Kesseltausch-Förderung 2026: Wer bekommt wie viel, und bis wann?

Das frühere "Raus aus Öl und Gas" heißt jetzt Kesseltausch. Laut Sanierungsoffensive des Bundes gibt es eine Neuauflage für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser: Registrierung ab 2. November 2026, solange Budget da ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Pauschal gibt es bis zu 4.000 € für Fernwärme, 5.000 € für eine Wärmepumpe und 6.000 € für eine Holzzentralheizung, dazu mögliche Boni (Stand Oktober 2026).
Das brauchst du für den Kesseltausch
- Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes für genau dieses Haus
- ID Austria oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
- Angebot eines Fachbetriebs mit Heizungsart, Leistung in kW und Kosten
- Bei Wärmepumpe: Kältemittel (GWP-Wert) und Vorlauftemperatur höchstens 55 °C
- Bei Fernwärme in der Nähe: Angebot des Fernwärmebetreibers zum Vergleich
- Später: Schlussrechnungen auf deinen Namen und das Endabrechnungsformular
Was 2026 passiert ist: Stopp, Pause, Neuauflage
Die Sanierungsoffensive 2026 hat einen holprigen Verlauf hinter sich. Laut oesterreich.gv.at sind seit 2. Februar 2026 neue Registrierungen und Anträge nur noch für den Kesseltausch möglich, der Sanierungsbonus für Dämmung und Fenster wurde gestoppt. Am 10. Juli 2026 war laut Sanierungsoffensive auch das Budget für den Kesseltausch ausgeschöpft. Wer vorher registriert war, ist davon nicht betroffen.
Laut Presseaussendung der Ministerien vom 15. Oktober 2026 kommt jetzt eine Neuauflage für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser. Finanziert wird sie aus Rückflüssen von stornierten Projekten und verfallenen Registrierungen, erwartet werden bis Jahresende rund 20 Mio. €. Das ist überschaubar. Wenn du tauschen willst, plan die Registrierung möglichst bald nach dem 2. November ein.
Wie viel Förderung gibt es beim Kesseltausch?
Gefördert wird laut Informationsblatt mit einer einmaligen Pauschale, die du nicht zurückzahlen musst. Die Höhe hängt von der neuen Heizung ab:
- Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- und Fernwärme: bis zu 4.000 €
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser): bis zu 5.000 €
- Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Stückholz): bis zu 6.000 €
- Bonus thermische Solaranlage (mindestens 6 m² Kollektorfläche, keine reine PV): plus 2.500 €
- Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen bei Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe: plus 5.000 €
Wer kann den Kesseltausch beantragen?
Laut Informationsblatt nur Privatpersonen, und zwar (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses in Österreich. Es gibt keine Einkommensprüfung, der Standort muss nicht dein Hauptwohnsitz sein, und die alte Heizung braucht kein Mindestalter. Laut FAQ muss sie aber mindestens eine Heizperiode in Betrieb gewesen sein.
Getauscht werden muss ein fossiles System: Öl, Gas (auch Gasetagenheizung), Kohle- oder Koks-Allesbrenner oder fix verbaute Elektroheizungen wie Speicheröfen. Gefördert wird nur ein neues Zentralheizungssystem mit wassergeführter Verteilung, eingebaut von einer befugten Fachkraft. Selbst eingebaute Anlagen sind laut Informationsblatt ausgeschlossen.
Pro Standort gibt es nur eine Förderung. Wurde für das Haus schon früher Geld aus "Raus aus Öl und Gas", "Sauber Heizen für Alle" oder dem Kesseltausch ausbezahlt, ist laut FAQ kein zweiter Antrag möglich. Wohnungen in Gebäuden ab drei Wohneinheiten laufen über eine eigene Aktion für den mehrgeschoßigen Wohnbau.
Fernwärme hat Vorrang: was das für dich heißt
Gibt es bei dir eine klimafreundliche Nah- oder Fernwärme, wird laut Informationsblatt zuerst der Anschluss gefördert. Eine Wärmepumpe oder Holzheizung bekommst du dann nur gefördert, wenn der Anschluss technisch nicht geht oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Unzumutbar heißt laut Informationsblatt: Die Alternative kostet mindestens 25 % weniger als der Fernwärmeanschluss.
Antwortet der Fernwärmebetreiber nicht innerhalb von 3 Monaten mit einem Angebot, ist laut FAQ die Alternative ebenfalls förderfähig. Heb dir die Anfrage und das Datum gut auf.
Antrag Schritt für Schritt: Registrierung, Einbau, Endabrechnung
Der Ablauf läuft laut Informationsblatt in zwei Stufen und nur online über sanierungsoffensive.gv.at, abgewickelt von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
- 1
Energieberatung machen
Ohne Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes geht laut Informationsblatt keine Registrierung. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital stattfinden. Ein Energieausweis ersetzt das Protokoll laut FAQ nicht.
