Bausachverständigen beim Hauskauf beauftragen: was er prüft und was er kostet

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit
Mann mit Warnweste und Schutzhelm begutachtet das Innere eines Hauses
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Ein Bausachverständiger prüft ein gebrauchtes Haus vor dem Kauf auf Feuchtigkeit, Dach, Elektrik, Heizung, Risse und Sanierungsbedarf und schätzt, was auf dich zukommt. Unabhängige Sachverständige verrechnen in Österreich laut infina.at und flatwise.at meist rund 100 bis 200 € netto pro Stunde, eine Begehung mit mündlicher Einschätzung kostet meist einige hundert Euro, ein ausführliches schriftliches Gutachten ab etwa 1.000 €. Beauftrage ihn vor dem Kaufanbot, denn ein unterschriebenes Anbot bindet dich in der Regel für die Bindungsfrist.

Das brauchst du für den Termin

  • Termin beim Haus, an dem Keller, Dachboden und Technikraum zugänglich sind
  • Grundbuchauszug und Exposé
  • Pläne und Bauakt, soweit vorhanden
  • Energieausweis
  • Rechnungen und Servicebücher von Heizung, Dach, Fenstern, Trockenlegung
  • Deine Liste mit Fragen und geplanten Umbauten
  • Schriftliche Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und Preis
Kosten für Bausachverständige beim Hauskauf in Österreich
LeistungPreisEinheit
Stundensatz unabhängiger Bausachverständigerca. 100–200 €pro Stunde, netto
Begehung mit mündlicher Einschätzungca. 250–600 €pauschal
Schriftliches Kurzgutachtenca. 400–800 €pauschal
Ausführliches schriftliches Gutachten mit Fotos und Messungenca. 1.000–2.500 €pauschal
Unverbindliche Richtwerte, Stand Oktober 2026, je nach Region, Hausgröße, Zustand und Anfahrt. Quellen: infina.at und flatwise.at (Stundensätze, Gutachten), flatwise.at und herold.at (Begehung, Beratung vor dem Kauf rund 400 bis 600 €). Herold nannte 2022 auch niedrigere Stundensätze von 70 bis 100 €. Bei den Pauschalen sagen die Quellen meist nicht, ob die USt enthalten ist. Lass dir vorab einen schriftlichen Fixpreis inkl. Anfahrt, Bericht und USt geben.

Was ein Bausachverständiger beim Hauskauf prüft

Bei einem gebrauchten Haus geht es nicht um Schönheitsfehler, sondern um die Posten, die teuer werden. Ein guter Sachverständiger geht das Haus vom Keller bis zum Dach durch und sagt dir, was in den nächsten Jahren fällig ist.

  • Feuchtigkeit: Keller und Sockel, aufsteigende Feuchte, Abdichtung, Schimmel, oft mit Messgerät
  • Dach: Eindeckung, Dachstuhl, Spenglerarbeiten, Dämmung der obersten Geschoßdecke
  • Elektrik: Zustand des Verteilers, Fehlerstrom-Schutzschalter, Alter der Leitungen
  • Heizung und Warmwasser: Art, Alter, Wartung, absehbarer Tausch
  • Wasser- und Abwasserleitungen: Material, Korrosion, Kanalanschluss
  • Statik und Risse: Art und Verlauf von Rissen, Setzungen, tragende Bauteile
  • Fenster, Fassade, Dämmung und die Angaben im Energieausweis

Wann du ihn holst

Der richtige Zeitpunkt ist die zweite Besichtigung, nachdem dir Haus und Lage grundsätzlich gefallen und bevor du ein Kaufanbot unterschreibst. Ein unterschriebenes Kaufanbot kannst du während der Bindungsfrist laut § 862 ABGB grundsätzlich nicht widerrufen, nimmt der Verkäufer an, kommt der Kauf in der Regel zustande. Was der Sachverständige danach findet, hilft dir beim Preis meist nicht mehr.

Bei gebrauchten Häusern von privat wird die Gewährleistung im Vertrag oft ausgeschlossen. Ein Ausschluss deckt zwar laut Oberstem Gerichtshof (9 Ob 50/10h) keine arglistig verschwiegenen Mängel und keine zugesicherten Eigenschaften, aber beweisen musst du das in der Regel selbst. Leichter ist es, Mängel vorher zu kennen und in den Preis einzurechnen.

So findest du einen Sachverständigen

Der Begriff Bausachverständiger ist laut flatwise.at in Österreich nicht gesetzlich geschützt. Prüfe deshalb Ausbildung und Erfahrung: Baumeister, Ziviltechniker oder allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Hochbau.

