Kunden gewinnen als Webdesigner: Nische, Portfolio und Wartungsverträge

Aktualisiert am 29. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Mann mit Brille arbeitet an einem Computer an einem Tisch
Foto: Lisa Fotios / Pexels

Webdesigner gewinnen Kunden am besten mit einer klaren Nische, einem Portfolio mit echten Ergebnissen und lokalen KMU als Zielgruppe: Handwerker, Praxen, Gastronomie. Wer zusätzlich Wartung anbietet, macht aus Einmalprojekten laufendes Einkommen. Dieser Ratgeber zeigt, was bei Webdesign anders ist als bei anderen Selbstständigen: Gewerbe, Positionierung, Angebot, Preismodelle und Datenschutz als Verkaufsargument.

Das brauchst du, um Kunden zu gewinnen

  • Passende Gewerbeberechtigung für Gestaltung und gegebenenfalls Programmierung
  • Eine klare Nische: wen du bedienst und was du anbietest
  • Drei bis fünf Referenzprojekte mit Ergebnis und Kundenstimme
  • Ein Angebotsmuster mit Leistungsumfang, Preis und Zahlungsplan
  • Ein Wartungspaket mit festem Preis
  • Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner auf deiner eigenen Website als Visitenkarte

Welches Gewerbe brauchst du?

Laut WKO ordnet die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe Webdesign an zwei Stellen ein: Für Internetagenturen nennt die WKO den Gewerbewortlaut „Werbeagentur, Multimediaagentur“, dort fällt Webdesign unter Konzeption, Kreation und Gestaltung. Beim Gewerbe „Werbegrafik-Designer“ führt die WKO „Webdesignerin/Webdesigner“ als alternative Bezeichnung. Beides sind freie Gewerbe, es braucht also keinen Befähigungsnachweis, aber eine Anmeldung.

Programmierst du auch, kann das Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ (§ 153 GewO) passen. Es berechtigt Gewerbetreibende zur Erstellung von Problemlösungen, soweit dabei die Techniken, Verfahren und Methoden der Informationstechnologie angewandt werden. Die WKO-Fachgruppe UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung, Informationstechnologie) hat dafür die Berufsgruppe IT-Dienstleistung, die Gestaltungsgewerbe sind beim Fachverband Werbung und Marktkommunikation.

Welcher Wortlaut für dich der richtige ist, hängt davon ab, was du tatsächlich anbietest. Die Anmeldung läuft über die Gewerbebehörde. Frag im Zweifel beim Gründerservice der WKO nach.

Zielgruppe: lokale KMU statt „alle“

Wer „Webdesign für alle“ anbietet, konkurriert mit jeder Agentur und jedem Baukasten. Lokale Kleinbetriebe sind eine dankbare Zielgruppe: Handwerksbetriebe, Praxen, Gastronomie, Dienstleister. Sie brauchen meist keine komplizierte Lösung, sondern eine Website, die zeigt, was sie machen, wo sie arbeiten und wie man sie erreicht.

Sie haben oft wenig Zeit für Technik und schätzen, wenn jemand aus der Region alles erledigt: Texte abstimmen, Fotos einbauen, Domain und Hosting regeln. Persönlicher Kontakt und kurze Wege sind dein Vorteil gegenüber Baukästen und großen Agenturen.

Nische statt Bauchladen

Eine Nische kann ein Gewerk sein („Websites für Elektriker“), eine Branche („für Arztpraxen“) oder eine Leistung („schnelle Onepager mit Terminbuchung“). Du kennst dann die Fragen deiner Kunden, kannst Vorlagen wiederverwenden und sprichst ihre Sprache. Das spart Zeit im Projekt und macht dich auffindbar, wenn jemand nach genau dieser Kombination sucht.

  • Formuliere in einem Satz: „Ich baue für [Zielgruppe] Websites, mit denen [Ergebnis].“
  • Schreib das auf deine Startseite, ins Google-Profil und in deine Mails.
  • Wähle eine Nische, in der du schon Kunden oder Kontakte hast.

Portfolio mit echten Ergebnissen

Schöne Screenshots reichen nicht. Zeig pro Projekt, was der Kunde vorher hatte, was du gemacht hast und was sich geändert hat: mehr Anfragen, schnellere Ladezeit, einfachere Pflege. Nenn nur Zahlen, die du belegen kannst und die der Kunde freigegeben hat.

Zwei bis drei gute Projekte mit kurzer Kundenstimme wirken besser als zehn ohne Kontext. Wenn du noch keine Referenzen hast, bau eine Website für einen Verein, einen Bekannten oder dich selbst, aber sag offen, was es ist. Eine Kundenstimme darfst du nur zeigen, wenn sie echt ist und der Kunde zugestimmt hat.

