Kunden gewinnen als Gärtner: Dauerkunden, Saison und Winterdienst

Aktualisiert am 29. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Gärtner schneidet mit einer Gartenschere Äste an einem Baum
Foto: Anna Shvets / Pexels

Ein Gartenbetrieb lebt von Dauerkunden: Wer Gärten oder Anlagen regelmäßig betreut, hat im Frühjahr, Sommer und Herbst planbare Aufträge und im Winter mit dem Winterdienst oft eine Lücke weniger. Neue Kunden kommen vor allem über Vorher-nachher-Fotos, ein gepflegtes Google-Profil, Hausverwaltungen und die Gemeinde. Dieser Ratgeber geht auf das ein, was bei Gärtnern anders ist als bei anderen Gewerken.

Das solltest du für den Start klären

  • Gewerbeberechtigung passend zu dem, was du anbietest (Gärtner, Winterdienst)
  • Eine Liste mit festen Leistungspaketen: Frühjahr, Pflege, Herbst, Winter
  • Fotos vor und nach der Arbeit, mit Erlaubnis der Kunden
  • Google-Unternehmensprofil mit Einzugsgebiet und echten Bewertungen
  • Ein Muster für Pflegevertrag und Angebot
  • Kontakt zu Hausverwaltungen und zur Gemeinde in deinem Gebiet

Welches Gewerbe brauchst du?

Gärtner ist laut § 94 Z 24 der Gewerbeordnung ein reglementiertes Handwerk, dort gemeinsam mit den Floristen als „verbundenes Handwerk“ geführt. Die Wirtschaftskammer (WKO) spricht beim Beruf von Garten- und Grünflächengestaltern. Wer das Gewerbe selbstständig ausüben will, braucht dafür in der Regel einen Befähigungsnachweis.

Laut WKO ist die Meisterprüfung für Gartengestalter nicht mehr der einzige Weg: Nach einer vorgeschriebenen Praxiszeit kann man sich auch anders selbstständig machen. Wie lang die Praxis sein muss und welche Nachweise im Einzelfall gelten, steht in der Meisterprüfungsordnung, am sichersten fragst du bei der Gewerbebehörde oder der WKO nach.

Der Winterdienst läuft getrennt davon. Die WKO nennt dafür ein freies Gewerbe mit dem Wortlaut „Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)“. Für Baumpflege und Baumfällung gibt es hier keine pauschale Antwort. Frag vor dem ersten Angebot bei der WKO oder der Gewerbebehörde nach, ob deine Berechtigung das abdeckt.

Die Saison in Pakete packen

Gartenarbeit kommt in Wellen. Viele Kunden wissen gar nicht, was wann ansteht. Wenn du es ihnen als Paket anbietest, nimmst du ihnen das Nachdenken ab und füllst dir gleichzeitig deinen Kalender.

  • Frühjahrspaket: Beete putzen, Rasen vertikutieren und düngen, Rückschnitt, erste Heckenpflege.
  • Sommerpflege: regelmäßiges Rasenmähen, Beete jäten, Bewässerung und Kontrolle.
  • Herbstpaket: Laub entfernen, Obstbäume und Sträucher schneiden, Beete winterfest machen.
  • Winterdienst: Schneeräumen und Streuen für Hauseingänge, Gehsteige und Zufahrten.

Pflegeverträge und Winterdienst: planbares Einkommen

Ein Pflegevertrag legt fest, was du wie oft machst und was es kostet, zum Beispiel zweiwöchentlich mähen und jährlich einen Heckenschnitt. Schreib Leistungen, Intervalle, Abrechnung und Kündigungsfrist hinein. Das gibt beiden Seiten Sicherheit.

Den Winterdienst zu verkaufen lohnt sich besonders, weil er die ruhigen Monate füllt. Bei der Schneeräumung kann laut WKO bei Abtransport von Schnee eine Güterbeförderungsberechtigung nötig sein. Den selbst gepflügten Schnee darfst du im Rahmen des freien Gewerbes im Werkverkehr abtransportieren, gemischte Schneehaufen mehrerer Firmen nicht. Was Winterdienst für Kunden kostet und wer räumen muss, steht in unserem Ratgeber zu Schneeräumung und Winterdienst.

Hausverwaltungen, Betriebe und Gemeinde

Hausverwaltungen, Wohnanlagen und Firmen mit Außenanlagen brauchen verlässliche Betriebe, die zuverlässig kommen und sauber abrechnen. Stell dich mit einer kurzen Referenzliste und einem klaren Angebot vor. Ein Auftrag bringt hier oft mehrere Flächen auf einmal.

Öffentliche Auftraggeber wie Gemeinden dürfen laut § 46 Bundesvergabegesetz (Fassung seit 1. März 2026) Bauaufträge mit einem geschätzten Wert unter 200.000 € direkt vergeben. Übersteigt der Wert 50.000 €, sollen sie laut Gesetz grundsätzlich mindestens drei Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte einholen, wenn nichts dagegenspricht. Für kleine Betriebe heißt das: Wer beim Bauhof und im Gemeindeamt bekannt ist, wird bei kleineren Aufträgen eher gefragt. Ob eine konkrete Leistung als Bauauftrag gilt, klärt der Auftraggeber oder die WKO.

