Digitale Souveränität: Was heißt das für dich und deine Firma?

Digitale Souveränität heißt: Du entscheidest selbst, welche digitalen Dienste du nutzt, wo deine Daten liegen und ob du jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln kannst. Aktuell ist das Thema, weil viele Daten bei wenigen US-Konzernen liegen, die nach dem US CLOUD Act auch Daten auf europäischen Servern herausgeben müssen. Du musst nicht alles auf einmal umstellen: Eine Bestandsaufnahme, ein Exportplan und ein erster Wechsel bei Suche oder Mail reichen für den Anfang.
Deine erste Bestandsaufnahme
- Welche Dienste nutzt du für Mail, Kalender, Dateien, Office, Chat und Videocalls?
- Bei welchem Anbieter liegen sie, und in welchem Land sitzt dieser?
- Welche Daten wären bei einem Ausfall oder einer Kontosperre wirklich verloren?
- Kannst du die Daten exportieren, und in welchem Format?
- Läuft deine Mail-Adresse auf einer eigenen Domain oder auf der des Anbieters?
- Gibt es für Kundendaten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)?
- Wann hast du zuletzt ein Backup gemacht, das nicht beim selben Anbieter liegt?
Was ist digitale Souveränität? Einfach erklärt
Der Begriff klingt nach Politik, meint im Alltag aber etwas sehr Praktisches: Du hast die Kontrolle über deine Daten und Werkzeuge und hängst nicht so stark an einem Anbieter, dass ein Preissprung, eine Kontosperre oder eine Gesetzesänderung im Ausland dich lahmlegt. Staatssekretär Alexander Pröll beschreibt es laut Bundeskanzleramt sinngemäß so, dass Europa selbst entscheidet, wie es Technologien nutzt, Daten schützt und Innovation gestaltet.
Souveränität heißt nicht, nur noch europäische Software zu verwenden. Es geht um Wahlfreiheit: Wissen, wo die Daten liegen, sie jederzeit mitnehmen können und für wichtige Bereiche einen Plan B haben, etwa Familienfotos nicht nur in einer einzigen Cloud.
Warum gerade jetzt: Abhängigkeit von US-Anbietern und der CLOUD Act
Mail, Office, Cloud-Speicher, Suche und KI kommen bei den meisten Menschen und Betrieben von wenigen US-Konzernen. Das ist bequem, macht aber abhängig. Dazu kommt der US CLOUD Act aus März 2018. Laut US-Justizministerium soll er den Zugriff auf elektronische Daten bei US-Anbietern beschleunigen. Im Gesetzestext (18 U.S.C. § 2713) steht, dass Anbieter Daten in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle herausgeben müssen, egal ob sie in den USA oder im Ausland gespeichert sind.
Ein EU-Rechenzentrum allein löst das also nicht. Bei einer Anhörung im französischen Senat im Juni 2025 sagte der Rechtsdirektor von Microsoft Frankreich laut it-daily.net sinngemäß, er könne nicht garantieren, dass Daten französischer Bürger nie ohne deren Zustimmung an US-Behörden gehen. Microsoft betont gleichzeitig, mit der im Februar 2025 abgeschlossenen EU-Datengrenze Kundendaten der Kerndienste in der EU und EFTA zu speichern und zu verarbeiten. Beides stimmt: Speicherort und Rechtsraum des Anbieters sind zwei verschiedene Fragen.
Rechtlich bleibt die Nutzung von US-Diensten in der EU grundsätzlich möglich. Das EU-Gericht hat den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework am 3. September 2025 bestätigt (Rechtssache T-553/23). Der Kläger hat laut heise Rechtsmittel beim EuGH angekündigt, das Verfahren läuft. Fällt der Beschluss, müssten Firmen laut der Kanzlei Heuking schnell auf Standardvertragsklauseln und zusätzliche Maßnahmen umstellen.
Was EU und Österreich dagegen tun
Am 18. November 2025 wurde beim Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität in Berlin die von Österreich angestoßene „Declaration on European Digital Sovereignty“ präsentiert. Laut Bundeskanzleramt haben alle 27 EU-Staaten sie unterstützt. Als nächste Schritte nennt Pröll offene Standards, gemeinsame Cloud-Infrastruktur, vertrauenswürdige KI und digitale Bildung.
