Stiegenhausreinigung: Was kostet sie und wer zahlt?

Eine wöchentliche Stiegenhausreinigung kostet für ein Wohnhaus mit etwa 10 bis 20 Wohnungen laut Preisangaben österreichischer Reinigungsfirmen meist rund 80 bis 300 € im Monat, rechnerisch also grob 4 bis 30 € pro Wohnung und Monat. Grundreinigung, Fenster im Stiegenhaus und Tiefgarage kommen extra dazu. Im Mietshaus sind die laufenden Kosten in der Regel Betriebskosten, im Wohnungseigentum teilen sie sich die Eigentümer.
| Leistung | Preis | Einheit |
|---|---|---|
| Stiegenhausreinigung wöchentlich, Haus mit ca. 10–20 Wohnungen | 80–300 € | pro Monat |
| Umgerechnet pro Wohnung (eigene Rechnung) | ca. 4–30 € | pro Wohnung und Monat |
| Reinigungskraft, laufende Objektreinigung (Einstiegssätze) | ab 41–45 € | pro Stunde, netto |
| Grundreinigung Hartböden, mit oder ohne Einpflege | 4–20 € | pro m² |
| Stiegenhausfenster, Glasfläche | 2–5,50 € | pro m² |
| Tiefgarage maschinell reinigen | ab 2,50 €/m² bzw. 300–800 € | pro Einsatz |
Wie die Preise zustande kommen
Reinigungsfirmen rechnen Stiegenhäuser selten pro Quadratmeter ab, sondern als Monatspauschale nach Größe, Stockwerken, Intervall und Extras wie Lift oder Keller. GRW Gebäudereinigung in Wien nennt für 10 bis 20 Wohneinheiten bei wöchentlicher Reinigung 80 bis 180 € im Monat. Force Reinigung in Graz gibt pro Einsatz 30 bis 50 € für ein Haus mit 5 Einheiten und 50 bis 90 € für 10 bis 15 Einheiten an, der Lift kostet 10 bis 20 € extra, Kellerräume 20 bis 40 €. Monatsverträge für ein durchschnittliches Wohnhaus liegen dort bei rund 120 bis 300 €.
Manche Firmen kalkulieren deutlich höher: nobleclean in Wien startet laut eigener Seite bei 399 € netto im Monat für wöchentliche Reinigung, Bling Bling rechnet mit 41,20 € netto pro Stunde und kommt so bei 4 Stunden pro Woche auf rund 710 € netto im Monat. Der Unterschied liegt meist im Umfang: wie viele Stunden wirklich geputzt wird, ob Müllraum, Keller, Lift und Kontrollgänge dabei sind.
Grundreinigung, Fenster und Tiefgarage
Eine Grundreinigung ist nicht Teil der laufenden Reinigung, sondern ein eigener Auftrag, etwa nach Bauarbeiten oder wenn ein Haus länger vernachlässigt wurde. Für Hartböden mit Sanierung oder Versiegelung nennt IK Facility Management in Graz 4 bis 9 € pro m², Force Reinigung 10 bis 20 € pro m² für Hartböden mit Versiegelung. Bling Bling verrechnet einmalige Reinigungen ab 50 € netto pro Stunde.
Die Fenster im Stiegenhaus werden meist ein- bis zweimal im Jahr geputzt. Für die Glasfläche nennen die Grazer Firmen 2 bis 4 € (Force) bzw. 3 bis 5,50 € pro m² (IK Facility), schwer erreichbare Fenster kosten mehr. Außenfenster ab dem ersten Stock brauchen oft Hubsteiger oder Seilzugang und werden getrennt angeboten.
Die Tiefgarage reinigt man laut Anbietern ein- bis zweimal im Jahr, vor allem im Frühjahr nach der Streusalzsaison. allessauber nennt für den Boden ab 2,50 € netto pro m², zuzüglich Fahrtkosten und Wegzeit, GRW 300 bis 800 € pro Einsatz. Gereinigt wird maschinell mit Scheuersaugmaschine, die Stellplätze müssen dafür abschnittsweise frei sein.
Wer zahlt die Reinigung?
Im Mietshaus gehören die Kosten der Hausbetreuung zu den Betriebskosten. Laut § 21 Abs. 1 Z 8 MRG zählen dazu die angemessenen Aufwendungen für die Hausbetreuung nach § 23 MRG. Diese umfasst laut § 23 die Reinhaltung und Wartung der allgemein genutzten Räume, Flächen und Anlagen, die Schneeräumung und die Beaufsichtigung des Hauses. Beauftragt der Vermieter eine Firma, ist laut Gesetz der angemessene Werklohn verrechenbar.
Das gilt laut Arbeiterkammer im Vollanwendungsbereich des MRG und bei Genossenschaftswohnungen, verteilt wird dort grundsätzlich nach der Nutzfläche. Außerhalb davon gibt es keine gesetzliche Liste, dann zählt der Mietvertrag. Reparaturen und Erhaltungsarbeiten sind laut AK keine Betriebskosten.
