag verlängern, und mit Steuerberatung gelten oft längere Fristen.

Gewinnfreibetrag: Steuer sparen ohne Investition

Der Grundfreibetrag steht dir laut USP automatisch zu: 15 % des Gewinns bis 33.000 €, also höchstens 4.950 €. Du musst dafür nichts anschaffen. Er gilt pro Person, auch wenn du mehrere Betriebe hast, und auch bei Pauschalierung.

Für Gewinne über 33.000 € gibt es laut USP einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, wenn du begünstigte Wirtschaftsgüter anschaffst. Bei Pauschalierung gibt es ihn nicht. Die genaue Staffelung liest du auf der aktuellen USP-Seite nach, die Angaben in WKO-Unterlagen unterscheiden sich im Detail.

Pauschalierung: wenn du Ausgaben nicht einzeln belegst

Bei der Pauschalierung setzt das Finanzamt einen Prozentsatz deines Umsatzes als Betriebsausgaben an, statt dass du jeden Beleg einzeln anführst. Zwei Varianten sind für kleine Betriebe wichtig, beide mit den Werten laut USP für 2026.

  • Kleinunternehmerpauschalierung: bis 55.000 € Umsatz im Jahr. Die Pauschale beträgt 45 % des Umsatzes, bei Dienstleistungsbetrieben 20 %. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitsplatzpauschale und der Grundfreibetrag kommen zusätzlich dazu.
  • Basispauschalierung: bis 420.000 € Umsatz im Vorjahr. Die Pauschale beträgt je nach Tätigkeit 15 % des Umsatzes (höchstens 63.000 €) oder 6 % (höchstens 25.200 €). Wareneinkauf, Löhne und Sozialversicherung sind zusätzlich absetzbar.
  • Voraussetzung: Du darfst nicht buchführungspflichtig sein und auch nicht freiwillig Bücher führen.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmer

Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt laut USP 20 %, daneben gibt es ermäßigte Sätze, etwa 10 % oder 13 %. Als Unternehmer:in rechnest du Umsatzsteuer auf deine Rechnungen auf und führst sie ans Finanzamt ab. Die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlt hast, kannst du dir als Vorsteuer zurückholen.

Kleinunternehmer:innen verrechnen keine Umsatzsteuer, wenn der Umsatz im Vorjahr und im laufenden Jahr 55.000 € nicht überschreitet. Laut WKO ist das eine Bruttogrenze. Im Gegenzug gibt es keinen Vorsteuerabzug. Bis 10 % Überschreitung kann die Befreiung laut USP im laufenden Jahr noch gelten.

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist laut USP bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig. Bei Vorjahresumsatz über 100.000 € melden Unternehmen monatlich, zwischen 55.000 und 100.000 € vierteljährlich. Bei bis zu 55.000 € Vorjahresumsatz musst du sie im Regelfall nicht abgeben, mit Ausnahmen.

Vorauszahlungen und SVS

Das Finanzamt schreibt Einkommensteuer-Vorauszahlungen vor, die laut USP am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig sind. Sie werden auf die endgültige Steuer angerechnet. Ändert sich dein Gewinn stark, sprich mit der Steuerberatung über eine Anpassung.

Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen können deinen steuerpflichtigen Gewinn mindern. Laut USP sind sie bei der Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung neben der Pauschale absetzbar, bei der normalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden sie in der Regel ebenfalls gewinnmindernd berücksichtigt, bestätige das mit deiner Steuerberatung. Die SVS-Beträge für 2026 stehen im Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

GmbH: Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer

Eine GmbH zahlt laut WKO 23 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn, mindestens 500 € im Jahr. Schüttet sie Gewinn an die Gesellschafter:innen aus, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu. Die WKO rechnet bei voller Ausschüttung mit einer Gesamtbelastung von rund 44 %.

Wann sich das gegenüber dem Einzelunternehmen lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu im Ratgeber zu den Rechtsformen.

Rechenbeispiel: stark vereinfacht und unverbindlich

Angenommen, du hast als Einzelunternehmer:in einen Gewinn von 40.000 € und zahlst im Jahr 8.000 € SVS-Beiträge (reine Annahme, die echten Beiträge hängen von deinem Fall ab).

Gewinn 40.000 € minus Grundfreibetrag 4.950 € minus SVS 8.000 € ergibt ein steuerpflichtiges Einkommen von 27.050 €. Darauf fallen nach dem Tarif 2026 rund 1.690,60 € (20 % auf 8.453 €) plus rund 1.517,40 € (30 % auf 5.058 €) an, zusammen etwa 3.208 € vor Absetzbeträgen.

Häufige Fragen

›Ab wann zahle ich als Selbstständige:r Einkommensteuer?

Laut USP bis 13.539 € steuerpflichtigem Einkommen im Jahr 2026 mit 0 %. Darüber steigen die Steuersätze stufenweise. Die Erklärungspflicht kann schon früher bestehen, etwa neben einem Gehalt.

›Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

55.000 € Umsatz brutto laut WKO, weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten. Bis 10 % Überschreitung gilt die Befreiung laut USP im laufenden Jahr noch.

›Was ist der Gewinnfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag auf den Gewinn. Der Grundfreibetrag beträgt laut USP 15 % bis 33.000 € Gewinn, höchstens 4.950 €, ohne Investitionspflicht.

›Lohnt sich die Pauschalierung?

Wenn deine echten Betriebsausgaben niedriger sind als die Pauschale, ja. Bei vielen Ausgaben oder Investitionen oft nicht. Ein Vergleich durch die Steuerberatung zeigt es im Einzelfall.

›Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Laut USP am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Sie werden auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet.

›Wie viel Körperschaftsteuer zahlt eine GmbH?

Laut WKO 23 % des Gewinns, mindestens 500 € im Jahr. Bei Ausschüttung kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer dazu.

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„Einzelunternehmerin (Dienstleistung, ca. 45.000 € Umsatz im Jahr), frage mich, ob Kleinunternehmerpauschalierung oder normale Einnahmen-Ausgaben-Rechnung günstiger ist. Suche Steuerberatung für eine einmalige Beratung und danach die Jahreserklärung.“

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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