Nachbarschaftshilfe gegen Geld: Was ist in Österreich erlaubt?

Aktualisiert am 16. Oktober 2026 4 Min. Lesezeit
Junge Frau hilft einem älteren Mann bei der Arbeit in einem grünen Garten
Foto: Gustavo Fring / Pexels

Gelegentlich und unentgeltlich beim Nachbarn helfen ist kein Problem. Sobald jemand eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit der Absicht ausübt, damit Geld oder einen anderen Vorteil zu erzielen, ist sie nach § 1 der Gewerbeordnung gewerbsmäßig und braucht in der Regel eine Gewerbeberechtigung. Für bezahlte Hilfe im Haushalt gibt es legale Wege: den Dienstleistungsscheck oder ein freies Gewerbe.

Was die Gewerbeordnung unter gewerbsmäßig versteht

Nach § 1 Abs. 2 der Gewerbeordnung ist eine Tätigkeit gewerbsmäßig, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht ausgeübt wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Selbständig heißt: auf eigene Rechnung und Gefahr.

Regelmäßig kann schon eine einzelne Handlung sein, wenn aus den Umständen eine Wiederholungsabsicht hervorgeht oder die Arbeit länger dauert (§ 1 Abs. 4 GewO). Wer eine gewerbliche Tätigkeit einem größeren Kreis von Personen anbietet, etwa mit einem Aushang oder einer Anzeige, wird laut § 1 Abs. 4 GewO grundsätzlich so behandelt, als würde er das Gewerbe bereits ausüben.

Eine feste Betragsgrenze, bis zu der bezahlte Hilfe immer erlaubt wäre, gibt es in der Gewerbeordnung nicht. Ob eine Tätigkeit gewerbsmäßig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Wo Nachbarschaftshilfe endet

Klassische Nachbarschaftshilfe ist unentgeltlich: Du hilfst der Nachbarin beim Tragen, gießt im Urlaub die Blumen, und sie hilft dir ein anderes Mal. Es gibt keine Preisvereinbarung und keinen Auftrag.

Heikel wird es, wenn ein fixer Stundenlohn vereinbart ist, wenn die Hilfe laufend für verschiedene Leute erbracht wird oder wenn sie öffentlich angeboten wird. Dann spricht vieles für eine gewerbliche Tätigkeit, auch wenn sie als Nachbarschaftshilfe bezeichnet wird.

  • Eher unproblematisch: gelegentliche Hilfe im Bekanntenkreis, ohne vereinbartes Entgelt.
  • Eher gewerblich: regelmäßige Arbeit gegen Bezahlung, für mehrere Auftraggeber, öffentlich beworben.
  • Im Zweifel: bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder beim Gründerservice der WKO nachfragen.

Die Risiken von Pfusch für Auftraggeber

Wer ohne Gewerbe und ohne Rechnung arbeitet, ist im Schadensfall schwer greifbar. Geht etwas schief, etwa ein Wasserschaden nach einer Installation, fehlt oft eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Schaden zahlt. Mängel lassen sich ohne Rechnung und schriftliche Vereinbarung schwer nachweisen und durchsetzen.

Dazu kommt das Unfallrisiko: Wer bei dir unangemeldet arbeitet und sich verletzt, ist nicht über eine Anmeldung abgesichert. Und Förderungen gibt es in der Regel nur mit Rechnung eines befugten Betriebs.

Der Dienstleistungsscheck: legal und versichert

Mit dem Dienstleistungsscheck bezahlen Privathaushalte einfache, haushaltstypische Arbeiten: putzen, Wäsche, Kinderbetreuung, Einkäufe und einfache Gartenarbeit wie Rasenmähen oder Laub rechen. Laut oesterreich.gv.at ist die Person ab dem ersten Arbeitstag unfallversichert.

