KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab August 2026 gilt

Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act. Als Firma musst du in der Regel drei Dinge kennzeichnen: Chatbots, die mit Kunden schreiben, realistische KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen (Deepfakes) und KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren und von keinem Menschen redaktionell geprüft wurden. Normale Werbetexte und offensichtlich künstliche Grafiken musst du laut RTR nicht kennzeichnen.
Muss ich das kennzeichnen? Schnell-Check
- Chatbot oder KI-Telefonassistent für Kunden: ja, Hinweis spätestens beim ersten Kontakt
- Fotorealistisches KI-Bild einer Person, eines Orts oder Produkts in Werbung: in der Regel ja (Deepfake)
- KI-Stimme, die wie ein echter Mensch klingt: in der Regel ja, gesprochener Hinweis am Anfang
- Offensichtlich gezeichnete oder fantastische KI-Grafik: meist nein
- Mit KI geschriebener Werbetext oder Produktbeschreibung: in der Regel nein
- KI-Text zu Politik, Gesundheit oder Verbraucherthemen ohne menschliche Prüfung: ja
- Interne Dokumente und private Nachrichten: nein
Was Art. 50 regelt und wen es trifft
Art. 50 der KI-Verordnung enthält laut RTR vier eigenständige Transparenzpflichten: für KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, für KI-Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen, für Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie für Deepfakes und bestimmte veröffentlichte KI-Texte. Sie gelten seit 2. August 2026, der Digital Omnibus hat diesen Termin nicht verschoben.
Wichtig ist die Rolle. Anbieter wie OpenAI oder Midjourney müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa mit Wasserzeichen oder Metadaten (Art. 50 Abs. 2). Für Generatoren, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt dafür nach dem Digital Omnibus eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Du als Firma, die solche Tools nutzt, bist Betreiber. Dich treffen vor allem die sichtbaren Hinweise bei Deepfakes und bestimmten Texten.
Rein private Nutzung ist ausgenommen. Die Ausnahme ist laut RTR aber eng: Beruflich ist jede Tätigkeit, mit der regelmäßig ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird, das kann auch monetarisierte Social-Media-Aktivität sein.
Chatbot auf der Website: so wird er richtig gekennzeichnet
Chatbots, Sprachassistenten oder KI-Agenten, die direkt mit Menschen kommunizieren, müssen so gestaltet sein, dass Nutzer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 Abs. 1). Diese Gestaltungspflicht trifft den Anbieter des Chatbots. Setzt du einen zugekauften Chatbot ein, achte laut RTR darauf, dass der Hinweis im Einsatz auch wirklich sichtbar bleibt.
Laut RTR und den Kommissionsleitlinien geeignet: ein deutlicher Hinweis zu Gesprächsbeginn wie „Sie chatten mit einem KI-System“, ein dauerhaft sichtbares Label beim Eingabefeld oder bei Telefon- und Sprachassistenten eine Ansage am Anfang. Nicht ausreichend sind Hinweise nur in AGB oder Datenschutzerklärung, eine allgemeine Zeile wie „Diese Website nutzt KI“ oder ein vager Name wie „Assistent“.
KI-Bilder, Videos und Stimmen: wann ist es ein Deepfake?
Ein Deepfake ist laut Art. 3 Nr. 60 ein KI-erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt erscheinen würde. Laut RTR zählen nach den Kommissionsleitlinien auch fotorealistische Personen dazu, die es gar nicht gibt. Entscheidend ist, wie das Publikum es wahrnimmt, nicht deine Absicht.
Nicht erfasst sind offensichtlich unrealistische oder fantastische Darstellungen. Kleine technische Bearbeitungen wie Farbkorrektur oder Rauschunterdrückung machen ein Foto in der Regel nicht zum Deepfake. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken gilt eine erleichterte Pflicht: Du musst die KI-Herkunft trotzdem offenlegen, aber so, dass der Genuss des Werks nicht leidet.
Fertige Stockfotos, die du unbearbeitet verwendest, musst du laut RTR nicht selbst kennzeichnen. Vorhandene Wasserzeichen oder Metadaten solltest du aber nicht entfernen. Bearbeitest du Bilder selbst mit KI, bist du Betreiber und musst Deepfakes kennzeichnen.
KI-Texte kennzeichnen: meistens nicht nötig
Texte musst du laut Art. 50 Abs. 4 nur kennzeichnen, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Laut RTR sind das etwa Politik, Verwaltung, Justiz, öffentliche Gesundheit, Umwelt, Verbrauchersicherheit oder wirtschaftliche Entwicklungen, über die öffentlich debattiert wird. Gewöhnliche Werbetexte, Produktbeschreibungen oder interne Dokumente fallen nicht darunter.
