Arbeitnehmerveranlagung selber machen: Anleitung, Frist und wann ein Steuerberater lohnt

Aktualisiert am 27. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Paar sitzt zu Hause am Schreibtisch und erledigt gemeinsam Finanzen am Laptop
Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du in den meisten Fällen selbst machen: in FinanzOnline mit ID Austria das Formular L 1 für das jeweilige Jahr ausfüllen und abschicken, Belege musst du nicht mitschicken. Laut BMF hast du dafür fünf Jahre Zeit, für 2021 also noch bis 31. Dezember 2026. Ein Steuerberater lohnt sich vor allem bei Vermietung, Auslandsbezug oder Nebeneinkünften. Das hier ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Das brauchst du

  • ID Austria (Standard-Zugang zu FinanzOnline laut BMF)
  • Lohnzettel-Daten hat das Finanzamt schon, du brauchst nur deine eigenen Ausgaben
  • Belege für Werbungskosten, z. B. Fachliteratur, Kurse, Arbeitsmittel
  • Ausdruck aus dem Pendlerrechner, falls du pendelst
  • Rechnungen für Krankheitskosten oder andere außergewöhnliche Belastungen
  • Für Kinder: Daten für die Beilage L 1k (Familienbonus Plus)

Frist: fünf Jahre rückwirkend

Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kannst du laut BMF bis zum Ende des fünften Jahres nach dem Veranlagungsjahr einreichen. Für 2025 geht das bis 31. Dezember 2030, für 2021 läuft die Frist Ende 2026 ab (Stand Oktober 2026). Du kannst mehrere Jahre auf einmal nachholen.

Anders ist es bei der Pflichtveranlagung. Musst du eine Erklärung abgeben, etwa weil du laut BMF neben dem Lohn mehr als 730 € andere Einkünfte hattest oder zwei Gehälter gleichzeitig bezogen hast, gilt laut BMF der 30. April des Folgejahres, online der 30. Juni.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung: wann das Finanzamt es selbst macht

Hast du bis Ende Juni keine Erklärung für das Vorjahr abgegeben, rechnet das Finanzamt laut BMF in vielen Fällen automatisch. Voraussetzung: Du hattest nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte, es ergibt sich eine Gutschrift von mindestens 5 €, und es deutet nichts auf weitere Absetzposten hin. Berücksichtigt werden nur Daten, die das Finanzamt schon hat, also Lohnzettel und automatisch übermittelte Spenden und Kirchenbeiträge.

Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge wie der Alleinerzieherabsetzbetrag fehlen dabei. Hast du solche Ausgaben, reichst du innerhalb der fünf Jahre trotzdem das L 1 ein. Laut BMF ersetzt dann deine Erklärung die automatische Veranlagung.

So machst du sie in FinanzOnline

Ausfüllen kannst du das L 1 laut BMF online, per Post oder persönlich beim Finanzamt. Online ist meist am bequemsten, weil das Formular dich Schritt für Schritt durchführt.

  1. 1

    Einloggen

    In FinanzOnline mit ID Austria anmelden. Laut BMF ist die ID Austria der Standard-Zugang, spätestens ab 2029 soll der Einstieg nur mehr damit möglich sein. Wie du sie einrichtest, steht im eigenen Ratgeber.

  2. 2

    Formular L 1 für das Jahr wählen

    Für jedes Jahr ein eigenes L 1. Je nach Fall kommen Beilagen dazu: L 1k für Kinder und den Familienbonus Plus, L 1ab für außergewöhnliche Belastungen, L 1i bei Auslandsbezug.

  3. 3

    Ausgaben eintragen

    Werbungskosten, Pendlerpauschale laut Pendlerrechner, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen. Was automatisch übermittelt wurde, etwa Spenden und Kirchenbeitrag, musst du nicht noch einmal eintragen.

  4. 4

    Berechnung prüfen und abschicken

    Kontrollier deine Eingaben vor dem Absenden. Belege schickst du laut BMF online nicht mit, aufbewahren solltest du sie laut BMF sieben Jahre, falls das Finanzamt nachfragt.

  5. 5

    Bescheid abwarten

    Das Finanzamt schickt dir einen Bescheid mit dem Ergebnis. Bist du nicht einverstanden, kannst du Beschwerde einlegen. Die Frist steht im Bescheid.

Was du absetzen kannst

Die wichtigsten Posten für Angestellte, mit den Werten laut BMF (Stand 2026). Ob ein Posten bei dir zählt, hängt vom Einzelfall ab.

  • Werbungskosten: Ausgaben für den Job wie Fachliteratur, Fortbildung, Arbeitsmittel. 132 € im Jahr sind laut BMF schon pauschal eingerechnet, wirksam wird nur, was darüber liegt.
  • Pendlerpauschale und Pendlereuro: berechnet ausschließlich mit dem Pendlerrechner des BMF. Den Pendlereuro rechnet das BMF ab 2026 mit sechs Euro statt zwei Euro pro Kilometer Arbeitsweg im Jahr.
  • Sonderausgaben: Kirchenbeitrag bis 600 € im Jahr (bis 2023 waren es 400 €), Spenden an begünstigte Organisationen bis 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe. Kirchenbeitrag und Spenden werden automatisch übermittelt, wenn du Name und Geburtsdatum angibst.
  • Außergewöhnliche Belastungen: zum Beispiel Krankheitskosten. Laut USP wirken sie meist erst über einem einkommensabhängigen Selbstbehalt, behinderungsbedingte Kosten auch ohne Selbstbehalt.
  • Familienbonus Plus: laut BMF seit 2024 bis zu 2.000,16 € im Jahr pro Kind unter 18 und bis zu 700,08 € für ältere Kinder mit Familienbeihilfe. Er senkt die Steuer, aber höchstens bis auf null. Beantragt wird er mit der Beilage L 1k, falls er nicht schon über den Arbeitgeber lief.

