Gewerbe anmelden in Österreich: Ablauf, Kosten und erste Schritte

Ein Gewerbe (auch ein sogenanntes Kleingewerbe oder Nebengewerbe) meldest du bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat an, am schnellsten online über GISA oder die eGründung im Unternehmensserviceportal mit ID Austria, in Wien beim Magistratischen Bezirksamt. Die Anmeldung selbst kostet keine Gebühren, mit einem freien Gewerbe darfst du in der Regel ab dem Tag der Anmeldung arbeiten. Danach folgen die Sozialversicherung bei der SVS und die Meldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats.
Die ersten Schritte im Überblick
- Tätigkeit genau beschreiben und klären: freies oder reglementiertes Gewerbe?
- Kostenlose Beratung beim Gründerservice der WKO, dabei das NeuFö-2-Formular bestätigen lassen
- ID Austria aktivieren, damit die Anmeldung online klappt
- Gewerbe über GISA oder die eGründung im USP anmelden
- Begrüßungsschreiben der SVS abwarten, Beiträge einplanen oder Kleinunternehmer-Ausnahme prüfen
- Innerhalb eines Monats Betriebseröffnung beim Finanzamt melden (Verf 24 oder Erklärungswechsel in FinanzOnline)
- Entscheiden: Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer oder Regelbesteuerung
Freies oder reglementiertes Gewerbe
Zuerst klärst du, welches Gewerbe deine Tätigkeit abdeckt. Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis. Das Wirtschaftsministerium führt dazu eine bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, etwa einfache Gartenarbeiten, Botendienst oder Hausbetreuung mit einfachen Reinigungstätigkeiten. Die Liste ist nicht abschließend, neue freie Gewerbe dürfen aber nicht in Tätigkeiten reglementierter Gewerbe eingreifen.
Reglementierte Gewerbe, aufgezählt in § 94 Gewerbeordnung, etwa Tischler, Metalltechnik oder Ingenieurbüros, brauchen einen Befähigungsnachweis, zum Beispiel ein Meisterprüfungszeugnis oder ein Lehrabschlussprüfungszeugnis. Fehlt dir ein formaler Nachweis, kannst du die individuelle Befähigung feststellen lassen. Laut WKO ist dieses Ansuchen kostenlos.
Der Wortlaut zählt: Was im Gewerbewortlaut steht, darfst du machen, mehr nicht. Wer zwei Tätigkeiten anbietet, braucht unter Umständen zwei Gewerbe.
So meldest du das Gewerbe an
Zuständig ist die Gewerbebehörde am Standort: die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63. Du kannst persönlich, schriftlich oder elektronisch anmelden.
- 1
Online-Zugang wählen
Über GISA (Formular „Gewerbe – Anmeldung“) oder die eGründung im Unternehmensserviceportal. Für Einzelunternehmen erledigt die eGründung mehrere Gründungsschritte in einem Durchgang. Anmelden kannst du dich mit ID Austria.
- 2
Angaben und Unterlagen bereithalten
Genauer Gewerbewortlaut, Standort, Name, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Sozialversicherungsnummer. Je nach Fall Reisepass oder Geburtsurkunde mit Staatsbürgerschaftsnachweis, bei reglementierten Gewerben den Befähigungsnachweis. Was die Behörde aus Registern abrufen kann, musst du nicht beilegen.
- 3
Abschicken und GISA-Auszug abwarten
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Anmeldung mit dem Tag wirksam, an dem alles bei der Behörde ist. Den GISA-Auszug bekommst du per Post. Bei bestimmten sensiblen Gewerben nach § 95 GewO darfst du erst starten, wenn der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist.
Kleingewerbe, Nebengewerbe, Gewerbeschein: was ist was?
Ein „Kleingewerbe“ als eigene Kategorie kennt das österreichische Gewerberecht in den Seiten, die wir gesehen haben, nicht: Wer klein anfängt, meldet ein freies oder reglementiertes Gewerbe an, meist als Einzelunternehmen. Gemeint ist im Alltag meist die Kombination aus einem Einzelunternehmen und der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer (siehe unten). Auch ein Nebengewerbe neben dem Job wird wie jedes andere Gewerbe angemeldet.
Der „Gewerbeschein“ aus der Umgangssprache ist bei der Anmeldung heute ein Auszug aus dem Gewerberegister (GISA), mit dem die Behörde die Eintragung bestätigt, laut oesterreich.gv.at.
Gewerbe anmelden in Wien: online oder persönlich
Zuständig ist die Gewerbebehörde am Standort. In Wien ist das das Magistratische Bezirksamt, für bestimmte Fälle die MA 63. Du kannst online über GISA oder die eGründung anmelden, schriftlich oder persönlich. Die Anmeldung selbst ist laut WKO kostenlos, das Gründerservice der WKO hilft laut WKO bei der Anmeldung kostenlos.
