Winterdienst und Schneeräumung: Was kostet das privat in Österreich?

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit
Mann schaufelt Schnee von einem Gehsteig in einer Stadtstraße
Foto: SERHAT TUĞ / Pexels

Ein Winterdienst für ein Einfamilienhaus kostet in Österreich laut Preisportalen meist rund 200 bis 800 € pro Saison als Pauschale. Wird pro Einsatz abgerechnet, liegen die Preise laut daibau.at bei etwa 1 bis 4,50 € pro m², dazu kommen Streugut, eine monatliche Bereitschaftspauschale und Zuschläge für Nacht und Feiertage. Den Preis bestimmen vor allem die Länge des Gehsteigs, die Größe der Zufahrt und wie viel von Hand geräumt werden muss.

Winterdienst privat: Richtpreise in Österreich
LeistungPreisEinheit
Saisonpauschale Einfamilienhaus (Gehsteig, Zugang, kleine Zufahrt)200–800 €pro Saison
Bereitschaftspauschale bei Abrechnung pro Einsatz20–80 €pro Monat
Räumen, Abrechnung pro Einsatz1–4,50 €pro m² und Einsatz
Streuen (Splitt oder Salz)0,20–0,50 €pro m² und Einsatz
Nachtzuschlagca. 40 %auf den Einsatzpreis
Zuschlag Sonn- und Feiertagca. 50–75 %auf den Einsatzpreis
Richtwerte für Privatkunden, Stand Oktober 2026, zusammengestellt aus daibau.at, baucheck.io, gecheckt.at und dem Saisonpreis eines Wiener Anbieters (ab 225 € netto, 270 € inkl. 20 % USt). Die Portale sagen meist nicht, ob die USt enthalten ist. Der verbindliche Preis kommt nach einer Besichtigung.

Deine Pflicht als Anrainer nach § 93 StVO

Laut oesterreich.gv.at müssen im Ortsgebiet Eigentümer von Liegenschaften grundsätzlich dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang ihrer ganzen Liegenschaft, soweit sie nicht mehr als 3 m entfernt sind, zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee gesäubert und bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das für den Straßenrand in 1 m Breite. Ausgenommen sind laut oesterreich.gv.at Eigentümer unverbauter, land- und forstwirtschaftlich genutzter Liegenschaften.

Dazu kommt: Schneewechten und Eisbildungen auf Dächern von Gebäuden an der Straße müssen entfernt werden. Gefährdete Straßenstellen sind dabei nötigenfalls abzuschranken oder zu kennzeichnen.

Du kannst diese Pflichten per Vertrag an einen Winterdienst übertragen. Dann treffen laut oesterreich.gv.at grundsätzlich ihn die Pflichten. Die Übertragung sollte ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Such den Dienst trotzdem sorgfältig aus und reagier, wenn du merkst, dass nicht geräumt wird.

Pauschale oder Abrechnung pro Einsatz

Bei der Saisonpauschale zahlst du einen fixen Betrag für den ganzen Winter, meist von November bis März. Egal wie oft es schneit, die Kosten stehen vorher fest. Für ein Einfamilienhaus sind laut baucheck.io und gecheckt.at meist rund 200 bis 800 € üblich, einfache Flächen mit wenig Handarbeit liegen eher am unteren Ende.

Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlst du eine monatliche Bereitschaft und dann jeden Einsatz nach Fläche. In einem milden Winter ist das günstiger, in einem schneereichen deutlich teurer.

Rechenbeispiel

Ein Einfamilienhaus hat 25 m Gehsteig mit 1,5 m Breite, also rund 38 m², dazu eine Zufahrt mit 30 m². Zusammen sind das knapp 70 m².

Pro Einsatz mit 1 bis 1,50 € pro m² für das Räumen und 0,20 bis 0,50 € pro m² für das Streuen kommst du auf etwa 85 bis 140 €. Bei 8 Einsätzen im Winter sind das 680 bis 1.120 €, plus Bereitschaft von 20 bis 80 € für fünf Monate, also 100 bis 400 €.

Eine Saisonpauschale von angenommen 300 bis 600 € für dieselben Flächen wäre in so einem Winter klar günstiger. Gibt es nur zwei Einsätze, kehrt sich das um.

Was im Vertrag stehen sollte

Ein guter Winterdienstvertrag lässt wenig offen. Am besten legst du einen einfachen Plan der Flächen bei, die geräumt werden sollen.

  • Welche Flächen: Gehsteig, Hauszugang, Zufahrt, Stiegen, Parkplatz
  • Ab welcher Schneehöhe und bis wann der Dienst räumt
  • Welches Streumittel verwendet wird, Splitt oder Salz
  • Ob der Dienst die Pflichten nach § 93 StVO ausdrücklich übernimmt
  • Ob Dachkontrolle, Schneewechten und Eiszapfen dabei sind, sonst bleibt das bei dir
  • Ob Zuschläge für Nacht und Feiertage schon in der Pauschale stecken

Wann du dich kümmern solltest

Winterdienste planen ihre Touren im Herbst. Wer erst beim ersten Schnee anruft, findet oft keinen Betrieb mit freien Kapazitäten mehr. Ideal ist eine Anfrage im September oder Oktober.

Am einfachsten: Beschreib deine Flächen einmal mit Maßen und Fotos, zum Beispiel auf goconnecta, und vergleich die Angebote, die aus deiner Gegend kommen.

Häufige Fragen

›Was kostet ein Winterdienst für ein Einfamilienhaus?

Als Saisonpauschale meist rund 200 bis 800 €. Bei Abrechnung pro Einsatz zahlst du laut Preisportalen etwa 1 bis 4,50 € pro m² und Einsatz plus oft eine monatliche Bereitschaft von rund 20 bis 80 €.

›Muss ich als Hausbesitzer den Gehsteig räumen?

Im Ortsgebiet in der Regel ja. Nach § 93 StVO müssen Liegenschaftseigentümer grundsätzlich Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr räumen und bei Glätte streuen.

›Was gilt, wenn es keinen Gehsteig gibt?

Dann musst du laut oesterreich.gv.at im Ortsgebiet in der Regel den Straßenrand in 1 m Breite räumen und streuen.

›Bin ich mit einem Winterdienst aus der Haftung?

Wenn du die Pflichten per Vertrag überträgst, treffen sie grundsätzlich den Räumdienst. Du solltest ihn aber sorgfältig auswählen und eingreifen, wenn offensichtlich nicht geräumt wird. Im Einzelfall kann das anders aussehen, bei einem Unfall frag einen Anwalt oder deine Versicherung.

›Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Im Herbst, am besten im September oder Oktober. Dann haben die Betriebe noch freie Kapazitäten und du bist vor dem ersten Schnee abgesichert.

Winterdienst: Angebote aus deiner Nähe vergleichen

Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.

„Einfamilienhaus mit ca. 25 m Gehsteig und 30 m² Zufahrt. Suche Winterdienst für die Saison November bis März: Räumen und Streuen laut StVO, gern als Pauschale.“

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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