Du kaufst den Scheck laut ÖGK online, über die App, in der Trafik oder am Postamt. Zum Scheckwert kommen 2 % für Unfallversicherung und Verwaltung dazu: Für einen 10-€-Scheck zahlst du 10,20 €. 2026 darf die Person laut oesterreich.gv.at von einem Haushalt höchstens 755,01 € im Monat über Dienstleistungsschecks bekommen (Stand Jänner 2026, die Grenze wird regelmäßig angepasst). Es gelten Mindeststundenlöhne, laut ÖGK zum Beispiel 16,76 € für Reinigung oder einfache Gartenarbeit.

Laut ÖGK nicht erlaubt ist der Scheck für Tätigkeiten, die eine längere Ausbildung brauchen, etwa Pflege. Bezahlt werden dürfen nur Personen mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt, also zum Beispiel österreichische und EU-Staatsbürger:innen.

Freies Gewerbe: wenn du regelmäßig helfen willst

Wer regelmäßig gegen Geld helfen will, kann ein Gewerbe anmelden. Für viele Alltagsdienste reicht ein freies Gewerbe, für das kein Befähigungsnachweis nötig ist. Die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe nennt etwa einfache Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern, Jäten, Mulchen, Obst einsammeln), Hausbetreuung mit einfachen Reinigungstätigkeiten, Botendienst, Bügeln und Waschen mit haushaltsüblichen Geräten und Personenbetreuung.

Die Grenzen sind genau gezogen: Baumschnitt, Strauchschnitt und Vertikutieren sind laut Liste dem Gärtnerhandwerk vorbehalten, Elektro- und Installationsarbeiten gehören zu reglementierten Gewerben. Die Gewerbeanmeldung ist laut WKO kostenlos und online über das Unternehmensserviceportal oder GISA möglich, mit einem freien Gewerbe darfst du laut oesterreich.gv.at grundsätzlich sofort nach der Anmeldung starten. Mit dem Gewerbe kommen aber Pflichten dazu, etwa bei Sozialversicherung und Steuer. Das Gründerservice der WKO und usp.gv.at beraten dazu.

Wer als Anbieter Aufträge auf goconnecta annimmt, sollte deshalb vorher klären, ob die Tätigkeit ein Gewerbe braucht.

Häufige Fragen

›Darf ich für Nachbarschaftshilfe Geld nehmen?

Ein gelegentliches Dankeschön ist unproblematisch. Wird regelmäßig gegen Bezahlung gearbeitet, kann es eine gewerbliche Tätigkeit sein, die eine Gewerbeberechtigung braucht. Im Einzelfall hilft die Gewerbebehörde oder die WKO.

›Gibt es einen Betrag, bis zu dem Hilfe erlaubt ist?

Nein, die Gewerbeordnung kennt keine solche Grenze. Entscheidend sind Selbständigkeit, Regelmäßigkeit und Gewinnabsicht. Steuerliche Grenzen sind eine eigene Frage, die das Finanzamt beantwortet.

›Was droht bei Pfusch?

Wer ein Gewerbe ohne Berechtigung ausübt, riskiert laut § 366 GewO eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 €. Dazu können Nachzahlungen bei Steuer und Sozialversicherung kommen. Auftraggeber tragen das Risiko bei Schäden und Mängeln.

›Wie bezahle ich eine Haushaltshilfe legal?

Für einfache Arbeiten im Privathaushalt mit dem Dienstleistungsscheck. Die Person ist unfallversichert, du zahlst 2 % Aufschlag. 2026 sind bis zu 755,01 € pro Monat und Haushalt möglich.

›Brauche ich für Rasenmähen beim Nachbarn ein Gewerbe?

Wenn du es regelmäßig und mit Gewinnabsicht machst, in der Regel ja. Einfache Gartenarbeiten wie Rasenmähen sind ein freies Gewerbe, die Anmeldung ist kostenlos. Für Baum- und Strauchschnitt braucht es das Gärtnergewerbe.

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Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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