Rauchfangkehrer: Was kostet die Kehrung in Österreich?

Was der Rauchfangkehrer kosten darf, legt der Landeshauptmann pro Bundesland als Höchsttarif fest. In Wien liegt der Mindestjahrestarif für einen benützten Fang 2026 laut Verordnung bei 79,77 € inklusive USt, in Kärnten ist ein Fixkostengrundtarif von höchstens 18,66 € pro Gebäude und Jahr erlaubt, dazu kommt der Preis für die Kehrung. Wie oft er kommen muss, regelt das jeweilige Landesgesetz.
| Leistung | Preis | Einheit |
|---|---|---|
| Wien: Mindestjahrestarif, mind. ein benützter Fang (inkl. Objekt- und Wohnungstarif, inkl. USt) | 79,77 € | pro Jahr |
| Wien: Kehrung Fang bis 400 cm², zentral beheizt (inkl. USt) | 3,11 € | pro Meter |
| Wien: Luftzahlmessung, erste Gasfeuerstätte (inkl. USt) | 32,76 € | pro Messung |
| Kärnten: Fixkostengrundtarif, höchstens | 18,66 € | pro Gebäude und Jahr |
| Kärnten: Kehren und Überprüfen einer Abgasanlage | 31,44 € | pro Anlage |
| Kärnten: nicht tarifierte, vereinbarte Leistungen, höchstens | 40,25 € | je angefangene halbe Stunde |
Wer legt die Preise fest?
Laut § 125 der Gewerbeordnung legt der Landeshauptmann durch Verordnung Höchsttarife für das Rauchfangkehrergewerbe fest. Sie können für das ganze Bundesland, einzelne Kehrgebiete oder einzelne Gemeinden gelten. Laut § 123 GewO sind Rauchfangkehrer verpflichtet, den jeweils geltenden Höchsttarif für das Reinigen, Kehren und Überprüfen einzuhalten.
Die Tarife unterscheiden sich daher von Land zu Land. In Wien setzt sich der Preis aus einem Jahrestarif pro Gebäude, einem Wohnungstarif und Meterpreisen für die Kehrung zusammen, in Kärnten aus einem Fixkostengrundtarif und einem Preis pro Abgasanlage. Die genauen Posten stehen in den Verordnungen im Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at).
Was kostet es im Jahr?
Für eine einfache Wohnung oder ein Haus mit einem Fang landest du in Wien nach dem Tarif 2026 mindestens bei 79,77 € pro Jahr. Dazu kommen je nach Heizung Kehrungen oder Überprüfungen. Die Überprüfung der Verbrennungsluftzuführung mit Luftzahlmessung kostet in Wien für die erste Gasfeuerstätte höchstens 32,76 €.
Private Preisportale nennen andere, grobe Werte: daibau.at einen Stundensatz von 35 bis 50 €, baucheck.io rund 40 bis 80 € pro Kehrung. Diese Zahlen haben keinen amtlichen Rahmen. Maßgeblich ist der Höchsttarif deines Bundeslandes.
Wie oft muss der Rauchfangkehrer kommen?
Die Kehr- und Überprüfungsfristen regeln die Länder. In Oberösterreich stehen sie laut WKO Oberösterreich im Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz, in anderen Ländern in eigenen Kehr- oder Feuerpolizeigesetzen.
Ein Beispiel aus dem Burgenland laut dem Informationsfolder des Landes zum Kehrgesetz 2022: Bei Feuerungen, die nur in der Heizperiode laufen, sind für Holz- und Ölzentralheizungen drei Kehrungen im Jahr vorgesehen, für Einzelöfen wie Kachelöfen zwei, für Gasgeräte unter 50 kW eine Kehrung alle zwei Jahre. Dazu kommen wiederkehrende Überprüfungen. Ob und wie das bei dir gilt, hängt vom Bundesland und von deiner Anlage ab.
Kehrgebiet und Wechsel des Rauchfangkehrers
Die Länder teilen sich laut § 123 GewO in Kehrgebiete. Ein öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer darf die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten grundsätzlich nur in seinem Kehrgebiet ausführen. Der Landeshauptmann legt die Grenzen per Verordnung so fest, dass in einem Kehrgebiet mindestens zwei Betriebe wirtschaftlich bestehen können.
