Kostenvoranschlag in Österreich: verbindlich, unverbindlich und richtig vergleichen

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit
Paar sitzt am Küchentisch und geht Rechnungen mit Taschenrechner und Laptop durch
Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Erstellt ein Unternehmen dir als Privatperson einen Kostenvoranschlag, gilt er laut § 5 KSchG grundsätzlich als verbindlich, außer es steht ausdrücklich etwas anderes darauf. Bezahlen musst du ihn nur, wenn das Unternehmen vorher darauf hingewiesen hat. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag darf laut Arbeiterkammer nur um etwa 10 bis 15 % überschritten werden, bei mehr muss dich der Betrieb vorher informieren.

Checkliste: Angebote vergleichen

  • Steht verbindlich, unverbindlich oder Pauschalpreis drauf?
  • Sind Arbeitszeit, Material und Nebenkosten getrennt ausgewiesen?
  • Ist die Anfahrt enthalten, pauschal oder pro Fahrt?
  • Sind Abbau, Abtransport und Entsorgung enthalten?
  • Sind die Preise netto oder brutto (inkl. 20 % USt)?
  • Welches Material und welche Menge sind angesetzt?
  • Gibt es Formulierungen wie Zirkapreise oder Abrechnung nach Aufwand?
  • Wann wird gearbeitet, wie lange dauert es?
  • Wann und wie wird bezahlt, ist eine Anzahlung vorgesehen?

Verbindlich oder unverbindlich

Das ABGB unterscheidet zwei Arten von Kostenvoranschlägen (§ 1170a). Ist die Richtigkeit ausdrücklich garantiert, darf der Betrieb keinen höheren Preis verlangen, auch wenn die Arbeit aufwendiger wird als gedacht. Ohne diese Garantie ist eine Überschreitung möglich, aber nur in Grenzen.

Für dich als Privatperson dreht das Konsumentenschutzgesetz die Grundregel um: Ein Kostenvoranschlag eines Unternehmens gilt als verbindlich, außer das Unternehmen hat ausdrücklich das Gegenteil erklärt (§ 5 Abs. 2 KSchG). Unverbindlich ist er laut Arbeiterkammer auch, wenn Formulierungen wie Zirkapreise, Schätzpreise, Kostenschätzung oder Abrechnung nach Naturmaß bzw. nach Bedarf darauf stehen.

Ein Pauschalpreis ist in der Regel für beide Seiten bindend. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag gilt der Preis als Obergrenze: Braucht der Betrieb weniger Zeit oder Material, zahlst du laut Arbeiterkammer nur die tatsächlichen Kosten.

Wenn die Rechnung höher ist als der Kostenvoranschlag

Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag akzeptiert die Arbeiterkammer eine Überschreitung von ungefähr 10 bis 15 %, wenn sie sachlich begründet und unvermeidbar ist. Zeichnet sich eine beträchtliche Überschreitung ab, muss der Betrieb dich unverzüglich informieren. Du kannst dann vom Vertrag zurücktreten und zahlst nur die bisher erbrachte Arbeit angemessen, oder du stimmst den Mehrkosten zu.

Informiert dich der Betrieb nicht rechtzeitig, verliert er laut § 1170a Abs. 2 ABGB den Anspruch auf die Mehrkosten. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag darf der Preis gar nicht überschritten werden, außer du hast zusätzliche Arbeiten beauftragt.

Was ein Kostenvoranschlag kostet

Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag kostenlos. Zahlen musst du ihn nur, wenn das Unternehmen dich vorher darauf hingewiesen hat (§ 5 Abs. 1 KSchG). Das kommt vor allem bei Reparaturen vor, wenn ein Gerät erst zerlegt werden muss.

Wenn ein Kostenvoranschlag etwas kostet, vereinbare vorher, dass der Betrag bei Auftragserteilung von der Rechnung abgezogen wird. Für bestimmte Elektrogeräte übernimmt die Geräte-Retter-Prämie laut offizieller Seite seit 12. Jänner 2026 die Hälfte der Kosten für einen Kostenvoranschlag, höchstens 30 €. Stand Oktober 2026, die Bedingungen können sich ändern, prüf die aktuelle Seite der Geräte-Retter-Prämie.

Angebote richtig vergleichen

Der Endbetrag allein sagt wenig. Ein Angebot kann günstig wirken, weil Anfahrt, Entsorgung oder Material fehlen, die dann extra auf der Rechnung stehen. Vergleiche deshalb Position für Position und frag nach, was in jedem Angebot enthalten ist.

  • Arbeitszeit: Pauschale oder Stunden? Bei Stunden: wie viele sind geschätzt, und in welchem Takt wird abgerechnet?
  • Anfahrt: einmalig, pro Tag oder pro Fahrt? Bei mehrtägigen Arbeiten macht das viel aus.
  • Entsorgung: Bauschutt, Altmaterial und Grünschnitt kosten Geld. Steht es drin oder kommt es dazu?
  • Material: Marke, Qualität und Menge vergleichen. Ein billigeres Angebot rechnet manchmal mit günstigerem Material.
  • USt: Ist der Preis netto, kommen 20 % dazu. Kleinunternehmer verrechnen keine USt, dann ist der Preis der Endpreis.
  • Gerüst, Abdecken, Reinigung nach der Arbeit: oft eigene Positionen.

So bekommst du vergleichbare Angebote

Die Arbeiterkammer rät, bei größeren Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen und ausdrücklich nach einem Kostenvoranschlag zu fragen. Mündliche Zusagen gelten zwar, lassen sich im Streitfall aber schwer beweisen.

Alle Betriebe sollten dieselbe Beschreibung bekommen: was gemacht werden soll, Maße, Fotos, Zugang, Wunschtermin. Auf goconnecta schreibst du diese Beschreibung einmal, und Anbieter aus deiner Nähe schicken ihre Angebote. Die Checkliste oben hilft dir beim Vergleichen.

Häufige Fragen

›Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Wenn ein Unternehmen ihn für dich als Privatperson erstellt, laut § 5 KSchG grundsätzlich ja, außer es steht ausdrücklich unverbindlich drauf oder es werden Zirkapreise bzw. eine Abrechnung nach Aufwand angegeben.

›Um wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Ein verbindlicher gar nicht. Ein unverbindlicher laut Arbeiterkammer um etwa 10 bis 15 %, wenn es unvermeidbar ist. Bei mehr muss dich der Betrieb vorher informieren, sonst verliert er den Anspruch auf die Mehrkosten.

›Muss ich für einen Kostenvoranschlag zahlen?

Nur wenn dich das Unternehmen vorher darauf hingewiesen hat. Vereinbare in diesem Fall, dass der Betrag bei Auftrag angerechnet wird.

›Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Pauschalpreis?

Ein Pauschalpreis ist ein fixer Preis für eine fest umrissene Leistung und gilt in der Regel für beide Seiten. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag ist eine Obergrenze: Wird es günstiger, zahlst du weniger.

›Was mache ich, wenn die Rechnung viel höher ist?

Prüf, ob der Kostenvoranschlag verbindlich war und ob du über die Mehrkosten informiert wurdest. Widersprich schriftlich und hol dir Rat bei der Arbeiterkammer, sie hat dafür einen Musterbrief.

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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