Für dich direkt spürbar ist der EU Data Act, der seit 12. September 2025 gilt. Er soll den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern. Laut Bundesnetzagentur dürfen Anbieter in der Übergangszeit nur noch die direkt durch den Wechsel entstehenden Kosten verrechnen, ab 12. Jänner 2027 laut Art. 29 Abs. 1 gar keine Wechselentgelte mehr. Im Juni 2026 hat die EU-Kommission außerdem den „Cloud and AI Development Act“ vorgeschlagen, der mehr Rechenzentren und einen EU-weiten Rahmen für die Bewertung von Cloud-Souveränität bringen soll. Das ist ein Vorschlag, noch kein geltendes Recht.
Auch in Österreich bewegt sich etwas: Das Bundesheer stellt laut Janes bis Ende 2025 rund 16.000 Arbeitsplätze von Microsoft Office auf LibreOffice um, als Hauptgrund nennt es die Unabhängigkeit der eigenen IT. Das Wirtschaftsministerium hat laut Nextcloud im Herbst 2025 rund 1.200 Mitarbeitende auf eine Nextcloud-Plattform auf eigenen Servern umgestellt, Microsoft Teams wird in bestimmten Bereichen weiter genutzt. Das zeigt: Auch Behörden gehen schrittweise und gemischt vor.
Was du privat tun kannst, ohne dein Leben umzukrempeln
Fang dort an, wo der Wechsel wenig kostet und viel bringt. Die Suchmaschine ist in fünf Minuten umgestellt, ein Mail-Umzug braucht einen Nachmittag, beim Smartphone-Betriebssystem bleibt man realistisch meist bei Apple oder Google.
- 1
Daten sichern
Lade deine Daten einmal herunter. Bei Google geht das über den Google-Datenexport (Takeout) für Mails, Dokumente, Kalender und Fotos. Ein Export löscht laut Google nichts von den Servern.
- 2
Zweite Kopie anlegen
Wichtige Fotos und Dokumente zusätzlich auf eine externe Festplatte oder zu einem zweiten Anbieter. So bist du bei einer Kontosperre nicht ausgeliefert.
- 3
Suchmaschine wechseln
Eine europäische Suchmaschine als Standard im Browser einstellen. Welche es gibt, steht im Artikel zu Google-Alternativen.
- 4
Mail überdenken
Wer umsteigt, nimmt am besten gleich eine eigene Domain (z. B. vorname@nachname.at). Dann kannst du den Anbieter später wechseln, ohne die Adresse zu ändern.
- 5
Einen Bereich nach dem anderen
Kalender, Cloud-Speicher, Office und KI-Assistent einzeln angehen, jeweils erst testen, dann umziehen.
Digitale Souveränität für KMU: Schritt für Schritt
Für einen kleinen Betrieb ist die wichtigste Frage nicht „USA oder Europa“, sondern: Was passiert, wenn ein Dienst morgen nicht mehr verfügbar oder doppelt so teuer ist? Wer das beantworten kann, ist schon ein gutes Stück souveräner.
- 1
Dienste-Liste machen
Alle Tools mit Anbieter, Firmensitz, Serverstandort, Kosten, Vertragslaufzeit und Verantwortlichem in eine Tabelle. Das hilft auch beim Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO.
- 2
Kritisches markieren
Wo liegen Kundendaten, Buchhaltung, Verträge, Personalakten? Diese Bereiche bekommen Vorrang.
- 3
Exit-Plan schreiben
Für jeden kritischen Dienst: Wie kommen die Daten raus, in welchem Format, wie lange dauert es? Nutze offene Formate wie .odt, .ods oder .csv für Archive.
- 4
Eigene Domain und Zugänge sichern
Domain auf die Firma registrieren, Admin-Zugänge mit Zwei-Faktor-Anmeldung, mindestens zwei Personen mit Admin-Rechten.
- 5
Pilot statt Big Bang
Einen Bereich (z. B. Dateiablage oder Videocalls) mit einem europäischen Anbieter für ein Team testen, dann entscheiden.
