Rechtsformen in Österreich leicht erklärt: e.U., OG, KG, GmbH, FlexCo

Aktualisiert am 17. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Geschäftsmann liest einen Vertrag und hält einen Stift am Schreibtisch
Foto: cottonbro studio / Pexels

Die meisten starten in Österreich als Einzelunternehmen: kein Mindestkapital, wenig Formalitäten, dafür haftest du in der Regel mit deinem Privatvermögen. Wer zu zweit gründet, landet oft bei OG oder KG. GmbH und FlexCo begrenzen die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen, brauchen laut WKO aber mindestens 10.000 € Stammkapital, eine doppelte Buchhaltung und mehr Aufwand bei der Gründung.

Rechtsformen in Zahlen (Richtwerte, Stand 2026)
LeistungPreisEinheit
GmbH und FlexCo10.000 €Mindeststammkapital, davon mind. 5.000 € bar einzuzahlen
AG (zum Vergleich)70.000 €Mindestgrundkapital
Einzelunternehmen, OG, KGkein Mindestkapital vorgeschriebenKapital
Firmenbuch Einzelunternehmen (freiwillig)ca. 100 €Gebühr, mit NeuFöG meist befreit
Firmenbuch OG/KGca. 260 €Gebühr, mit NeuFöG meist befreit
Firmenbuch GmbHca. 450 €Gebühr, mit NeuFöG meist befreit
Gesellschaftsvertrag OG/KGca. 1.500 €je nach Umfang und Anwalt
Ein-Personen-GmbH, einfache Errichtungserklärungca. 100–150 €Vertragserrichtung
Ein-Personen-GmbH mit Notar und Zusatzregelungenca. 500–1.000 €Vertragserrichtung
Körperschaftsteuer GmbH/FlexCo23 %vom Gewinn
Mindestkörperschaftsteuer GmbH/FlexCo500 €pro Jahr, auch bei Verlust
Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen27,5 %beim Gesellschafter
Richtwerte ohne Gewähr. Kapital, Steuersätze und Mindest-KöSt laut WKO (Stand 2026); Gründungskosten laut WKO-Seite Gründungskosten (Stand Februar 2025), die tatsächlichen Kosten hängen von Notar, Anwalt und Vertragsumfang ab. Ob und welche Gebühren nach dem NeuFöG entfallen, hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab.

Einzelunternehmen: der übliche Start

Ein Einzelunternehmen gehört einer Person. Du brauchst kein Mindestkapital und keinen Gesellschaftsvertrag, der Gewinn gehört dir allein. Laut WKO haftest du dafür unbeschränkt, also auch mit deinem Privatvermögen.

Ins Firmenbuch musst du dich laut WKO und USP in der Regel erst eintragen, wenn du die Umsatzgrenzen der Rechnungslegungspflicht erreichst (700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder mehr als 1 Mio. € in einem Jahr). Freiwillig geht es früher, dann führst du den Zusatz „e.U.“ (eingetragene:r Unternehmer:in). Darunter reicht meist eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

  • Haftung: unbeschränkt, auch privat
  • Steuer: Einkommensteuer auf den Gewinn, progressiver Tarif
  • Sozialversicherung: bei Gewerbe in der Regel Pflichtversicherung bei der SVS
  • Passt für: EPU, Nebengewerbe, Dienstleister:innen mit überschaubarem Risiko

OG und KG: wenn ihr zu zweit oder zu mehrt gründet

In einer Offenen Gesellschaft (OG) haften laut WKO alle Gesellschafter:innen persönlich, unbeschränkt und solidarisch. Jeder kann also für die gesamten Schulden der Gesellschaft herangezogen werden. In der Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Komplementär unbeschränkt, die Kommanditist:innen nur bis zur eingetragenen Haftsumme.

OG und KG entstehen laut WKO erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Besteuert wird nicht die Gesellschaft, sondern jede:r Gesellschafter:in mit dem eigenen Gewinnanteil über die Einkommensteuer. Für die Buchführung gelten grundsätzlich dieselben Umsatzgrenzen wie beim Einzelunternehmen, solange eine natürliche Person unbeschränkt haftet.

GmbH: Haftung begrenzt, mehr Pflichten

Bei der GmbH haftet laut WKO die Gesellschaft mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter:innen grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage. Seit 1. Jänner 2024 liegt das Mindeststammkapital bei 10.000 €, davon müssen mindestens 5.000 € bar eingezahlt werden. Der Gesellschaftsvertrag braucht in der Regel einen Notariatsakt, für Ein-Personen-GmbHs gibt es eine vereinfachte Gründung.