Wann sich ein Steuerberater lohnt und was er kostet

Für eine reine Arbeitnehmerveranlagung mit Pendlerpauschale und ein paar Werbungskosten brauchst du meist keine Steuerberatung. Sinnvoll kann sie sein, wenn du neben dem Gehalt vermietest (andere Einkünfte über 730 € lösen laut BMF eine Pflichtveranlagung aus), Einkünfte aus dem Ausland hast, ein Nebengewerbe betreibst, mehrere Jahre mit Sonderfällen nachholst oder es um größere Beträge geht.

Einen gesetzlichen Tarif gibt es nicht. Zwei Beispiele aus veröffentlichten Preislisten: Eine Wiener Kanzlei nennt in ihrer Preisübersicht (Stand Jänner 2026) 370 € pro Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Eine Kanzlei in der Steiermark verrechnet für Arbeitnehmerveranlagungen ab 1. Jänner 2026 200 € pro Stunde inklusive Umsatzsteuer. Das sind Richtwerte, frag vorher nach einem Fixpreis.

Die Kosten für die Steuerberatung kannst du laut BMF als Sonderausgabe in voller Höhe absetzen. Wenn du dir die Arbeit lieber abnehmen lässt: Beschreib einmal, was du brauchst, und vergleiche mehrere Angebote.

Hilfe von Arbeiterkammer und Finanzamt

Die Arbeiterkammern helfen ihren Mitgliedern bei der Arbeitnehmerveranlagung, die Angebote sind je nach Bundesland verschieden. Die AK Wien vergibt laut eigener Seite persönliche Beratungstermine nur an AK-Wien-Mitglieder, mitbringen sollst du deinen FinanzOnline-Zugang oder die ID Austria am Handy, Buchung online oder über 0800 201 101. Die AK Vorarlberg nennt ihren Steuerservice für Mitglieder ausdrücklich kostenlos: Du lädst die Unterlagen online hoch, die AK reicht ein. Voraussetzung laut AK Vorarlberg: nur Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. Was es in deinem Bundesland gibt und ob es etwas kostet, steht auf der Seite deiner Landes-AK.

Auch das Finanzamt hilft. Für ein persönliches Gespräch brauchst du laut BMF einen Termin, online oder unter 050 233 700. Mitbringen: Lichtbildausweis, das möglichst vollständig ausgefüllte L 1 und den Ausdruck aus dem Pendlerrechner. Viele Fragen beantwortet laut BMF schon der Online-Chat.

Häufige Fragen

›Wie viele Jahre kann ich die Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend machen?

Laut BMF fünf Jahre: bis zum Ende des fünften Jahres nach dem Veranlagungsjahr. Für 2021 also bis 31. Dezember 2026, für 2025 bis Ende 2030.

›Muss ich überhaupt etwas tun, wenn das Finanzamt antragslos veranlagt?

Nur wenn du Ausgaben hast, die das Finanzamt nicht kennt, etwa Werbungskosten, Pendlerpauschale nicht über den Arbeitgeber oder Krankheitskosten. Dann reichst du innerhalb von fünf Jahren das L 1 ein, es ersetzt laut BMF die automatische Veranlagung.

›Was kostet ein Steuerberater für die Arbeitnehmerveranlagung?

Es gibt keinen fixen Tarif. Eine Wiener Kanzlei nennt 370 € netto pro Erklärung (Stand Jänner 2026), eine steirische Kanzlei verrechnet 200 € pro Stunde inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten sind laut BMF als Sonderausgabe absetzbar.

›Muss ich Belege mitschicken?

Online nicht. Laut BMF solltest du sie aber sieben Jahre aufbewahren, weil das Finanzamt sie anfordern kann. Automatisch übermittelte Spenden und Kirchenbeiträge brauchen keinen Beleg.

›Wie viel Kirchenbeitrag kann ich absetzen?

Laut BMF bis 600 € im Jahr, bis 2023 waren es 400 €. Die Kirche übermittelt den Betrag automatisch, wenn sie Name und Geburtsdatum hat.

›Hilft die Arbeiterkammer kostenlos?

Für Mitglieder gibt es Hilfe, die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland. Die AK Vorarlberg bezeichnet ihren Steuerservice für Mitglieder als kostenlos, die AK Wien vergibt Beratungstermine nur an AK-Wien-Mitglieder. Frag bei deiner Landes-AK nach.

Steuerberatung für deine Arbeitnehmerveranlagung

Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.

„Angestellt in Graz, dazu seit 2023 eine kleine Wohnung vermietet. Ich möchte die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung für 2023 bis 2025 nachholen und suche eine Steuerberatung mit Fixpreis pro Jahr. Unterlagen habe ich digital, Termin gerne online.“

Kostenlos jemanden finden

Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

Das könnte dich auch interessieren