Vorher-nachher-Fotos und Google-Profil

Bei Gärten überzeugt nichts so schnell wie ein Bild. Fotografiere jeden Auftrag vorher und nachher, vom gleichen Standpunkt aus und bei ähnlichem Licht. Frag die Kunden vor Veröffentlichung, ob du die Fotos zeigen darfst, und lass Haus, Kennzeichen und Personen aus dem Bild.

Die Fotos gehören ins Google-Unternehmensprofil und auf deine Website. Wer „Gärtner in Mödling“ sucht, sieht zuerst die Karte. Wie du das Profil einrichtest und ehrlich zu Bewertungen kommst, steht im Ratgeber zum Google-Unternehmensprofil. Allgemeine Kanäle wie Empfehlungen, Portale und öffentliche Aufträge haben wir im Ratgeber „Aufträge finden“ beschrieben.

Gartenmessen, Gemeinde und Nachbarschaft

Gartenarbeit ist lokal. Kunden fragen die Nachbarin, den Gemeindemitarbeiter oder den Bauhof. Ein Schild an der fertigen Anlage (nach Absprache mit dem Kunden), ein Stand beim Gemeindefest oder Flohmarkt und Gartenveranstaltungen in deiner Region halten dich im Gespräch. Welche Messen sich für dich lohnen, hängt von deiner Region und deinem Angebot ab. Rechne Standgebühr und Zeit gegen die Aufträge, die du daraus bekommst.

Wer lieber Anfragen aus der Region sieht, kann sich auch bei goconnecta anmelden: Dort siehst du Anfragen aus deiner Gegend und schickst Angebote, kostenlos und ohne Provision, und es senden nur geprüfte Firmen Angebote.

Preise: wie du Angebote kalkulierst

Gärtner rechnen meist nach Stunden, pro Quadratmeter oder pauschal. Wichtig ist, dass dein Stundensatz die Fahrzeit, Maschinen, Entsorgung und die Zeit für Angebote und Verwaltung mitträgt, nicht nur die reine Arbeitszeit. Richtwerte findest du im Ratgeber zu Gärtner-Stundensatz und Gartenpflege, wie du deinen eigenen Satz ausrechnest, im Ratgeber „Stundensatz berechnen für Selbstständige“. Für Heckenschnitt gibt es einen eigenen Preisüberblick.

Schreib im Angebot genau auf, was enthalten ist, etwa Entsorgung des Grünschnitts. Wie ein Angebot formal aussehen sollte, steht in der Vorlage zum Angebot schreiben.

Häufige Fragen

›Brauche ich als Gärtner einen Befähigungsnachweis?

Gärtner ist laut § 94 Z 24 GewO ein reglementiertes Handwerk, in der Regel braucht es also einen Befähigungsnachweis. Laut WKO ist die Meisterprüfung nicht der einzige Weg, auch nach einer vorgeschriebenen Praxiszeit ist die Selbstständigkeit möglich. Frag im Einzelfall bei WKO oder Gewerbebehörde nach.

›Welches Gewerbe brauche ich für Winterdienst?

Laut WKO gibt es dafür das freie Gewerbe „Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst)“. Für den Abtransport von Schnee kann zusätzlich eine Güterbeförderungsberechtigung nötig sein.

›Wie komme ich an Dauerkunden?

Über Pflegeverträge nach einem ersten Auftrag, über Hausverwaltungen und Betriebe mit Außenanlagen und über Empfehlungen. Bieten dir Kunden nach dem ersten Mal Frühjahrs- und Herbstpaket an, entsteht ein planbarer Kreis.

›Wie fülle ich den Winter?

Mit Winterdienst für Bestandskunden, Baum- und Heckenschnitt in der Ruhezeit und Angeboten für das nächste Frühjahr. Beim Baumschnitt vorher die eigene Berechtigung klären.

›Bekommen kleine Gartenbetriebe öffentliche Aufträge?

Ja, vor allem kleinere. Laut § 46 BVergG dürfen Bauaufträge unter 200.000 € direkt vergeben werden, ab einem Wert von über 50.000 € sollen sie grundsätzlich mehrere Angebote einholen. Bekanntheit bei Gemeinde und Bauhof hilft.

›Darf ich Fotos aus Kundengärten veröffentlichen?

Frag in der Regel vorher um Erlaubnis und lass Personen, Kennzeichen und Hausnummern aus dem Bild. Im Zweifel frag die WKO.

Gartenanfragen aus deiner Region sehen

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So kann eine Anfrage aussehen

„Wir suchen einen Gärtner für unser Einfamilienhaus in Klosterneuburg: Rasen mähen alle zwei Wochen von April bis Oktober (ca. 400 m²), zweimal im Jahr Hecke schneiden (ca. 25 Laufmeter) und im Herbst Laub entfernen. Gerne als Jahrespaket, Preis bitte brutto.“

Kostenlos Aufträge finden

Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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