Wechseln ist laut § 124 GewO möglich, aber an Fristen gebunden: Der Wechsel darf nicht während der Heizperiode und nicht später als vier Wochen vor dem nächsten Kehrtermin erfolgen. Der bisherige Betrieb muss dem neuen, der Gemeinde und dir einen schriftlichen Bericht über die letzte Kehrung und den Zustand der Anlage übermitteln. Ein Wechsel in ein anderes Kehrgebiet ist laut § 124 zulässig, wenn es im jeweiligen Kehrgebiet nicht mehr als zwei Rauchfangkehrer gibt.
Laut WKO Oberösterreich kann man den Rauchfangkehrer dort nur bei Unstimmigkeiten wechseln, nur zwischen 1. Juni und 30. September und grundsätzlich nur innerhalb des politischen Bezirks. Im Burgenland ist laut Landesfolder die Berichterstellung beim Wechsel kostenpflichtig. Die Regeln im Einzelfall kann die Landesinnung der Rauchfangkehrer erklären.
Was ist extra, was nicht?
Nicht alles im Haus fällt unter den Höchsttarif. Für Arbeiten, die in den Tarifposten nicht geregelt sind, gibt es eigene Sätze: In Wien darf der Rauchfangkehrer für nicht tarifierte Arbeiten pro angefangene Viertelstunde bis zu 16,49 € für einen Meister verrechnen, in Kärnten für vereinbarte Zusatzleistungen höchstens 40,25 € je angefangene halbe Stunde.
Bei einem neuen Ofen braucht es einen geeigneten Rauchfang mit fachgerechtem Anschluss. Frag vorher den Rauchfangkehrer, ob dein Rauchfang dafür passt.
Häufige Fragen
›Was kostet der Rauchfangkehrer im Jahr?
Das hängt vom Bundesland und der Anlage ab. In Wien beträgt der Mindestjahrestarif 2026 laut Verordnung 79,77 € inklusive USt für einen benützten Fang. Dazu kommen je nach Heizung Kehrungen und Überprüfungen.
›Wer legt die Preise des Rauchfangkehrers fest?
Laut § 125 Gewerbeordnung der Landeshauptmann durch Verordnung als Höchsttarif. Der Rauchfangkehrer darf den Höchsttarif für Kehren, Reinigen und Überprüfen nicht überschreiten.
›Kann ich den Rauchfangkehrer frei wählen?
Nur eingeschränkt. Es gibt Kehrgebiete, und der Wechsel ist laut § 124 GewO an Fristen gebunden: nicht während der Heizperiode und nicht später als vier Wochen vor dem nächsten Kehrtermin. Die Länder regeln Details unterschiedlich, frag bei der Landesinnung nach.
›Wie oft muss gekehrt werden?
Das regeln die Landesgesetze. Es hängt vom Brennstoff, von der Anlage und von der Nutzung ab. Dein Rauchfangkehrer sagt dir die Fristen für deine Anlage.
›Darf ich einen Rauchfangkehrer aus einem anderen Kehrgebiet beauftragen?
Für sicherheitsrelevante Tätigkeiten ist ein Betrieb grundsätzlich auf sein Kehrgebiet beschränkt. Ausnahmen sind laut § 123 GewO etwa Gefahr im Verzug und der Wechsel nach § 124. Laut § 120 GewO gelten Reinigen und wartungsbedingtes Kehren nicht als sicherheitsrelevante Tätigkeiten, dafür ist die Bindung an ein Kehrgebiet nicht vorgesehen.
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Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- RIS: Gewerbeordnung 1994, §§ 120 bis 125 (Rauchfangkehrergewerbe)
- LGBl. Wien 2025/66: Höchsttarif Rauchfangkehrergewerbe (Kehrtarif 2026)
- LGBl. Kärnten 59/2026: Höchsttarife Rauchfangkehrergewerbe
- WKO Oberösterreich: Fragen zur Rauchfangkehrerrechnung
- Land Burgenland: Informationen zum neuen Kehrgesetz 2022
- daibau.at: Rauchfangkehrer Preise
- BauCheck: Rauchfangkehrer Kosten