Für andere Städte wie Graz oder Innsbruck gilt dasselbe Prinzip: Statutarstädte haben den Magistrat als Gewerbebehörde, sonst ist es die Bezirkshauptmannschaft.
Was kostet es, ein Gewerbe anzumelden?
Die Anmeldung ist laut WKO kostenlos. Auch der Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung bei der Gewerbebehörde ist laut WKO kostenlos. Nicht automatisch kostenlos ist, was danach kommt: SVS-Beiträge, eine eventuelle Steuerberatung und, wenn du es freiwillig willst, die Eintragung ins Firmenbuch, die laut WKO ca. 100 € kostet und bei Neugründungen mit NeuFö-Bestätigung entfallen kann.
Gewerbe rückwirkend anmelden: geht das?
Laut USP wird die Anmeldung grundsätzlich mit dem Tag wirksam, an dem alles bei der Behörde eingelangt ist. Eine offizielle österreichische Seite, die eine rückwirkende Anmeldung beschreibt, haben wir nicht gefunden. Wer schon Aufträge angenommen hat, bevor das Gewerbe lief, sollte deshalb nicht selbst herumrechnen, sondern bei der Gewerbebehörde oder beim Gründerservice der WKO nachfragen und die Einnahmen beim Finanzamt sauber erklären.
NeuFöG: was dir die Neugründungsförderung spart
Wer einen Betrieb neu gründet, kann nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz bestimmte Abgaben sparen. Dazu zählen gründungsbedingte Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und, wenn du später Mitarbeiter:innen anstellst, bestimmte Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag zum FLAF samt Zuschlag, Wohnbauförderungsbeitrag, Unfallversicherungsbeitrag) für höchstens 12 Monate ab dem ersten Dienstverhältnis.
Voraussetzung ist das Formular NeuFö 2, auf dem die zuständige Interessenvertretung, meist die Wirtschaftskammer, ein Beratungsgespräch bestätigt. Das geht auch online über das USP, das Gespräch kann telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Sozialversicherung bei der SVS
Mit der Gewerbeberechtigung beginnt die Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) in Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, dazu kommt die Selbständigenvorsorge. Die Gewerbebehörde leitet die Anmeldung an die SVS weiter. Das Begrüßungsschreiben sollte laut WKO innerhalb von vier Wochen kommen, sonst melde dich bei der SVS.
Am Anfang schreibt die SVS vorläufige Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor, 2026 sind das 551,10 € im Monat. Mit den Beitragssätzen laut WKO ergibt das für Neugründer:innen rund 160,81 € monatlich: Pensionsversicherung 101,95 €, Krankenversicherung 37,48 €, Selbständigenvorsorge 8,43 € und Unfallversicherung 12,95 €.
Laut WKO bleibt der Krankenversicherungsbeitrag in den ersten zwei Kalenderjahren in der Regel fix bei 37,48 € im Monat, auch wenn du mehr verdienst. In der Pensionsversicherung gilt das nicht: Liegt dein Gewinn höher, folgt eine Nachbelastung, sobald der Einkommensteuerbescheid für das Jahr vorliegt.
- Kleinunternehmer-Ausnahme: Bleiben 2026 deine Einkünfte unter 6.613,20 € und dein Umsatz aus allen unternehmerischen Tätigkeiten unter 55.000 €, kannst du dich von Kranken- und Pensionsversicherung ausnehmen lassen.
- Unter 57 Jahren gilt dazu: In den letzten 60 Kalendermonaten warst du höchstens 12 Monate nach GSVG pflichtversichert.
- Die Unfallversicherung (12,95 € im Monat) bleibt. Pensionszeiten und Krankenversicherungsschutz aus dem Gewerbe hast du in dieser Zeit nicht.
Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Die Eröffnung deines Betriebs meldest du innerhalb eines Monats beim Finanzamt. Einzelunternehmen verwenden dafür den Fragebogen Verf 24, in FinanzOnline findest du ihn unter „Erklärungswechsel“. Gefragt wird unter anderem nach Beginn der Tätigkeit, erwartetem Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr. Wer die Frist vorsätzlich versäumt, riskiert laut WKO eine Finanzordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 €.
Bei der Umsatzsteuer gilt laut WKO seit 2025 die Kleinunternehmergrenze von 55.000 € brutto (Stand Oktober 2026). Sie darf weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr überschritten werden. Überschreitest du sie im laufenden Jahr um höchstens 10 %, bleibt die Befreiung bis Jahresende. Bei mehr als 10 % entfällt sie ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest.
Als Kleinunternehmer:in verrechnest du keine Umsatzsteuer, kannst dir aber auch keine Vorsteuer zurückholen. Wer viel einkauft oder nur an Firmen verkauft, kann auf die Befreiung verzichten. Dieser Verzicht bindet laut WKO mindestens fünf Jahre, rechne es vorher mit einer Steuerberatung durch.