- 2
Angebote einholen
Mindestens zwei Angebote mit Heizungsart, Leistung, Kosten und, bei Wärmepumpen, Kältemittel. Demontage und Entsorgung von Kessel und Tank sind laut Informationsblatt förderfähige Kosten und gehören ins Angebot.
- 3
Registrieren ab 2. November 2026
Mit ID Austria oder Ausweiskopie, Projektdaten und Protokoll. Danach ist das Budget laut Informationsblatt 9 Monate für dich reserviert.
- 4
Einbauen lassen
Gefördert werden nur Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026, maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers. Alle fossilen Anlagen müssen außer Betrieb und fachgerecht entsorgt werden, Tanks mindestens entleert, gereinigt und verplombt.
- 5
Antrag mit Endabrechnung stellen
Spätestens 9 Monate nach der Registrierung, mit fertig installierter und abgerechneter Heizung: Endabrechnungsformular und alle Schlussrechnungen auf deinen Namen hochladen.
Landesförderung, Steuer und was 2027 kommt
Eine Landesförderung kannst du laut FAQ grundsätzlich dazunehmen, wenn dein Bundesland das zulässt. Alle Förderungen zusammen dürfen die Investitionskosten nicht übersteigen. Was dein Land gerade anbietet, erfährst du bei der Energieberatung oder der Förderstelle des Landes. Die Aktion "Sauber Heizen für Alle" für einkommensschwache Haushalte ist laut umweltfoerderung.at für 2026 bereits beendet, sie ist mit dem Kesseltausch ohnehin nicht kombinierbar.
Die 30-%-Grenze, die laut oesterreich.gv.at für die Sanierungsoffensive 2026 galt, entfällt bei der Neuauflage laut FAQ. Zusätzlich gibt es laut FAQ das Öko-Sonderausgabenpauschale: Wenn deine Kosten nach Abzug der Förderungen über 2.000 € liegen, werden fünf Jahre lang je 400 € automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.
Für 2027 kündigen die Ministerien eine neue Sanierungsoffensive ab 4. Jänner 2027 an. Die Pauschalen sollen laut Sanierungsoffensive gleich bleiben, die endgültigen Regeln sollen im Dezember 2026 beschlossen werden. Wer nicht bis Jahresende registriert, verliert also nicht automatisch alles, sollte aber die neuen Bedingungen abwarten, bevor er bestellt.
Häufige Fragen
›Gibt es "Raus aus Öl und Gas" 2026 noch?
Unter diesem Namen nicht mehr. Das Programm heißt jetzt Kesseltausch und ist Teil der Sanierungsoffensive. Laut Informationsblatt ist eine Neuauflage für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser ab 2. November 2026 möglich, solange Budget da ist, längstens bis 31. Dezember 2026.
›Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe 2026?
Laut Informationsblatt (Stand Oktober 2026) bis zu 5.000 € pauschal, dazu bis zu 5.000 € für eine Tiefenbohrung oder einen Brunnen bei Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen und bis zu 2.500 € für eine thermische Solaranlage. Je nach Kältemittel kann die Pauschale um 20 % sinken.
›Kann ich auch als Mieter einen Kesseltausch beantragen?
Ja, laut Informationsblatt können auch Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses einreichen. Kläre den Tausch aber vorher mit dem Eigentümer. Pro Standort gibt es nur einen Antrag.
›Ich habe die Heizung schon getauscht. Bekomme ich noch Geld?
Bei der Neuauflage nur, wenn Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026 erbracht wurden, maßgeblich ist laut FAQ das Lieferdatum des Wärmeerzeugers. Registrieren kannst du dich auch für ein schon umgesetztes Projekt.
›Brauche ich eine Energieberatung für den Kesseltausch?
Ja. Für die Registrierung brauchst du laut Informationsblatt ein Energieberatungsprotokoll deines Bundeslandes. Die Beratung kann auch telefonisch oder digital stattfinden.
›Wird eine Gasheizung mit Wärmepumpe (Hybrid) gefördert?
Nein, laut FAQ werden Gas-Wärmepumpe-Hybridanlagen nicht gefördert, weil weiter ein fossiler Brennstoff eingesetzt wird. Pellet-Wärmepumpe-Hybridanlagen sind förderfähig, wenn sie auf der Liste der förderungsfähigen Heizungssysteme stehen.
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Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- Sanierungsoffensive: Kesseltausch Neuauflage Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
- Sanierungsoffensive: Informationsblatt Kesseltausch 2026 Neuauflage (Version 10/2026)
- Sanierungsoffensive: Häufig gestellte Fragen Kesseltausch 2026 (Version 10/2026)
- Sanierungsoffensive: Förderungsaktion erfolgreich beendet (10. Juli 2026)
- oesterreich.gv.at: Sanierungsoffensive 2026
- OTS: Presseaussendung BMLUK/BMWET vom 15. Oktober 2026
- umweltfoerderung.at: Sauber Heizen für Alle
- oesterreich.gv.at: Energieberatung


