Selbstständig machen in Österreich: Checkliste bis zum ersten Kunden

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Notizbuch mit einer Checkliste, in der ein Kästchen abgehakt ist
Foto: Pixabay / Pexels

Wer sich in Österreich selbstständig macht, klärt zuerst, ob die Tätigkeit ein Gewerbe braucht, und lässt sich beim Gründerservice der WKO kostenlos beraten. Danach folgen Gewerbeanmeldung, SVS und die Meldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats. Bevor die erste Rechnung rausgeht, brauchst du die Pflichtangaben auf der Rechnung, ein Impressum auf der Website und einen Plan, wie dich Kund:innen finden.

Checkliste: selbstständig in Österreich

  • Angebot und Zielgruppe in zwei Sätzen beschreiben, Preise grob kalkulieren
  • Gründerservice der WKO: kostenlose Beratung, Formular NeuFö2 bestätigen lassen
  • Klären: Gewerbe (frei oder reglementiert) oder Neue Selbständige ohne Gewerbe
  • Gewerbe online über GISA oder eGründung anmelden
  • SVS: Beiträge einplanen, Kleinunternehmer-Ausnahme prüfen
  • Finanzamt: Betriebseröffnung innerhalb eines Monats melden (Verf 24)
  • Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer: entscheiden
  • Betriebshaftpflicht und weitere Versicherungen prüfen
  • Eigenes Konto für das Geschäft, Belegablage einrichten
  • Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben erstellen
  • Website oder Profil mit Impressum und Datenschutzerklärung
  • Erste Kund:innen: Profile anlegen, Angebote schnell beantworten, Bewertungen sammeln

Idee prüfen und beraten lassen

Bevor du Formulare ausfüllst, rechne grob durch, wie viel du verlangen musst. Vom Umsatz gehen Sozialversicherung, Steuer, Versicherungen, Software und Fahrtkosten weg. Laut WKO betragen allein die SVS-Beitragssätze für Pensions- und Krankenversicherung und die Selbständigenvorsorge 2026 zusammen 26,83 % der Beitragsgrundlage, dazu kommen 12,95 € im Monat für die Unfallversicherung.

Die meisten starten als Einzelunternehmen. Ins Firmenbuch musst du dich damit laut WKO erst ab mehr als 700.000 € Nettoumsatz im Jahr eintragen. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer berät in der Regel kostenlos, hilft bei der Gewerbeanmeldung und bestätigt das Beratungsgespräch für die Neugründungsförderung (NeuFöG). Laut WKO entfallen damit bestimmte gründungsbedingte Gebühren und, wenn du in den ersten Jahren nach der Gründung jemanden anstellst, zeitlich begrenzt ein Teil der Lohnnebenkosten.

Gewerbe oder Neue Selbständige

Fällt deine Tätigkeit unter die Gewerbeordnung, brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Freie Gewerbe meldest du ohne Befähigungsnachweis an, reglementierte nur mit Nachweis. Die Anmeldung läuft online über GISA oder die eGründung im Unternehmensserviceportal, laut USP fallen dafür keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an.

Wer selbstständig arbeitet, aber kein Gewerbe braucht, etwa Vortragende, Künstler:innen oder Journalist:innen, gilt als Neue:r Selbständige:r. Die Pflichtversicherung bei der SVS beginnt, sobald die Einkünfte über der Versicherungsgrenze liegen, 2026 laut WKO 6.613,20 € im Jahr. Die Meldung an die SVS muss laut WKO innerhalb eines Monats erfolgen.

SVS und Finanzamt

Mit dem Gewerbe bist du grundsätzlich bei der SVS pflichtversichert. In den ersten drei Kalenderjahren schreibt sie vorläufig Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor, laut WKO 2026 rund 160,81 € im Monat inklusive Unfallversicherung. Verdienst du mehr, kommt eine Nachbelastung, sobald der Steuerbescheid da ist. In den ersten zwei Kalenderjahren gibt es laut WKO Wien in der Krankenversicherung keine Nachbemessung, in der Pensionsversicherung schon. Liegen deine Einkünfte unter 6.613,20 € und dein Umsatz unter 55.000 € im Jahr (2026), kannst du laut SVS unter weiteren Voraussetzungen die Kleinunternehmer-Ausnahme beantragen.

Beim Finanzamt meldest du die Betriebseröffnung laut WKO innerhalb eines Monats, mit dem Fragebogen Verf 24 oder über „Erklärungswechsel“ in FinanzOnline. Bei der Umsatzsteuer kannst du laut WKO seit 2025 bis 55.000 € Bruttoumsatz im Jahr die Kleinunternehmerregelung nutzen. Details zu Beiträgen, Fristen und Nebengewerbe stehen im Ratgeber zur Gewerbeanmeldung.

