Alles rund ums Haus: Wartung im Jahreslauf

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Dachdecker arbeitet auf dem Dach eines Wohnhauses
Foto: Bulat843 / Pexels

Ein Haus braucht vier feste Termine im Jahr: im Frühling Dach, Fassade und Garten prüfen, im Sommer Klima und PV, im Herbst Heizung, Dachrinne und Frostschutz, im Winter Schnee und Eis. Vieles davon schaffst du selbst in einem Nachmittag. Heizung, Gas, Kamin und Strom gehören zum Fachbetrieb, beim Rauchfangkehrer legt das jeweilige Bundesland fest, wie oft er kommt.

Der Jahresplan auf einen Blick

  • Monatlich: Rückstauklappe ansehen und Notverschluss betätigen, Wasserzähler auf Tropfen prüfen
  • Vierteljährlich (Empfehlung der BVS Oberösterreich): Prüfknopf der Rauchwarnmelder drücken
  • März/April: Dach und Fassade nach dem Winter absuchen, Außenwasserhahn wieder in Betrieb nehmen, Garten starten
  • Mai/Juni: Klimaanlage reinigen oder warten lassen, PV-Anlage auf Ertrag und Schäden prüfen
  • September: Heizungs- oder Thermenwartung, Termin mit dem Rauchfangkehrer, Fensterdichtungen pflegen
  • Oktober/November: Dachrinne nach dem Laubfall reinigen, Außenleitungen entleeren, Kellerfenster schließen
  • Vor dem ersten Schnee: Schaufel, Streugut und Winterdienst organisieren
  • Einmal im Jahr: Versicherungspolizze mit dem Zustand des Hauses abgleichen

Frühling: nach dem Winter nachsehen

Frost, Schnee und Sturm hinterlassen Spuren, die im Frühling noch klein und billig zu beheben sind. Geh einmal mit dem Fernglas ums Haus und einmal mit der Taschenlampe in den Dachboden.

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    Dach von unten ansehen

    Verrutschte oder gebrochene Ziegel, lose Bleche an Kamin und Gaupen, Moos in größeren Flächen. Aufs Dach selbst steigt der Dachdecker, nicht du.

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    Dachboden prüfen

    Wasserflecken an Sparren und Dämmung, Lichtpunkte durch die Deckung, feuchte Stellen um den Kamin. Fotografier, was du findest, mit Datum.

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    Fassade und Sockel

    Risse im Putz, abplatzende Farbe, dunkle Feuchteränder am Sockel. Feine Haarrisse sind meist harmlos, breite oder wachsende Risse lass dir ansehen.

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    Außenwasser wieder aufdrehen

    Absperrventil innen öffnen, Hahn prüfen, Schlauch auf Risse kontrollieren. Ein undichter Außenhahn fällt sonst erst bei der Wasserrechnung auf.

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    Garten starten

    Rasen vertikutieren, Sträucher auslichten, Gartenmöbel und Werkzeug durchsehen. Wann der Heckenschnitt sinnvoll ist und was er kostet, steht im Ratgeber zum Heckenschnitt.

Sommer: Klima, PV und Fenster

Klimaanlage: Die Filter im Innengerät spülst du in der Saison regelmäßig selbst aus. Ein einfacher Klimacheck durch den Fachbetrieb kostet laut aroundhome.at meist 100 bis 300 € plus Anfahrt und wird dort etwa alle zwei Jahre empfohlen. Am Kältekreis arbeiten darf in der Regel nur ein F-Gase-zertifizierter Betrieb.

Photovoltaik: Schau einmal im Monat in die App oder auf den Wechselrichter. Bricht der Ertrag gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich ein, liegt es oft an einem Fehler oder einer Verschattung. Auf Dächern mit mehr als etwa 15 Grad Neigung reinigt laut Conversio Energie meist der Regen. Rechne laut diesem Anbieter mit rund 200 bis 400 € laufenden Kosten pro Jahr für Wartung und Versicherung.

Fenster: Im Sommer lassen sich Beschläge am besten ölen und Dichtungen mit Pflegestift behandeln. Spröde, rissige Dichtungen lassen im Winter Kälte und Feuchte durch und gehören getauscht.