Eine GmbH ist laut USP unabhängig vom Umsatz buchführungspflichtig, du brauchst also doppelte Buchhaltung und einen Jahresabschluss. Der Gewinn unterliegt 23 % Körperschaftsteuer. Schüttet die GmbH aus, fallen 27,5 % Kapitalertragsteuer an. Auch in Verlustjahren ist laut WKO eine Mindestkörperschaftsteuer von 500 € im Jahr fällig, die später angerechnet werden kann.

Wie Gesellschafter-Geschäftsführer:innen versichert sind, hängt laut WKO vor allem von der Beteiligung ab: bis 25 % meist als Dienstnehmer:in nach ASVG, ab 50 % nicht nach ASVG, sondern in der Regel als Neue:r Selbständige:r bei der SVS. Dazwischen entscheidet der Einzelfall.

FlexCo: die flexible Kapitalgesellschaft

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) gibt es seit 2024. Sie funktioniert grundsätzlich wie eine GmbH: laut WKO ebenfalls 10.000 € Mindeststammkapital, die Hälfte bar einzuzahlen, Gründung per Notariatsakt, 500 € Mindest-KöSt.

Der Unterschied liegt im Detail. Die Mindeststammeinlage pro Gesellschafter:in ist niedriger (laut WKO 1 € statt 70 € bei der GmbH), und die FlexCo kann Mitarbeiter:innen über sogenannte Unternehmenswert-Anteile beteiligen. Diese haben kein Stimmrecht und dürfen laut WKO höchstens 24,99 % des Stammkapitals ausmachen.

  • Passt für: Start-ups mit Investor:innen oder Mitarbeiterbeteiligung
  • Für ein klassisches EPU bringt sie gegenüber der GmbH meist wenig

Verein: kein Ersatz für ein Unternehmen

Ein Verein ist laut Innenministerium für einen ideellen Zweck da und darf nicht auf Gewinn berechnet sein. Wirtschaftliche Tätigkeit ist nur erlaubt, solange die Einnahmen diesem ideellen Zweck dienen. Für Verbindlichkeiten haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.

Für einen Sportverein, eine Kulturinitiative oder ein Nachbarschaftsprojekt passt das. Wer mit seiner Arbeit Geld verdienen will, wählt besser eine der Unternehmensformen oben.

Welche Rechtsform passt zu dir

Für den Start reicht meist das Einzelunternehmen. Später kann man umgründen. Eine GmbH rechnet sich laut WKO aus rein steuerlicher Sicht erst bei höheren Gewinnen. Die WKO nennt als grobe Orientierung, dass sie unter rund 70.000 € zu versteuerndem Einkommen praktisch nie günstiger ist, bei voller Ausschüttung des Gewinns erst bei deutlich höheren Beträgen. Haftungsrisiko, Partner:innen und Investor:innen können trotzdem früher für eine GmbH sprechen.

Rechne deinen Fall mit einer Steuerberatung durch, bevor du dich festlegst. Die Gründerservices der Wirtschaftskammer beraten kostenlos zur Rechtsform. Wenn du eine Steuerberatung suchst, kannst du deinen Fall einmal auf goconnecta beschreiben und Angebote vergleichen.

  • Allein, wenig Risiko, kleiner Umsatz: Einzelunternehmen
  • Zu zweit, alle arbeiten voll mit: OG
  • Jemand gibt nur Geld, arbeitet nicht mit: KG
  • Höheres Haftungsrisiko, höhere Gewinne oder Investor:innen: GmbH
  • Start-up mit Mitarbeiterbeteiligung: FlexCo

Häufige Fragen

›Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH 2026?

Laut WKO mindestens 10.000 €, davon mindestens 5.000 € bar. Die frühere Gründungsprivilegierung mit geringerer Einzahlung wurde mit der Senkung auf 10.000 € ab 2024 abgelöst. Prüf die aktuellen Bedingungen mit Notar:in oder WKO.

›Hafte ich als Einzelunternehmer:in mit meinem Privatvermögen?

In der Regel ja, laut WKO unbeschränkt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann einen Teil des Risikos abdecken.

›Was ist der Unterschied zwischen GmbH und FlexCo?

Kapital, Haftung und Steuern sind laut WKO weitgehend gleich. Die FlexCo erlaubt niedrigere Mindesteinlagen pro Gesellschafter:in und Unternehmenswert-Anteile für Mitarbeiter:innen ohne Stimmrecht.

›Muss ein Einzelunternehmen ins Firmenbuch?

In der Regel erst ab den Umsatzgrenzen der Rechnungslegungspflicht, also 700.000 € in zwei Jahren hintereinander oder mehr als 1 Mio. € in einem Jahr. Freiwillig geht es jederzeit.

›Ab wann lohnt sich eine GmbH steuerlich?

Laut WKO meist erst bei Gewinnen deutlich über rund 70.000 € zu versteuerndem Einkommen, bei voller Ausschüttung noch später. Der genaue Punkt hängt vom Einzelfall ab, eine Steuerberatung rechnet das durch.

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 17. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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