Was macht ein Produkt aus? Produktmerkmale und gute Produktseiten

Ein Produkt machen seine Merkmale aus: Maße, Material, Farbe, Varianten, Lieferumfang und eine eindeutige Kennung wie die GTIN. Eine gute Produktseite zeigt diese Fakten vollständig, erklärt den Nutzen in klaren Sätzen und enthält die Pflichtangaben, die in Österreich beim Verkauf an Konsument:innen grundsätzlich gelten: wesentliche Eigenschaften, Lieferzeit, Bruttopreis, gegebenenfalls Grundpreis und seit 13. Dezember 2024 die Herstellerangaben nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Im Einzelfall hilft die WKO.
Checkliste für eine gute Produktseite
- Eindeutiger Produktname mit Marke, Typ und Variante (z. B. "Keramikbecher Alpin, 350 ml, Salbeigrün")
- Merkmale als Liste: Maße, Gewicht oder Inhalt, Material, Farbe, Lieferumfang, Pflegehinweise
- Varianten (Größe, Farbe) sauber getrennt, jede mit eigener Artikelnummer und eigener GTIN
- 2 bis 4 Sätze zum Nutzen: wofür, für wen, was es im Alltag besser macht
- 5 bis 8 Fotos: Freisteller, Detail, Größenvergleich, im Einsatz
- Bruttopreis inkl. USt, Hinweis auf Versandkosten, Grundpreis wo vorgeschrieben
- Konkrete Lieferzeit, z. B. "Lieferung in 3 bis 5 Tagen"
- Block "Informationen zur Produktsicherheit": Hersteller mit Post- und E-Mail-Adresse, Produktkennung, Warnhinweise
- Gewährleistung und eine allfällige Garantie samt Bedingungen
- Für Google Shopping: ID, Titel, Beschreibung, Link, Bild, Verfügbarkeit, Preis, Marke, GTIN
Merkmale und Attribute: die Fakten zuerst
Kund:innen können dein Produkt nicht angreifen. Was im Geschäft ein Blick und ein Griff klärt, muss online in Zahlen und Wörtern stehen. Diese Fakten heißen Merkmale oder Attribute. Sie gehören in eine übersichtliche Liste oder Tabelle, nicht versteckt in einen Fließtext.
Welche Merkmale wichtig sind, hängt vom Produkt ab. Die WKO nennt als Beispiele genaue Bezeichnung mit Marke und Variante, Lieferumfang und Zubehör, Farbe, Größe oder Maße, Gewicht oder Volumen, Verwendungszweck und Einschränkungen, technische Daten und bei gebrauchter Ware den Zustand. Bei Kleidung kommen Material und Waschbarkeit dazu.
Varianten legst du so an, dass jede Kombination aus Größe und Farbe ein eigener Artikel mit eigener Artikelnummer (SKU) ist. Das brauchst du später für Lagerstand, Google Shopping und Marktplätze.
- Maße immer mit Einheit und Bezugspunkt: "Höhe 11 cm, Durchmesser oben 9 cm"
- Inhalt oder Füllmenge: "350 ml", "500 g"
- Material konkret: "Steinzeug, glasiert" statt "hochwertiges Material"
- Pflege und Eignung: "spülmaschinenfest, nicht mikrowellengeeignet"
Eigenschaften und Nutzen: was dein Text leisten muss
Eigenschaften beschreiben das Produkt, der Nutzen beschreibt, was die Käuferin davon hat. "Doppelwandig, Edelstahl" ist eine Eigenschaft. "Hält Kaffee 4 Stunden warm und die Hand bleibt kühl" ist der Nutzen. Eine gute Produktseite hat beides: oben 2 bis 4 Sätze Nutzen, darunter die Merkmalsliste.
Schreib so, wie deine Kundschaft sucht. Wer "Laptoptasche 15 Zoll wasserdicht" sucht, soll genau diese Wörter im Titel und in den ersten Zeilen finden. Verzichte auf leere Wörter wie "premium" oder "einzigartig", die nichts belegen. Konkrete Angaben verkaufen besser und vermeiden Reklamationen.
Kopier keine Herstellertexte eins zu eins. Andere Händler verwenden denselben Text, und er beantwortet selten die Fragen, die deine Kund:innen dir per E-Mail stellen. Diese Fragen sind die beste Quelle für deinen eigenen Text.