Herbst: Heizung, Rauchfangkehrer, Dachrinne

Der Herbst ist der wichtigste Wartungstermin, weil Heizung und Wasserleitungen im Winter keine Pause vertragen.

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    Heizung warten lassen

    Gastherme oder Kessel vom Installateur oder Werkskundendienst prüfen lassen, bevor die Heizsaison beginnt. Die AK Wien fand 2021 in Wien für das Service einer Heizwerttherme Preise von 119 bis 290 €, im Schnitt rund 150 €, für Brennwertthermen 144 bis 331 €; heute dürfte es mehr sein. Für die Wartung einer Wärmepumpe nennen Installateure meist rund 100 bis 200 € im Jahr.

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    Rauchfangkehrer einplanen

    Kehrung und Überprüfung sind Landesrecht. In Oberösterreich etwa werden laut Land Gas- und Brennwertgeräte einmal im Jahr überprüft, Stückholz- und Hackgutheizungen in der Regel viermal, Pellets bis 20 kW zweimal. Den Rauchfangkehrer musst du dort selbst beauftragen und bezahlen, die Höchsttarife legt das Land per Verordnung fest. In anderen Bundesländern können die Regeln abweichen.

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    Dachrinne reinigen

    Nach dem Laubfall, sonst läuft das Wasser bei Starkregen über die Fassade oder friert im Winter in der Rinne. Ab dem ersten Stock mit Leiter wird es heikel; der Ratgeber zur Dachrinnenreinigung zeigt, was das kostet.

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    Wasserleitungen frostfrei machen

    Außenleitungen und Gartenhähne entleeren: zuerst innen absperren, dann den Hahn außen öffnen und offen lassen. Leitungen in unbeheizten Räumen dämmen, Kellerfenster schließen, kaputte Scheiben reparieren.

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    Fensterdichtungen und Heizkörper

    Heizkörper entlüften, wenn sie gluckern oder oben kalt bleiben. Bei Zentralheizung danach den Anlagendruck prüfen und bei Bedarf nachfüllen, wie es in der Anleitung steht.

Winter: Schnee, Eis und Kontrollen

Als Eigentümer einer Liegenschaft im Ortsgebiet musst du laut § 93 StVO grundsätzlich Gehsteige und Gehwege in bis zu 3 m Entfernung entlang deines Grundes von 6 bis 22 Uhr räumen und bei Schnee und Glatteis streuen. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das für einen 1 m breiten Streifen am Straßenrand. Schneewechten und Eisbildungen an Dächern zur Straße musst du laut § 93 Abs. 2 entfernen lassen. Ausnahmen gibt es etwa für unverbaute land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Wer das nicht selbst schafft, vergibt den Winterdienst. Frag schon im Herbst nach einem Saisonvertrag, nicht erst beim ersten Schnee. Was ein Winterdienst kostet, steht im Ratgeber zur Schneeräumung.

Im Winter siehst du außerdem, wo das Haus Wärme verliert: Schnee, der auf einer Dachfläche früher schmilzt als nebenan, oder Kondenswasser an kalten Ecken zeigen schlecht gedämmte Stellen. Merk sie dir für die Planung im Frühling.

Das ganze Jahr: Rückstauklappe und Rauchmelder

Rückstauklappe: Sie hält bei Starkregen Kanalwasser aus dem Keller. Laut Informationsblatt des Landes Niederösterreich sollte ein Fachmann Rückstauverschlüsse zweimal im Jahr überprüfen. Zusätzlich empfiehlt das Land eine monatliche Sichtkontrolle und das Betätigen des Notverschlusses durch den Eigentümer.

Rauchwarnmelder: In Neubauten verlangt laut den Brandverhütungsstellen die OIB-Richtlinie 2, die alle Länder für verbindlich erklärt haben, Melder in allen Aufenthaltsräumen außer der Küche und in Gängen, über die Fluchtwege führen; bei Umbauten frag bei der Baubehörde nach. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsobjekte gibt es laut BVS nur in Kärnten. Die Brandverhütungsstellen raten, den Prüfknopf regelmäßig zu drücken, laut BVS Oberösterreich etwa einmal im Quartal. Wechselbatterien sollten laut BVS alle ein bis zwei Jahre getauscht werden, Melder mit 10-Jahres-Batterie kosten laut BVS Oberösterreich rund 20 bis 30 €.

