Rechtsformen in Österreich leicht erklärt: e.U., OG, KG, GmbH, FlexCo

Die meisten starten in Österreich als Einzelunternehmen: kein Mindestkapital, wenig Formalitäten, dafür haftest du in der Regel mit deinem Privatvermögen. Wer zu zweit gründet, landet oft bei OG oder KG. GmbH und FlexCo begrenzen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen, brauchen laut WKO aber mindestens 10.000 € Stammkapital, eine doppelte Buchhaltung und mehr Aufwand bei der Gründung.
| Leistung | Preis | Einheit |
|---|---|---|
| GmbH und FlexCo | 10.000 € | Mindeststammkapital, davon mind. 5.000 € bar einzuzahlen |
| AG (zum Vergleich) | 70.000 € | Mindestgrundkapital |
| Einzelunternehmen, OG, KG | kein Mindestkapital vorgeschrieben | Kapital |
| Firmenbuch Einzelunternehmen (freiwillig) | ca. 100 € | Gebühr, mit NeuFöG meist befreit |
| Firmenbuch OG/KG | ca. 260 € | Gebühr, mit NeuFöG meist befreit |
| Firmenbuch GmbH | ca. 450 € | Gebühr, mit NeuFöG meist befreit |
| Gesellschaftsvertrag OG/KG | ca. 1.500 € | je nach Umfang und Anwalt |
| Ein-Personen-GmbH, einfache Errichtungserklärung | ca. 100–150 € | Vertragserrichtung |
| Ein-Personen-GmbH mit Notar und Zusatzregelungen | ca. 500–1.000 € | Vertragserrichtung |
| Körperschaftsteuer GmbH/FlexCo | 23 % | vom Gewinn |
| Mindestkörperschaftsteuer GmbH/FlexCo | 500 € | pro Jahr, auch bei Verlust |
| Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen | 27,5 % | beim Gesellschafter |
Einzelunternehmen: der übliche Start
Ein Einzelunternehmen gehört einer Person. Du brauchst kein Mindestkapital und keinen Gesellschaftsvertrag, der Gewinn gehört dir allein. Laut WKO haftest du dafür unbeschränkt, also auch mit deinem Privatvermögen.
Ins Firmenbuch musst du dich laut WKO und USP in der Regel erst eintragen, wenn du die Umsatzgrenzen der Rechnungslegungspflicht erreichst (700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder mehr als 1 Mio. € in einem Jahr). Freiwillig geht es früher, dann führst du den Zusatz „e.U.“ (eingetragene:r Unternehmer:in). Darunter reicht meist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Haftung: unbeschränkt, auch privat
- Steuer: Einkommensteuer auf den Gewinn, progressiver Tarif
- Sozialversicherung: bei Gewerbe in der Regel Pflichtversicherung bei der SVS
- Passt für: EPU, Nebengewerbe, Dienstleister:innen mit überschaubarem Risiko
OG und KG: wenn ihr zu zweit oder zu mehrt gründet
In einer Offenen Gesellschaft (OG) haften laut WKO alle Gesellschafter:innen persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Jeder kann also für die gesamten Schulden der Gesellschaft herangezogen werden. In der Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Komplementär unbeschränkt, die Kommanditist:innen nur bis zur eingetragenen Haftsumme.
OG und KG entstehen laut WKO erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Besteuert wird nicht die Gesellschaft, sondern jede:r Gesellschafter:in mit dem eigenen Gewinnanteil über die Einkommensteuer. Für die Buchführung gelten grundsätzlich dieselben Umsatzgrenzen wie beim Einzelunternehmen, solange eine natürliche Person unbeschränkt haftet.
GmbH: Haftung begrenzt, mehr Pflichten
Bei der GmbH haftet laut WKO die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter:innen grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage. Seit 1. Jänner 2024 liegt das Mindeststammkapital bei 10.000 €, davon müssen mindestens 5.000 € bar eingezahlt werden. Der Gesellschaftsvertrag braucht in der Regel einen Notariatsakt, für Ein-Personen-GmbHs gibt es eine vereinfachte Gründung.
Eine GmbH ist laut USP unabhängig vom Umsatz buchführungspflichtig, du brauchst also doppelte Buchhaltung und einen Jahresabschluss. Der Gewinn unterliegt 23 % Körperschaftsteuer. Schüttet die GmbH aus, fallen 27,5 % Kapitalertragsteuer an. Auch in Verlustjahren ist laut WKO eine Mindestkörperschaftsteuer von 500 € im Jahr fällig, die später angerechnet werden kann.