Fotos: zeigen, was der Text beschreibt
Laut WKO sind 5 bis 8 Bilder pro Produkt ein üblicher Praxiswert: verschiedene Ansichten, Details und das Produkt im Einsatz. Videos lohnen sich, wenn sie mehr zeigen als Bilder, etwa beim Aufbau, bei technischen Funktionen oder bei Passform und Material.
Das Hauptbild zeigt das Produkt allein auf ruhigem, hellem Hintergrund. Google verlangt für Shopping-Anzeigen Bilder, die das Produkt genau zeigen, ohne Werbetext, Wasserzeichen oder Rahmen, und laut Google Merchant Center ab 31. Jänner 2027 mindestens 500 × 500 Pixel. Zusätzliche Bilder dürfen das Produkt in Verwendung zeigen.
- Tageslicht von der Seite oder zwei Softboxen, kein direkter Blitz
- Ein Größenvergleich, z. B. Hand, Münze oder Lineal im Bild
- Jede Farbvariante eigens fotografieren, nicht am Computer umfärben
- Beschriftungen und Etiketten lesbar abfotografieren, wenn Pflichtangaben darauf stehen
Pflichtangaben im Webshop in Österreich
Wesentliche Eigenschaften (§ 4 Abs. 1 Z 1 FAGG): Alles, was für die Kaufentscheidung zählt, muss vor der Bestellung klar auf der Produktseite stehen. Auf der letzten Bestellseite wiederholst du die wesentlichen Eigenschaften hervorgehoben direkt beim Bestellbutton (§ 8 Abs. 1 FAGG). Ein bloßer Link zur Produktseite reicht dort laut WKO nicht.
Lieferzeit (§ 4 Abs. 1 Z 7 FAGG): Du musst vor der Bestellung sagen, bis wann geliefert wird. Zulässig sind etwa "Lieferzeit 5 bis 7 Tage" oder "Lieferung bis 23. Februar". Als unzulässig nennt die WKO (mit Verweis auf deutsche Rechtsprechung) "Lieferzeiten unverbindlich", "in der Regel" oder nur "sofort versandfähig". Ohne abweichende Vereinbarung ist laut § 7a KSchG spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss zu liefern.
Preis (§ 9 PrAG): Gegenüber Konsument:innen zeigst du Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer und aller Abgaben. Ob Versandkosten dazukommen, muss erkennbar sein. Der Grundpreis (§ 10a PrAG) ist laut WKO vor allem bei Lebensmitteln Pflicht, bei Non-Food nur für Waren, die per Verordnung genannt sind, etwa Kosmetik und Waschmittel. Welche Bezugsgröße gilt (z. B. 1 kg, 1 l oder 100 g) und welche Ausnahmen es gibt, etwa bei sehr kleinen Mengen oder für kleine Betriebe, erfährst du bei der WKO und im PrAG; dort kannst du auch klären, ob das für deinen Onlineshop greift.
Produktsicherheit (Art. 19 Verordnung (EU) 2023/988, GPSR): Seit 13. Dezember 2024 muss laut GPSR grundsätzlich jedes Online-Angebot eines Verbraucherprodukts eindeutig und gut sichtbar enthalten: Name oder Marke des Herstellers, Postanschrift und E-Mail- oder Web-Adresse. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, zusätzlich die verantwortliche Person in der EU. Dazu ein Bild und die Produktart sowie Kennungen wie Typ-, Chargen- oder Seriennummer, und die Warn- und Sicherheitshinweise in einer leicht verständlichen Sprache. Ob das auch für gebrauchte Ware gilt, klär mit der WKO.
GTIN und EAN: die Nummer unter dem Strichcode
Die GTIN (früher EAN) ist die 13-stellige Nummer unter dem Strichcode. Sie identifiziert ein Produkt weltweit eindeutig, und zwar jede Variante einzeln. Handelsware hat meist schon eine GTIN vom Hersteller: Die übernimmst du einfach.
Stellst du selbst her und willst über Händler, Amazon oder Google Shopping verkaufen, brauchst du eigene GTINs. In Österreich vergibt sie GS1 Austria, laut WKO die einzige offizielle Vergabestelle. Laut GS1 Austria kostet das Paket für 1.000 GTINs je nach Umsatz ab 95 € pro Jahr, zuzüglich USt und einer einmaligen Bereitstellungsgebühr (Stand Oktober 2026). Österreichische GTINs beginnen laut GS1 Austria mit 90 oder 91.