Selbst machen oder Fachbetrieb

Faustregel: Alles, wo ein Fehler gefährlich oder teuer wird, macht der Profi. Das spart auch Diskussionen mit der Versicherung nach einem Schaden.

  • Selbst: Sichtkontrollen, Filter und Siebe reinigen, Heizkörper entlüften, Außenleitungen entleeren, Rauchmelder testen, Dachrinne im Erdgeschoß, Silikonfugen, Rasen und Hecke im eigenen Garten.
  • Installateur: Therme, Kessel, Wärmepumpe, Gasleitungen, Rückstauklappe und Hebeanlage.
  • Rauchfangkehrer: Kehrung und Überprüfung von Fängen und Feuerstätten nach Landesrecht.
  • Elektrotechniker: alles an der Elektroinstallation, PV-Anlage, Wallbox.
  • Dachdecker und Spengler: Arbeiten auf dem Dach, Bleche, Rinnen in großer Höhe.
  • Kälte- und Klimatechniker mit F-Gase-Zertifikat: Kältekreis von Klimaanlage und Split-Wärmepumpe.

Termine bündeln

Leg dir einen Kalender mit den festen Terminen an und hebe alle Wartungsprotokolle in einer Mappe auf. Beim Verkauf des Hauses und bei einem Versicherungsfall sind sie Gold wert.

Wenn mehrere Arbeiten anstehen, etwa Dachrinne, Heckenschnitt und Winterdienst: beschreib sie einmal zusammen und hol dir Angebote von Betrieben aus der Umgebung. Manche erledigen mehrere Arbeiten an einem Termin.

Häufige Fragen

›Wie oft muss die Gastherme gewartet werden?

Wie oft eine Wartung vorgeschrieben ist, regeln Landesrecht und Hersteller. Die AK Wien hält auf ihrer Mietrechtsseite ein Intervall von zwei Jahren üblicherweise für vernünftig, in ihrem Preisvergleich 2021 nennt sie in der Regel eine jährliche Wartung; das Intervall hängt von Alter und Zustand des Geräts ab. Was der Hersteller empfiehlt, steht in der Bedienungsanleitung deiner Therme.

›Wie oft kommt der Rauchfangkehrer?

Das legt jedes Bundesland in seinem Kehrrecht fest, abhängig von Brennstoff und Nutzung. In Oberösterreich sind es laut Land zum Beispiel einmal im Jahr bei Gas- und Brennwertgeräten, zweimal bei Pellets bis 20 kW und in der Regel viermal bei Stückholz.

›Sind Rauchmelder in Österreich Pflicht?

In Neubauten laut OIB-Richtlinie 2 grundsätzlich ja, in allen Aufenthaltsräumen außer Küchen und in Gängen, über die Fluchtwege führen. Eine Nachrüstpflicht im Bestand gibt es laut Brandverhütungsstellen nur in Kärnten. Für alle anderen Bestandsgebäude raten die Brandverhütungsstellen dringend zur Nachrüstung.

›Wie schütze ich Wasserleitungen vor Frost?

Außenleitungen innen absperren und entleeren, den Außenhahn offen lassen, Leitungen in unbeheizten Räumen dämmen und Kellerfenster schließen. Wasser laufen lassen hilft laut Wiener Wasser nicht.

›Wie oft muss die Rückstauklappe gewartet werden?

Das Land Niederösterreich empfiehlt bei Rückstauverschlüssen eine Überprüfung durch einen Fachmann zweimal im Jahr und zusätzlich eine monatliche Sichtkontrolle mit Betätigung des Notverschlusses durch den Eigentümer. Was für dein Modell gilt, steht in der Anleitung des Herstellers.

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„Einfamilienhaus in Baden bei Wien, Baujahr 1985. Suche für Ende Oktober: Dachrinne reinigen (ca. 35 lfm, 1. Stock), Sichtprüfung Dach mit Fotos, und Angebot für Winterdienst Gehsteig 20 m für die Saison 2026/27. Gerne alles von einem Betrieb oder getrennt.“

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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