Angebot und Preismodelle

Ein Angebot sollte klar sagen, was enthalten ist, was nicht, bis wann geliefert wird und wie bezahlt wird. Welche Angaben dazugehören, steht in der Vorlage zum Angebot schreiben. Beschreib den Leistungsumfang so genau, dass der Kunde weiß, ab wann Änderungswünsche zusätzlich kosten.

Gängig sind Festpreis pro Projekt, Stundensatz oder ein Paket mit Monatsrate. Der Festpreis passt zu klaren Websites, der Stundensatz zu offenen Aufgaben. Richtwerte findest du im Ratgeber „Website erstellen lassen: Kosten“ und im Ratgeber zum IT-Stundensatz in Österreich, deinen eigenen Satz rechnest du mit dem Ratgeber „Stundensatz berechnen für Selbstständige“ aus. Preise aus anderen Quellen sind nur Orientierung, entscheidend sind deine Kosten und deine Nische.

DSGVO, Impressum und Barrierefreiheit als Verkaufsargument

Viele Kleinbetriebe haben Websites ohne saubere Datenschutzerklärung oder mit unpassendem Cookie-Banner. Laut WKO DSGVO4KMU reicht es nicht, die Datenschutzerklärung nur im Impressum oder in den AGB zu formulieren, und bei nicht notwendigen Cookies muss das Banner auf der ersten Ebene einen Zustimmen- und einen Ablehnen-Button haben. Wenn du das sauber mitlieferst, verkaufst du nicht nur Design, sondern auch Sicherheit. Eine Checkliste findest du im Ratgeber zur DSGVO auf der Website.

Auch Barrierefreiheit ist ein Thema. Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 für bestimmte Verbraucherdienste, etwa Online-Shops. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind laut Sozialministerium bei Dienstleistungen ausgenommen. Betreibt dein Kunde einen Webshop und ist größer, wird das relevant. Mehr dazu im Ratgeber zum BaFG.

Wartungsverträge: laufendes Einkommen

Eine Website ist nach dem Launch nicht fertig: Updates, Backups, kleine Textänderungen und Sicherheitsfixes fallen laufend an. Biete dafür ein Paket mit festem Monats- oder Jahrespreis an und schreib hinein, was es enthält, wie schnell du reagierst und was extra kostet.

Für den Kunden ist das planbar, für dich ist es eine Basis, die nicht jeden Monat neu verkauft werden muss. Kündigungsfrist und Leistungsumfang gehören schriftlich vereinbart.

Neue Anfragen aus der Region kannst du auch über goconnecta sehen: Du schickst Angebote, kostenlos und ohne Provision, und es senden nur geprüfte Firmen. Weitere Kanäle, etwa Google-Profil, Empfehlungen und Portale, beschreibt der Ratgeber „Aufträge finden“.

Häufige Fragen

›Welches Gewerbe brauche ich als Webdesigner?

Laut WKO steht Webdesign bei den freien Gewerben, etwa unter „Werbeagentur, Multimediaagentur“ oder „Werbegrafik-Designer“. Programmierung fällt unter Umständen unter „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“. Frag im Einzelfall bei der WKO nach.

›Brauche ich einen Befähigungsnachweis?

Für freie Gewerbe in der Regel nicht, aber du musst das Gewerbe anmelden. Welcher Wortlaut passt, klärst du mit der Gewerbebehörde oder der WKO.

›Wie finde ich als Freelancer die ersten Kunden?

Über Bekannte, lokale Betriebe in deiner Region und eine klare Nische. Zeig zwei, drei Referenzen und sprich Betriebe direkt an, deren Website veraltet ist.

›Wie viel soll ich verlangen?

Das hängt von deinen Kosten und deiner Zielgruppe ab. Orientierung geben die Ratgeber zu Website-Kosten und IT-Stundensatz, entscheidend ist deine eigene Kalkulation.

›Lohnt sich ein Wartungsvertrag?

Für beide Seiten meistens ja: Der Kunde hat feste Kosten und schnelle Hilfe, du hast laufende Einnahmen. Wichtig sind klarer Leistungsumfang und Kündigungsfrist.

Website-Anfragen aus deiner Region sehen

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So kann eine Anfrage aussehen

„Wir sind ein Installationsbetrieb mit 6 Mitarbeitenden in Wels und brauchen eine neue Website: ca. 6 Seiten, Leistungen, Referenzfotos, Kontaktformular, Impressum und Datenschutz. Gerne mit Wartung nach dem Start. Angebot bitte mit Festpreis und Zeitplan.“

Kostenlos Aufträge finden

Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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