Versicherungen und Konto

Als Einzelunternehmer:in haftest du mit deinem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflicht ist für die meisten Gewerbe gesetzlich nicht vorgeschrieben, die WKO empfiehlt sie aber mit möglichst hoher Versicherungssumme. Achte laut WKO auf die Deckung für reine Vermögensschäden, vor allem wenn du berätst, planst oder IT-Arbeiten machst. Für einige Gewerbe, laut WKO etwa Baumeister, Immobilientreuhänder oder Versicherungsvermittlung, ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Weitere Versicherungen, die die WKO nennt: Berufsunfähigkeit, Unfall, Betriebsunterbrechung, Rechtsschutz und eine Versicherung für Einrichtung, Waren und EDV.

Die erste Rechnung richtig schreiben

Für Rechnungen über 400 € brutto verlangt § 11 UStG laut WKO eine Reihe von Pflichtangaben. Fehlt etwas, kann das den Vorsteuerabzug deines Kunden gefährden, und das sorgt für Rückfragen.

  • Name und Anschrift von dir und von deinem Kunden
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung
  • Datum oder Zeitraum der Leistung (oder der Hinweis „Rechnungsdatum ist gleich Leistungsdatum“)
  • Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, bei Befreiung der Hinweis darauf
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Deine UID-Nummer, über 10.000 € brutto bei Leistungen an Unternehmen auch die UID des Kunden

Website und Impressum

Laut WKO gelten die Impressumspflichten für jede unternehmerische Website und auch für Social-Media-Profile. Für ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen nennt die WKO nach Gewerbeordnung, E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz diese Angaben: Name, Standort und volle Anschrift, Unternehmensgegenstand, Kontaktdaten wie Telefon und E-Mail, UID-Nummer falls vorhanden, Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer, die Gewerbeordnung als anwendbare Vorschrift mit Link auf ris.bka.gv.at und die Gewerbebehörde als Aufsichtsbehörde.

Die Datenschutzerklärung sollte laut WKO auf eine eigene Seite, nicht nur ins Impressum. Den früher üblichen Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung kannst du laut WKO entfernen, die Verordnung wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben.

Die ersten Kund:innen ohne Netzwerk

Wer neu ist und niemanden kennt, hat am Anfang kaum Empfehlungen und muss sichtbar werden, wo Leute aktiv suchen: mit einem vollständigen Unternehmensprofil bei Google, einem Eintrag im WKO Firmen A-Z und Profilen auf Plattformen, auf denen Kund:innen Aufträge ausschreiben. Auf goconnecta öffnest du dafür deinen eigenen Stand, wirst bei passenden Bedarfen in der Nähe gefunden und schickst dein Angebot direkt.

  1. 1

    Ein klares Angebot formulieren

    Was du machst, für wen, in welchem Gebiet. Drei bis fünf Fotos echter Arbeiten wirken mehr als ein langer Text.

  2. 2

    Schnell und konkret antworten

    Wer auf eine Anfrage am selben Tag mit Preis, Zeitraum und offenen Fragen antwortet, hebt sich ab.

  3. 3

    Nach jedem Auftrag um eine Bewertung bitten

    Am besten direkt beim Abschluss, mit Link. Gerade am Anfang hilft jede echte Bewertung.

Häufige Fragen

›Was kostet es, sich in Österreich selbstständig zu machen?

Die Gewerbeanmeldung ist laut WKO in der Regel kostenlos, ein Einzelunternehmen braucht bis 700.000 € Nettoumsatz keine Firmenbucheintragung. Laufend kommen vor allem SVS-Beiträge dazu, laut WKO 2026 mindestens rund 160,81 € im Monat, plus Versicherungen und gegebenenfalls Steuerberatung.

›Wie lange dauert die Gründung?

Die Anmeldung kannst du mit ID Austria online in einem Durchgang abschicken. Mit einem freien Gewerbe darfst du laut USP in der Regel ab dem Tag arbeiten, an dem alle nötigen Unterlagen bei der Behörde sind. Bei reglementierten Gewerben kann die Prüfung der Befähigung dauern.

›Brauche ich für jede Selbstständigkeit ein Gewerbe?

Nein. Tätigkeiten außerhalb der Gewerbeordnung, etwa als Vortragende:r oder Künstler:in, übst du als Neue:r Selbständige:r aus. Sozialversichert bist du dann laut WKO bei der SVS, sobald die Einkünfte über 6.613,20 € im Jahr liegen (2026).

›Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?

Die Angaben nach § 11 UStG wie Name und Anschrift, Leistung, Datum, Rechnungsnummer und Betrag, aber ohne Umsatzsteuer. Die WKO nennt als Beispiel den Zusatz „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“.

›Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für die meisten Gewerbe nicht, laut WKO für einige wie Baumeister, Immobilientreuhänder oder Versicherungsvermittlung ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert ist sie fast immer, weil du als Einzelunternehmer:in mit dem Privatvermögen haftest.

›Brauche ich als EPU eine Registrierkasse?

Laut USP erst, wenn dein Betrieb mehr als 15.000 € Jahresumsatz und davon mehr als 7.500 € Barumsatz hat. Einen Beleg musst du bei Barzahlung aber ab dem ersten Umsatz ausstellen.

Hilfe beim Start gesucht?

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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