Im Wohnungseigentum tragen die Eigentümer die Aufwendungen laut § 32 WEG grundsätzlich nach ihren Miteigentumsanteilen, außer alle vereinbaren schriftlich einen anderen Schlüssel. Ob eine einmalige Grundreinigung oder eine Tiefgaragenreinigung im Einzelfall als Betriebskosten verrechnet werden darf, klärst du am besten mit der Arbeiterkammer, der Mietervereinigung oder der Hausverwaltung.
Was in den Reinigungsvertrag gehört
Vage Formulierungen wie „Reinigung nach Bedarf“ führen zu Streit. Besser ist ein Leistungsverzeichnis, das jede Fläche mit Tätigkeit und Intervall auflistet. Dann kann die Hausverwaltung kontrollieren, und die Eigentümer sehen, wofür sie zahlen.
- Flächen: Eingang, Stufen und Podeste, Lift, Keller, Müllraum, Waschküche, Fahrradraum, Tiefgarage
- Tätigkeit und Intervall: zum Beispiel Stufen wöchentlich kehren und nass wischen, Handläufe wöchentlich, Geländer monatlich, Fenster zweimal im Jahr
- Geplante Stunden pro Woche und wer Mittel, Maschinen und Material stellt
- Kontrolle: Reinigungsprotokoll oder Fotodokumentation, fixer Ansprechpartner, Meldung von Schäden
- Sonderleistungen extra ausgewiesen: Grundreinigung, Außenfenster, Tiefgarage, Winterdienst
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisanpassung, zum Beispiel höchstens einmal im Jahr
Angebote einholen und vergleichen
Hol mindestens drei Angebote ein und gib allen dasselbe Leistungsverzeichnis. Lass die Firmen das Haus vorher ansehen, viele erstellen ihr Angebot ohnehin erst nach einer Besichtigung. Vergleiche dann Stunden, Intervalle und Extras, nicht nur die Monatssumme. Wenn du das nicht einzeln abtelefonieren willst: Beschreib das Objekt einmal und lass dir passende Angebote von Reinigungsfirmen in der Nähe schicken.
Den Winterdienst vergeben viele Hausverwaltungen gemeinsam mit der Reinigung, er hat aber eigene Preise und Haftungsfragen. Mehr dazu im Ratgeber zu Schneeräumung und Winterdienst.
Häufige Fragen
›Was kostet eine Stiegenhausreinigung pro Monat?
Für ein Haus mit etwa 10 bis 20 Wohnungen bei wöchentlicher Reinigung laut Preisangaben österreichischer Firmen meist rund 80 bis 300 €, je nach Umfang auch deutlich mehr. Rechnerisch sind das grob 4 bis 30 € pro Wohnung und Monat.
›Dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Im Vollanwendungsbereich des MRG in der Regel ja: Hausbetreuung ist laut § 21 Abs. 1 Z 8 MRG Teil der Betriebskosten, verteilt nach Nutzfläche. Außerhalb davon entscheidet der Mietvertrag.
›Wie oft sollte das Stiegenhaus gereinigt werden?
Üblich ist einmal pro Woche, bei starkem Verkehr zweimal. Fenster im Stiegenhaus meist ein- bis zweimal im Jahr, die Tiefgarage ein- bis zweimal im Jahr, vor allem nach dem Winter.
›Was kostet eine Tiefgaragenreinigung?
Ein Wiener Anbieter nennt ab 2,50 € netto pro m² Boden plus Anfahrt, ein anderer 300 bis 800 € pro Einsatz. Der Preis hängt stark von Fläche, Verschmutzung und Wänden ab, frag nach einer Besichtigung.
›Wie teilen Wohnungseigentümer die Reinigungskosten?
Laut § 32 WEG grundsätzlich nach den Miteigentumsanteilen. Alle Eigentümer können gemeinsam schriftlich einen anderen Aufteilungsschlüssel vereinbaren.
Reinigungsfirma für dein Haus gesucht?
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Hausverwaltung in Linz sucht Reinigungsfirma für eine Wohnhausanlage mit 2 Stiegen, je 4 Stockwerke und Lift, 24 Wohnungen, dazu Müllraum, Kellergänge und eine Tiefgarage mit 20 Stellplätzen. Stiegenhäuser wöchentlich, Fenster zweimal im Jahr, Tiefgarage einmal im Frühjahr. Bitte Angebot mit Stunden pro Woche und Leistungsverzeichnis.“
Kostenlos jemanden findenQuellen & Stand
Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- RIS: § 21 Mietrechtsgesetz (Betriebskosten)
- RIS: § 23 Mietrechtsgesetz (Hausbetreuung)
- RIS: § 32 Wohnungseigentumsgesetz 2002
- AK Wien: Betriebskosten
- GRW Gebäudereinigung: Gebäudereinigung Wien, Kosten
- Force Reinigung Graz: Gebäudereinigung Kosten und Preise
- IK Facility Management: Reinigungsfirma Preisliste
- gecheckt.at: Kosten Unterhaltsreinigung
- Bling Bling: Stiegenhausreinigung Graz
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- WKO: ÖNORMEN für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger


