Google-Unternehmensprofil einrichten und mehr Bewertungen bekommen, ehrlich und erlaubt

Aktualisiert am 27. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Hand hält ein Smartphone, auf dem eine Karten-App zur Navigation geöffnet ist
Foto: cottonbro studio / Pexels

Das Google-Unternehmensprofil legst du auf business.google.com an, danach bestätigst du es per Telefon, E-Mail, Videoanruf oder Postkarte, erst dann wird es angezeigt. Mehr Bewertungen bekommst du, indem du jeden Kunden nach dem Auftrag mit einem Link oder QR-Code um eine ehrliche Bewertung bittest. Verboten sind laut Google jede Gegenleistung für Bewertungen und das gezielte Sammeln nur positiver Stimmen, gefälschte Bewertungen gelten laut Anhang zum UWG als unlautere Geschäftspraktik.

Das brauchst du

  • Ein Google-Konto, am besten mit deiner Firmen-E-Mail-Adresse
  • Deinen Namen so, wie er auf Rechnung, Schild und Website steht
  • Adresse oder, wenn Kunden nicht zu dir kommen, die Orte deines Einzugsgebiets
  • Eine Telefonnummer, unter der du zu den Öffnungszeiten erreichbar bist
  • Website, falls vorhanden, und ein paar Fotos echter Arbeiten
  • Zugriff auf Telefon, E-Mail oder Postadresse für die Bestätigung

Profil anlegen

Prüf zuerst in Google Maps, ob es dein Unternehmen schon gibt. Ist das Profil schon von jemand anderem beansprucht, kannst du laut Google die Inhaberschaft anfordern.

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    Anmelden

    Mit deinem Google-Konto auf business.google.com/create. Legst du ein neues Konto an, nimmst du laut Google am besten die E-Mail-Domain deines Unternehmens.

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    Name und Kategorie

    Den Namen eingeben, der auch außerhalb von Google verwendet wird, und die Kategorie wählen, die dein Unternehmen am genauesten beschreibt, etwa „Installateur“ statt „Handwerker“.

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    Standort oder Einzugsgebiet

    Kommen Kunden zu dir, gibst du die Adresse an. Arbeitest du nur bei Kunden, wählst du die Option ohne Ladengeschäft und gibst bis zu 20 Orte, Postleitzahlen oder Regionen an.

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    Kontaktdaten

    Telefonnummer und Website-Adresse eintragen, dann auf „Fertig“.

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    Bestätigen

    Eine der angebotenen Bestätigungsmethoden wählen. Laut Google sehen Nutzer dein Profil erst, wenn die Bestätigung abgeschlossen ist.

Bestätigung: Telefon, E-Mail, Video oder Postkarte

Welche Methoden du angeboten bekommst, entscheidet laut Google das System, je nach Art des Unternehmens, öffentlich verfügbaren Informationen, Region und Öffnungszeiten. Möglich sind ein Code per Anruf oder SMS an die Geschäftsnummer, eine E-Mail, ein Live-Videoanruf oder eine Postkarte mit Code. Den Videoanruf empfiehlt Google, wenn er angeboten wird. Dabei zeigst du laut Google deinen Standort und dass du das Unternehmen führst, etwa mit Schlüsseln oder Bereichen, die nur Mitarbeitende betreten. Der Anruf geht nur zu deinen Öffnungszeiten vor Ort.

Die Postkarte kommt laut Google meist innerhalb von 14 Tagen, der Code ist 30 Tage gültig. Ändere in der Wartezeit weder Name noch Adresse noch Kategorie und fordere keinen neuen Code an. Nach dem Abschluss kann die Prüfung laut Google bis zu fünf Werktage dauern, selten länger.

Was du ausfüllst und was nicht erlaubt ist

Die Google-Richtlinien sind bei einigen Feldern strenger, als viele denken. Wer sie verletzt, riskiert, dass das Profil eingeschränkt wird.

  • Name: So, wie er auf Schild, Website und Briefpapier steht. Keine Suchbegriffe, Orte oder Slogans dazuschreiben, die nicht Teil deines echten Namens sind, also kein „Notdienst 24h Wien“ hinter dem Firmennamen.
  • Kategorien: so wenige wie möglich, so genau wie möglich. Sie beschreiben, was dein Unternehmen ist, nicht was es auch macht.
  • Adresse: Empfängst du keine Kunden an deiner Adresse, entfernst du sie laut Google und gibst nur das Einzugsgebiet an. Das Gebiet sollte laut Google nicht mehr als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt sein.
  • Telefon: eine Nummer, die du selbst betreust. Sonderrufnummern sind laut Google nicht zulässig.
  • Beschreibung: was du machst, für wen, in welchem Gebiet. Laut Google keine Werbung für Sonderaktionen oder günstige Preise und keine Links.
  • Öffnungszeiten: Arbeitest du nur nach Terminvereinbarung, gibst du laut Google keine regulären Öffnungszeiten an.

Mehr Bewertungen bekommen, ehrlich

Laut Google ist es erlaubt, Kunden um eine Bewertung zu bitten, solange du ihnen nichts dafür gibst und nicht versuchst, die Bewertung oder den Inhalt zu beeinflussen. Google schlägt dafür einen Link oder QR-Code vor, den du im Profil erstellst. Zum Bewerten braucht der Kunde ein Google-Konto, das geht laut Google auch mit einer anderen E-Mail-Adresse als Gmail.

Laut Google wirken ehrliche, ausgewogene Bewertungen, auch einige negative, oft glaubwürdiger.

  • Frag direkt nach Abschluss, wenn der Kunde zufrieden ist, und schick den Link am selben Tag per SMS oder E-Mail.
  • Druck den QR-Code auf die Rechnung oder auf eine kleine Karte, die du nach dem Auftrag dalässt.
  • Frag alle Kunden, nicht nur die, von denen du dir fünf Sterne erwartest.
  • Ein kurzer Satz reicht: „Wenn Sie zufrieden waren, freuen wir uns über eine ehrliche Bewertung auf Google.“

Was verboten ist: Google-Richtlinien und UWG

Die Google-Richtlinie zu gefälschten Interaktionen verbietet unter anderem bezahlte Bewertungen, auch gegen Sachleistungen, Anreize wie Rabatte oder Gratisleistungen für eine Bewertung oder dafür, eine negative Bewertung zu ändern oder zu löschen, und Bewertungen über das Unternehmen eines Mitbewerbers, um dessen Ruf zu schaden. Ebenfalls unzulässig ist laut Google das sogenannte Review-Gating: negative Bewertungen verhindern oder gezielt nur zufriedene Kunden um Bewertungen bitten. Mitarbeitende dürfen nicht angewiesen werden, eine bestimmte Zahl an Bewertungen oder Bewertungen mit vorgegebenem Inhalt zu sammeln.

Auch das Gesetz zieht eine klare Grenze. Seit der Umsetzung der EU-Modernisierungsrichtlinie (in Österreich mit dem MoRUG II) stehen im Anhang zum UWG zwei Geschäftspraktiken, die gegenüber Verbrauchern unter allen Umständen als unlauter gelten: das Abgeben oder Beauftragen gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie deren falsche Darstellung zur Verkaufsförderung (Z 23c), und die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne das angemessen zu prüfen (Z 23b). Das betrifft zum Beispiel Bewertungen, die du auf deiner eigenen Website zeigst.

Auf Bewertungen antworten

Google empfiehlt, freundlich, professionell und kurz zu antworten. Du musst nicht jedem öffentlich danken, eine Antwort lohnt sich vor allem, wenn du etwas Neues oder Relevantes zu sagen hast.

Bei negativen Bewertungen rät Google: keine privaten Informationen über die Person preisgeben, nicht persönlich werden, anbieten, das Problem per Telefon, E-Mail oder persönlich zu klären, Fehler zugeben und Lösungen nennen, mit Namen oder Initialen unterschreiben und zeitnah antworten.

Unfaire oder falsche Bewertungen

Eine Bewertung, die gegen die Google-Richtlinien verstößt, meldest du im Profil über „Rezensionen lesen“ und das Fähnchen daneben, oder über das Tool zur Verwaltung von Rezensionen. Dort siehst du laut Google auch den Status deiner Meldung. Bleibt die Bewertung online, kannst du laut Google einmal Einspruch einlegen. Google entfernt aber keine Bewertungen, nur weil sie dir nicht gefallen, und schlichtet laut eigener Hilfeseite keine Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kunden.

Bekommst du plötzlich viele Ein- und Zwei-Sterne-Bewertungen und danach eine Geldforderung, ist das laut Google Erpressung. Google rät: nicht zahlen, nicht verhandeln, Nachrichten und Bewertungen sofort per Screenshot sichern und über das eigene Formular für Erpressung melden.

Verbreitet jemand unwahre Tatsachen, die deinem Geschäft schaden, kann nach § 1330 ABGB ein Anspruch auf Schadenersatz und Widerruf bestehen. Ob das in deinem Fall zutrifft, klärst du mit einer Anwältin oder einem Anwalt. Eine Meinung („zu teuer“, „unfreundlich“) ist dabei etwas anderes als eine falsche Tatsache („war nie da“).

Häufige Fragen

›Was kostet ein Google-Unternehmensprofil?

Laut Google ist das Unternehmensprofil kostenlos. Kosten können entstehen, wenn du zusätzlich Werbung schaltest oder eine Agentur beauftragst. Google fragt laut Hilfeseite am Telefon nie nach Zahlungsinformationen.

›Wie lange dauert die Bestätigung?

Das hängt von der Methode ab. Eine Postkarte kommt laut Google meist innerhalb von 14 Tagen, die Prüfung nach dem Abschluss kann bis zu fünf Werktage dauern, selten länger.

›Muss meine Privatadresse im Profil stehen?

In der Regel nein. Empfängst du an deiner Adresse keine Kunden, entfernst du sie laut Google und gibst nur dein Einzugsgebiet an, bis zu 20 Orte, Postleitzahlen oder Regionen.

›Darf ich Kunden für eine Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Laut Google-Richtlinien sind Anreize wie Zahlungen, Rabatte oder Gratisleistungen für eine Bewertung verboten, auch wenn du nicht ausdrücklich eine positive Bewertung verlangst.

›Kann ich eine schlechte Bewertung löschen lassen?

Nur wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt, zum Beispiel Spam, Beleidigung oder Interessenkonflikt. Melde sie im Profil oder im Tool zur Verwaltung von Rezensionen. Bewertungen, die dir nur nicht gefallen, entfernt Google nicht.

›Sind gefälschte Bewertungen in Österreich verboten?

Sie sind laut Anhang zum UWG (Z 23c) eine Geschäftspraktik, die unter allen Umständen als unlauter gilt. Welche Folgen das im Einzelfall hat, klärst du mit der Wirtschaftskammer oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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