Nebengewerbe neben der Anstellung
Ein Gewerbe neben dem Job ist erlaubt, wenn dein Dienstvertrag es zulässt. Lies vorher nach, ob du eine Nebenbeschäftigung dem Arbeitgeber melden musst oder ob sie eingeschränkt ist.
Steuerlich bleiben laut WKO neben dem Gehalt bis zu 730 € andere Einkünfte im Jahr in der Regel ohne Steuerpflicht (Veranlagungsfreibetrag). Darüber gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, alle Einkünfte werden zusammengerechnet.
In der Sozialversicherung bist du doppelt versichert: über den Arbeitgeber bei der ÖGK und über das Gewerbe bei der SVS. Zusammen zählt die Höchstbeitragsgrundlage, 2026 sind das 8.085 € im Monat. Liegen Gehalt und Gewinn zusammen darüber, berücksichtigt die SVS das bei der Vorschreibung, endgültig nach Vorliegen der Jahreswerte. Für kleine Nebengewerbe lohnt sich ein Blick auf die Kleinunternehmer-Ausnahme, weil du über die Anstellung ohnehin kranken- und pensionsversichert bist.
Häufige Fragen
›Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Anmeldung selbst ist frei von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben. Laufende Kosten entstehen danach, vor allem durch die SVS-Beiträge und gegebenenfalls Steuerberatung.
›Wie melde ich ein Kleingewerbe in Österreich an?
Wie jedes andere Gewerbe: online über GISA oder die eGründung im USP mit ID Austria, bei der Gewerbebehörde am Standort. Einen eigenen Rechtsstatus „Kleingewerbe“ gibt es laut den gesehenen Quellen nicht, klein bleibst du über die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer.
›Wo bekomme ich den Gewerbeschein?
Nach der Anmeldung trägt die Behörde dich ins Gewerberegister ein und bestätigt das mit einem Auszug aus dem Gewerberegister (GISA-Auszug), laut oesterreich.gv.at. Den GISA-Auszug bekommst du nach der Anmeldung per Post.
›Kann ich ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Laut USP gilt die Anmeldung ab dem Tag, an dem alle Unterlagen bei der Behörde sind. Zur rückwirkenden Anmeldung haben wir keine offizielle Aussage gefunden, frag bei der Gewerbebehörde oder der WKO nach.
›Ab wann darf ich nach der Anmeldung arbeiten?
In der Regel ab dem Tag, an dem die vollständige Anmeldung bei der Behörde eingelangt ist. Bei bestimmten sensiblen Gewerben nach § 95 GewO erst, wenn der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist.
›Wie hoch sind die SVS-Beiträge am Anfang?
2026 schreibt die SVS Neugründer:innen vorläufig 160,81 € im Monat vor, berechnet von der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 €. Verdienst du mehr, kommt in der Pensionsversicherung später eine Nachbelastung.
›Brauche ich als Kleinunternehmer:in eine UID-Nummer?
Wer nur im Inland Leistungen erbringt, für die kein Vorsteuerabzug zusteht, muss laut WKO keine UID-Nummer auf der Rechnung anführen. Für Geschäfte mit EU-Firmen kann eine UID nötig sein, das klärst du mit dem Finanzamt.
›Kann ich ein Gewerbe neben meinem Job anmelden?
Ja, wenn der Dienstvertrag es erlaubt. Steuerlich bleiben laut WKO in der Regel bis zu 730 € Nebeneinkünfte im Jahr frei, bei der SVS bist du zusätzlich versichert, außer du nutzt die Kleinunternehmer-Ausnahme.
›Muss ich mich ins Firmenbuch eintragen?
Als Einzelunternehmen laut WKO erst bei mehr als 700.000 € Jahresnettoumsatz, darunter ist die Eintragung freiwillig. GmbH, OG und KG werden immer eingetragen.
Steuerberatung für den Start gesucht?
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Ich starte im Jänner mit einem freien Gewerbe (Grafikdesign) als Einzelunternehmen, nebenberuflich, erwarteter Umsatz im ersten Jahr ca. 15.000 €. Suche eine Steuerberatung für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die Einkommensteuererklärung, gerne mit Fixpreis pro Jahr.“
Kostenlos jemanden findenQuellen & Stand
Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- USP: Gewerbeanmeldung (BMWET)
- oesterreich.gv.at: Gewerbeanmeldung
- BMWET: Freie und reglementierte Gewerbe
- WKO: Gründungskosten
- WKO: Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)
- WKO: Meldung bei der Sozialversicherung
- WKO: Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge, Ausmaß 2026
- WKO: Gewerbliche Sozialversicherungsbeiträge, Neuzugänger
- SVS: Kleinunternehmer-Ausnahme
- SVS: Krankenversicherung, Mehrfachversicherung
- WKO: Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung
- USP: Kleinunternehmen (Regelung seit 1. Jänner 2025)
- WKO: Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
- WKO: Im Nebenberuf Unternehmer
- WKO: Rechnung richtig ausstellen