Ohne Panik: Wann US-Dienste trotzdem okay sind
Microsoft 365, Google Workspace und Co. sind in Österreich nicht verboten. Solange der Angemessenheitsbeschluss gilt und du die DSGVO-Pflichten erfüllst (AV-Vertrag, Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzerklärung), kannst du sie in der Regel weiter nutzen. Für viele Betriebe ist ein Mix sinnvoll: Standardaufgaben dort, wo das Team gut arbeitet, sensible Daten und Backups bei einem europäischen Anbieter oder auf eigener Infrastruktur.
Wenn du europäische Alternativen suchst: Die Seite european-alternatives.eu, ein Hobbyprojekt eines Wiener Entwicklers, listet laut futurezone Anbieter nach Kategorien samt Firmensitz. Prüf die Angaben trotzdem beim Anbieter selbst, denn Eigentümer und Serverstandorte ändern sich. Und wenn du dir den Umstieg nicht allein antun willst: Beschreib dein Vorhaben einmal und vergleiche Angebote von IT-Betrieben aus deiner Umgebung.
Häufige Fragen
›Was versteht man unter digitaler Souveränität?
Die Fähigkeit, selbst über die eigenen digitalen Werkzeuge und Daten zu bestimmen: zu wissen, wo Daten liegen, sie exportieren und den Anbieter wechseln zu können, ohne vom Wohlwollen eines einzelnen Konzerns abhängig zu sein.
›Was ist der CLOUD Act einfach erklärt?
Ein US-Gesetz aus 2018. Laut 18 U.S.C. § 2713 müssen US-Anbieter Daten, die sie besitzen oder kontrollieren, auf behördliche Anordnung herausgeben, unabhängig davon, ob die Daten in den USA oder im Ausland gespeichert sind.
›Sind meine Daten sicher, wenn ein US-Anbieter sie in der EU speichert?
Der Serverstandort in der EU hilft bei Datenschutz und Geschwindigkeit, schützt aber nicht automatisch vor dem CLOUD Act, weil der am Unternehmen ansetzt. Wie relevant das Risiko für dich ist, hängt davon ab, welche Daten du dort ablegst.
›Darf ich als Firma Microsoft 365 in Österreich noch verwenden?
In der Regel ja. Das EU-US Data Privacy Framework wurde im September 2025 vom EU-Gericht bestätigt, ein Rechtsmittel beim EuGH läuft. Halte AV-Vertrag, Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzerklärung aktuell und hab einen Plan B, falls sich die Rechtslage ändert.
›Muss ich jetzt alles auf europäische Anbieter umstellen?
Nein. Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme, ein Datenexport als Sicherung und ein schrittweiser Wechsel dort, wo es leicht geht oder sensible Daten betroffen sind.
Unabhängiger werden, aber mit Plan?
Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.
„Tischlerei mit 8 Mitarbeitenden in Wels nutzt Microsoft 365 und Dropbox. Gesucht: IT-Dienstleister, der eine Bestandsaufnahme macht, einen Exportplan für Mails und Dateien erstellt und eine europäische Cloud-Ablage für ein Team testweise einrichtet. Bitte Angebot mit Stundensatz oder Pauschale.“
Kostenlos jemanden findenQuellen & Stand
Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.
- Bundeskanzleramt: Erklärung zur europäischen digitalen Souveränität (November 2025)
- U.S. Department of Justice: CLOUD Act Resources
- Cornell LII: 18 U.S. Code § 2713
- it-daily.net: Microsoft Frankreich vor dem Senat (Juni 2025)
- Microsoft: EU Data Boundary abgeschlossen (Februar 2025)
- Heuking: EuG bestätigt EU-US Data Privacy Framework
- heise: Latombe zieht vor den EuGH
- Bundesnetzagentur: Data Act, Wechselentgelt
- Bundesnetzagentur: Data Act Factsheet
- IDPC Malta: Vorschlag Cloud and AI Development Act
- Janes: Bundesheer ersetzt Microsoft Office durch LibreOffice
- Nextcloud: Österreichisches Wirtschaftsministerium (Pressemitteilung)
- futurezone: European Alternatives
- Google-Konto-Hilfe: Google-Daten herunterladen