Wie Gesellschafter-Geschäftsführer:innen versichert sind, hängt laut WKO vor allem von der Beteiligung ab: bis 25 % meist als Dienstnehmer:in nach ASVG, ab 50 % nicht nach ASVG, sondern in der Regel als Neue:r Selbständige:r bei der SVS. Dazwischen entscheidet der Einzelfall.
FlexCo: die flexible Kapitalgesellschaft
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) gibt es seit 2024. Sie funktioniert grundsätzlich wie eine GmbH: laut WKO ebenfalls 10.000 € Mindeststammkapital, die Hälfte bar einzuzahlen, Gründung per Notariatsakt, 500 € Mindest-KöSt.
Der Unterschied liegt im Detail. Die Mindeststammeinlage pro Gesellschafter:in ist niedriger (laut WKO 1 € statt 70 € bei der GmbH), und die FlexCo kann Mitarbeiter:innen über sogenannte Unternehmenswert-Anteile beteiligen. Diese haben kein Stimmrecht und dürfen laut WKO höchstens 24,99 % des Stammkapitals ausmachen.
- Passt für: Start-ups mit Investor:innen oder Mitarbeiterbeteiligung
- Für ein klassisches EPU bringt sie gegenüber der GmbH meist wenig
Verein: kein Ersatz für ein Unternehmen
Ein Verein ist laut Innenministerium für einen ideellen Zweck da und darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Wirtschaftliche Tätigkeit ist nur erlaubt, solange die Einnahmen diesem ideellen Zweck dienen. Für Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
Für einen Sportverein, eine Kulturinitiative oder ein Nachbarschaftsprojekt passt das. Wer mit seiner Arbeit Geld verdienen will, wählt besser eine der Unternehmensformen oben.
Welche Rechtsform passt zu dir
Für den Start reicht meist das Einzelunternehmen. Später kann man umgründen. Eine GmbH rechnet sich laut WKO aus rein steuerlicher Sicht erst bei höheren Gewinnen. Die WKO nennt als grobe Orientierung, dass sie unter rund 70.000 € zu versteuerndem Einkommen praktisch nie günstiger ist, bei voller Ausschüttung des Gewinns erst bei deutlich höheren Beträgen. Haftungsrisiko, Partner:innen und Investor:innen können trotzdem früher für eine GmbH sprechen.
Rechne deinen Fall mit einer Steuerberatung durch, bevor du dich festlegst. Die Gründerservices der Wirtschaftskammer beraten kostenlos zur Rechtsform. Wenn du eine Steuerberatung suchst, kannst du deinen Fall einmal auf goconnecta beschreiben und Angebote vergleichen.
- Allein, wenig Risiko, kleiner Umsatz: Einzelunternehmen
- Zu zweit, alle arbeiten voll mit: OG
- Jemand gibt nur Geld, arbeitet nicht mit: KG
- Höheres Haftungsrisiko, höhere Gewinne oder Investor:innen: GmbH
- Start-up mit Mitarbeiterbeteiligung: FlexCo
Häufige Fragen
›Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH 2026?
Laut WKO mindestens 10.000 €, davon mindestens 5.000 € bar. Die frühere Gründungsprivilegierung mit geringerer Einzahlung wurde mit der Senkung auf 10.000 € ab 2024 abgelöst. Prüf die aktuellen Bedingungen mit Notar:in oder WKO.
›Hafte ich als Einzelunternehmer:in mit meinem Privatvermögen?
In der Regel ja, laut WKO unbeschränkt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann einen Teil des Risikos abdecken.
›Was ist der Unterschied zwischen GmbH und FlexCo?
Kapital, Haftung und Steuern sind laut WKO weitgehend gleich. Die FlexCo erlaubt niedrigere Mindesteinlagen pro Gesellschafter:in und Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter:innen ohne Stimmrecht.
›Muss ein Einzelunternehmen ins Firmenbuch?
In der Regel erst ab den Umsatzgrenzen der Rechnungslegungspflicht, also 700.000 € in zwei Jahren hintereinander oder mehr als 1 Mio. € in einem Jahr. Freiwillig geht es jederzeit.
›Ab wann lohnt sich eine GmbH steuerlich?
Laut WKO meist erst bei Gewinnen deutlich über rund 70.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei voller Ausschüttung noch später. Der genaue Punkt hängt vom Einzelfall ab, eine Steuerberatung rechnet das durch.
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„Wir sind zu zweit und gründen eine kleine Tischlerei-Werkstatt, erwarteter Gewinn im ersten Jahr ca. 60.000 €. Suchen Steuerberatung für einen Vergleich OG gegen GmbH inkl. Sozialversicherung, danach laufende Buchhaltung.“
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Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
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- WKO: Einzelunternehmen
- WKO Vorarlberg: GmbH bzw. FlexKap Gründung
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