Auch dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und eine Person oder Firma die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibkontrolle reicht laut RTR nicht, es braucht eine echte Prüfung von Fakten und Quellen.
So kennzeichnest du richtig: Icon, Label, Ansage
Ein bestimmtes Format schreibt der AI Act nicht vor. Der Hinweis muss klar, eindeutig und barrierefrei sein und spätestens beim ersten Kontakt sichtbar oder hörbar sein (Art. 50 Abs. 5). Die EU-Kommission stellt mit dem freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz frei verwendbare Icons bereit: das Kürzel „AI“ mit dem Zusatz „GENERATED“ für komplett KI-erzeugte und „MODIFIED“ für KI-veränderte Inhalte.
- Bilder und Videos: Icon oder Label direkt im Bild, z. B. rechts oben, gut sichtbar und lange genug eingeblendet; zusätzlich im Alt-Text erwähnen
- Audio und Podcasts: kurzer gesprochener Hinweis am Anfang, bei längeren Beiträgen laut RTR auch zwischendurch
- Texte: Label über dem Text oder am Textbeginn, bei teilweise KI-generierten Texten kann es sich auf den Teil beschränken
- Instagram, TikTok und Co.: laut Verhaltenskodex gehört das Label direkt ins Bild oder Video, nicht nur in die Bildunterschrift; Plattformen können zusätzlich eigene Regeln haben
Strafen und wer kontrolliert
Verstöße gegen Art. 50 können laut Art. 99 Abs. 4 mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag. Das sind Obergrenzen.
Eine österreichische Aufsichtsbehörde für den AI Act gibt es laut RTR noch nicht, Stand Oktober 2026. Laut ORF betont das Bundeskanzleramt, dass die Pflichten trotzdem gelten und auch über Persönlichkeitsrechte durchgesetzt werden können. Bei Fragen hilft die KI-Servicestelle der RTR, deren FAQ viele Praxisfälle zur Kennzeichnung beantwortet.
Häufige Fragen
›Muss ich KI-Bilder auf Instagram kennzeichnen?
Als Firma in der Regel dann, wenn das Bild realistisch wirkt und für echt gehalten werden könnte, also ein Deepfake ist. Offensichtlich künstliche Grafiken musst du nach dem AI Act meist nicht kennzeichnen. Prüf zusätzlich die Regeln der Plattform.
›Muss ich KI-generierte Texte kennzeichnen?
Meistens nicht. Pflicht ist es laut Art. 50 Abs. 4 nur bei veröffentlichten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die kein Mensch redaktionell geprüft und verantwortet hat. Werbetexte und Produktbeschreibungen sind nicht erfasst.
›Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Seit 2. August 2026. Anbieter von KI-Generatoren, die schon vorher am Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung bis 2. Dezember 2026 Zeit. Für dich als Nutzer gilt die Pflicht für Deepfakes und Texte seit August.
›Muss ich alte KI-Bilder nachträglich kennzeichnen?
Laut RTR nein, wenn sie vor dem 2. August 2026 erzeugt und bereits veröffentlicht waren. Veröffentlichst du einen älteren Inhalt jetzt zum ersten Mal, gilt die Pflicht.
›Muss ich als Privatperson KI-Bilder kennzeichnen?
In der Regel nicht, der AI Act gilt nicht für ausschließlich private Nutzung. Laut RTR kann aber monetarisierte Social-Media-Tätigkeit schon beruflich sein.
›Was droht, wenn ich nicht kennzeichne?
Art. 99 sieht für Verstöße gegen Art. 50 bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des Umsatzes vor, für KMU der niedrigere Betrag. Eine österreichische Behörde ist noch nicht benannt (Stand Oktober 2026), die Pflicht gilt trotzdem.
Website oder Chatbot fit für die Kennzeichnungspflicht machen?
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Onlineshop für Wohnaccessoires aus Salzburg nutzt KI-Produktbilder mit Models und einen Chatbot im Kundenservice. Gesucht: Webagentur, die Chatbot-Hinweis und KI-Labels in Shop, Alt-Texten und Instagram-Vorlagen sauber umsetzt und uns kurz erklärt, welche Bilder gekennzeichnet werden müssen.“
Kostenlos jemanden findenQuellen & Stand
Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- RTR KI-Servicestelle: Offenlegungs-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten
- RTR KI-Servicestelle: FAQ (Kennzeichnung, Chatbots, Alt-Inhalte)
- RTR KI-Servicestelle: Zeitplan des AI Act
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Art. 1 Nr. 39 (Übergang Art. 50 Abs. 2)
- WKO: AI Act im Betrieb, sechs Fragen für Gewerbe und Handwerk
- ORF.at: KI-Kennzeichnungspflicht seit 2. August (2.8.2026)
- AI Act, Art. 99 (Sanktionen), Textfassung