Die Gerichtssachverständigenliste der Justiz ist öffentlich und nach Fachgebieten und Landesgerichten gegliedert. Dort findest du unter Bauwesen etwa das Fachgebiet Hochbau. Wer eingetragen ist, hat laut Europäischem Justizportal eine Prüfung abgelegt, Berufserfahrung nachgewiesen und muss die Eintragung alle fünf Jahre verlängern lassen. Der Hauptverband der Gerichtssachverständigen bietet auf gerichts-sv.at ebenfalls eine Suche an. Viele gerichtlich zertifizierte Sachverständige erstellen auch Privatgutachten, frag einfach nach.

Frag außerdem Leute aus deinem Umfeld, die vor kurzem gekauft haben. Eine Empfehlung von jemandem, der mit dem Bericht wirklich verhandelt hat, sagt mehr als eine Werbeseite.

  1. 1

    Zwei bis drei anfragen

    Schick allen dieselben Infos: Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Keller ja oder nein, gewünschter Termin.

  2. 2

    Leistung klären

    Frag, was genau enthalten ist: Dauer der Begehung, Messungen, schriftlicher Bericht oder nur mündlich.

  3. 3

    Fixpreis vereinbaren

    Lass dir den Preis schriftlich bestätigen, inklusive Anfahrt, Bericht und USt.

  4. 4

    Unabhängigkeit prüfen

    Der Sachverständige sollte nicht für Verkäufer oder Makler arbeiten und nicht an den späteren Sanierungsaufträgen verdienen.

Was im Bericht stehen sollte

Ein brauchbarer Bericht ist kein Fotoalbum, sondern eine Entscheidungshilfe. Er beschreibt jeden Bauteil, bewertet den Zustand und sagt, was zu tun ist.

  • Objektdaten, Datum, Wetter, besichtigte und nicht zugängliche Bereiche
  • Zustand je Bauteil mit Fotos und Messwerten
  • Festgestellte Mängel mit vermuteter Ursache
  • Dringlichkeit: sofort, in den nächsten Jahren, langfristig
  • Grobe Kostenschätzung für die wichtigsten Sanierungen
  • Hinweise auf Punkte, die ein Spezialist prüfen sollte, etwa Elektriker oder Rauchfangkehrer

Bausachverständiger oder Immobilienbewerter

Ein Bausachverständiger beurteilt den technischen Zustand. Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert, also ob der Preis passt. Das sind zwei verschiedene Aufträge. Für die Kaufentscheidung bei einem gebrauchten Haus ist meist der Zustand die wichtigere Frage, den Wert kannst du zusätzlich mit Vergleichspreisen aus der Gegend und der Bewertung deiner Bank abgleichen.

Nach dem Kauf brauchst du für die Sanierung dann Handwerker. Beschreib die Arbeiten aus dem Bericht einmal und hol mehrere Angebote ein, dann siehst du schnell, ob die Schätzung realistisch war.

Häufige Fragen

›Was kostet ein Bausachverständiger beim Hauskauf?

Laut infina.at und flatwise.at meist rund 100 bis 200 € netto pro Stunde. Eine Begehung mit mündlicher Einschätzung kostet meist rund 250 bis 600 €, ein ausführliches schriftliches Gutachten laut flatwise.at etwa 1.000 bis 2.500 €.

›Muss der Verkäufer einer Begutachtung zustimmen?

Du brauchst seine Zustimmung für den Termin im Haus. Seriöse Verkäufer lassen das zu. Wird eine Besichtigung mit Fachmann verweigert, ist das ein Warnsignal.

›Wo finde ich gerichtlich zertifizierte Sachverständige?

In der öffentlichen Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste der Justiz (sdgliste.justiz.gv.at), gegliedert nach Fachgebiet und Landesgericht, sowie über die Suche des Hauptverbands auf gerichts-sv.at.

›Reicht ein mündliches Urteil oder brauche ich ein schriftliches Gutachten?

Für die Entscheidung reicht oft eine Begehung mit Kurzprotokoll. Ein schriftliches Gutachten lohnt sich bei älteren Häusern, großem Sanierungsbedarf oder wenn du damit den Preis verhandeln willst.

›Wer bezahlt den Sachverständigen?

Wer ihn beauftragt, also in der Regel du als Käufer.

Sachverständigen oder Handwerker gesucht?

Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.

„Wir überlegen, ein Einfamilienhaus aus 1972 zu kaufen (ca. 140 m², Vollkeller). Gesucht: Bausachverständiger für eine Begehung vor dem Kaufanbot, Schwerpunkt Feuchtigkeit im Keller, Dach und Elektrik. Kurzer schriftlicher Bericht gewünscht, Termin in den nächsten zwei Wochen.“

Kostenlos jemanden finden

Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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