Produktdaten für Google Shopping und Merchant Center
Damit deine Produkte in Google Shopping erscheinen, lädst du im Google Merchant Center einen Produktdaten-Feed hoch, die meisten Shopsysteme erzeugen ihn per Plugin. Google verlangt für jedes Produkt diese Attribute:
- id: deine eindeutige Artikelnummer
- title und description: Titel und Beschreibung, passend zur Produktseite
- link: die URL der Produktseite
- image_link: das Hauptbild
- availability: z. B. auf Lager, nicht auf Lager, Vorbestellung
- price: der Preis, gleich wie im Shop
- brand: bei allen neuen Produkten (außer Filmen, Büchern, Musik)
- gtin: wenn das Produkt eine hat; sonst mpn (Herstellerteilenummer), wenn vorhanden
- condition: bei gebrauchter oder generalüberholter Ware
- Für Varianten und Bekleidung in einigen Zielländern (etwa Deutschland) zusätzlich item_group_id, color, gender und age_group
Selbst machen oder machen lassen
Für 10 bis 20 Produkte schaffst du gute Seiten selbst, wenn du dir eine Vorlage baust und einen Nachmittag für Fotos einplanst. Bei vielen Varianten, Feeds für Google und Marktplätze oder einem Umbau des Shops spart dir eine Fachperson viel Zeit. Wenn du es lieber machen lässt: Beschreib einmal, wie viele Produkte und welches Shopsystem du hast, und vergleiche Angebote von Webdesigner:innen und Shop-Profis, die gerade Zeit haben, ganz ohne Vitamin B.
Häufige Fragen
›Was ist der Unterschied zwischen Produktmerkmal und Nutzen?
Ein Merkmal ist eine überprüfbare Eigenschaft, etwa "350 ml, Steinzeug, spülmaschinenfest". Der Nutzen ist, was die Kundin davon hat, etwa "passt für einen großen Kaffee und geht problemlos in den Geschirrspüler". Auf eine gute Produktseite gehört beides.
›Muss ich im Webshop eine konkrete Lieferzeit angeben?
In der Regel ja. Laut § 4 Abs. 1 Z 7 FAGG musst du vor der Bestellung angeben, bis wann geliefert wird, etwa "Lieferzeit 3 bis 5 Tage". Formulierungen wie "unverbindlich" oder "in der Regel" reichen laut WKO nicht.
›Welche Angaben verlangt die GPSR auf der Produktseite?
Hersteller mit Name oder Marke, Postanschrift und E-Mail- oder Web-Adresse, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person in der EU, ein Bild und Angaben zur Identifizierung wie Typ- oder Chargennummer sowie Warn- und Sicherheitshinweise. Die Angaben müssen gut sichtbar im Angebot stehen.
›Brauche ich für meine Produkte eine EAN bzw. GTIN?
Für den eigenen Shop gesetzlich nicht. Für Google Shopping, Amazon und den Handel meist schon, sobald das Produkt eine hat oder du an Händler lieferst. Eigene GTINs bekommst du in Österreich bei GS1 Austria.
›Muss ich überall einen Grundpreis angeben?
Nein. In Österreich ist der Grundpreis laut WKO vor allem bei Lebensmitteln Pflicht und bei bestimmten Non-Food-Waren wie Kosmetik oder Waschmitteln. Es gibt Ausnahmen. Im Zweifel fragst du bei der WKO nach.
Produktseiten oder Shop lieber machen lassen?
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Suche Unterstützung für meinen WooCommerce-Shop mit ca. 40 Keramikprodukten in 3 Farben: Produkttexte und Merkmale vereinheitlichen, GPSR-Angaben ergänzen, Varianten sauber anlegen und einen Google-Merchant-Center-Feed einrichten. Fotos sind vorhanden. Start im November.“
Kostenlos jemanden findenQuellen & Stand
Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- WKO NÖ: Rechtsfrage #17 Produktbeschreibung im E-Commerce
- WKO NÖ: Rechtsfrage #2 Lieferzeit im Onlineshop
- WKO NÖ: Preisauszeichnung im Webshop
- WKO NÖ: Rechtsfrage #5 Grundpreisauszeichnung im Onlineshop
- RIS: Preisauszeichnungsgesetz, geltende Fassung
- WKO: Produktsicherheitsverordnung, FAQs für den E-Commerce
- WKO: GPSR, Pflichten der Wirtschaftsakteure
- USP: Allgemeine Produktsicherheit
- GS1 Austria: GTIN/EAN kaufen
- Google Merchant Center: Produktdatenspezifikation
- Google Merchant Center: GTIN


