24-Stunden-Betreuung: Was kostet sie und welche Förderung gibt es?

Aktualisiert am 22. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Ältere Frau wird zu Hause von einer Betreuerin unterstützt
Foto: Jsme MILA / Pexels

Eine 24-Stunden-Betreuung mit zwei selbstständigen Betreuungskräften kostet laut aktuellen Preisblättern von Hilfswerk und Volkshilfe meist rund 3.000 bis 4.000 € im Monat für Honorare und Agentur, plus Fahrtkosten, Kost und Logis. Der Bund fördert laut oesterreich.gv.at mit bis zu 800 € im Monat (Stand 2026), wenn die betreute Person mindestens Pflegegeldstufe 3 bezieht und höchstens 2.500 € netto im Monat Einkommen hat. Was nach Förderung und Pflegegeld übrig bleibt, rechnen wir dir unten durch.

Was eine 24-Stunden-Betreuung kostet (Richtwerte, eine betreute Person, zwei Betreuungskräfte)
LeistungPreisEinheit
Honorar der Betreuungskraftrund 98–119 €pro Tag
Honorare für 30 Tagerund 2.900–3.600 €pro Monat
Monatsbeitrag der Agenturrund 135–355 €pro Monat
Vermittlung (einmalig)rund 430–850 €einmalig
An- und Abreise der Betreuungskräfteab rund 300 €pro Monat
Förderung des Bundes (zwei Selbstständige)bis 800 €pro Monat, Abzug
Richtwerte aus den Preisblättern von Hilfswerk (gültig ab 1. Jänner 2026), Volkshilfe Steiermark (Stand Jänner 2025) und Caritas Wien (2026, Richtwert Fahrtkosten). Je nach Pflegebedarf, Region und Agentur können die Preise deutlich abweichen. Kost und Logis für die Betreuungskräfte kommen dazu. Förderung laut oesterreich.gv.at, Stand Oktober 2026.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung im Monat?

Bei einer 24-Stunden-Betreuung wohnen in der Regel zwei Betreuungskräfte abwechselnd bei der betreuten Person, meist im 14-Tage-Rhythmus. Bezahlt wird pro Tag. Laut Hilfswerk-Preisblatt 2026 liegt das Tageshonorar bei 102 € für eine betreute Person, bei mehr Pflegebedarf („24-Stunden-Pflege“) bei 110 €. Die Volkshilfe Steiermark nennt für 2025 Tagsätze von 98 bis 119 €, je nach Betreuungsaufwand.

Dazu kommt der Monatsbeitrag der Agentur für Begleitung, Hausbesuche und Ersatz bei Ausfall, laut Hilfswerk 340 bis 353 €. Einmalig fällt eine Vermittlungsgebühr an. Nicht zu vergessen: An- und Abreise der Betreuungskräfte (die Caritas Wien rechnet mit mindestens 300 € im Monat) sowie Kost und ein eigenes Zimmer im Haushalt.

Unterm Strich nennt die WKO für Familien rund 4.000 € im Monat, inklusive Honorar, Verpflegung und Anteilen an Energie und Reisekosten.

Was bleibt nach Förderung und Pflegegeld übrig?

Das Hilfswerk rechnet in seinem Preisblatt 2026 ein Beispiel vor: 340 € Monatsbeitrag plus 3.060 € Honorare für 30 Tage ergeben 3.400 €. Davon gehen die Förderung (800 €) und das Pflegegeld der Stufe 3 (592,60 €) ab. Übrig bleiben rund 2.007 € im Monat, ohne Fahrtkosten, Kost und Logis.

Das Pflegegeld ist also kein Bonus, sondern ein fester Teil der Finanzierung. Wer noch keines bekommt oder zu niedrig eingestuft ist, sollte das zuerst klären. Wie das geht, steht im Ratgeber zum Pflegegeld-Antrag.

Förderung 24-Stunden-Betreuung: Voraussetzungen und Höhe 2026

Laut oesterreich.gv.at (Stand Oktober 2026) gibt es die Förderung des Bundes, wenn die betreute Person rund um die Uhr Betreuung braucht, Pflegegeld mindestens der Stufe 3 bezieht und ihr Nettoeinkommen 2.500 € im Monat nicht übersteigt. Die Grenze erhöht sich um 400 € für jede unterhaltsberechtigte Angehörige und um 600 € für jede unterhaltsberechtigte Angehörige mit Behinderung. Vermögen zählt nicht. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe werden unter anderem nicht als Einkommen gerechnet.

Die Höhe hängt davon ab, wie die Betreuungskräfte arbeiten: Bei Selbstständigen gibt es 400 € pro Person und Monat, höchstens 800 € für zwei. Bei angestellten Betreuungskräften sind es 800 € pro Person, höchstens 1.600 €. Die Betreuungskraft braucht laut oesterreich.gv.at eine von drei Qualifikationen: eine theoretische Ausbildung etwa wie eine Heimhilfe, mindestens sechs Monate sachgerechte Betreuung der Person, oder eine Befugnis für bestimmte pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten unter Anleitung von Pflegefachkraft oder Arzt.

Den Antrag stellst du bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice. Formulare gibt es auf Deutsch, auch online, und in mehreren Sprachen der Betreuungskräfte. Einzelne Bundesländer haben zusätzliche Förderungen mit eigenen Bedingungen, frag bei deiner Landesregierung nach.

Agentur oder selbst organisieren?

Die meisten Betreuungskräfte arbeiten laut WKO selbstständig mit einem Gewerbe für Personenbetreuung. Eine Agentur sucht zwei passende Betreuungskräfte, hilft beim Vertrag und bei der Förderung, schickt Ersatz bei Ausfall und kommt regelmäßig vorbei. Dafür zahlst du Vermittlung und Monatsbeitrag.

Selbst organisieren geht auch, etwa wenn du schon eine Betreuungskraft über Bekannte kennst. Dann sparst du den Agenturbeitrag, kümmerst dich aber selbst um Vertrag, Ersatz bei Krankheit oder Urlaub, Wechsel und Förderantrag. Prüf in jedem Fall im GISA, ob die Betreuungskraft ein aufrechtes Gewerbe hat, und achte auf die Qualifikation, sonst gibt es keine Förderung.

  • Agentur: weniger Aufwand, Ersatz bei Ausfall, aber laufende Kosten
  • Selbst organisiert: günstiger, aber du trägst Organisation und Ausfallrisiko
  • Beides: Betreuungskraft mit Gewerbe und passender Qualifikation, sonst keine Förderung

Gute Agentur erkennen: ÖQZ-24

Für Vermittlungsagenturen gibt es das Österreichische Qualitätszertifikat ÖQZ-24. Laut oesterreich.gv.at wurde es vom Sozialministerium mit der Wirtschaftskammer entwickelt. Agenturen müssen dafür Standards erfüllen, die über die gesetzlichen Pflichten hinausgehen. Das Zertifikat ist freiwillig, gilt drei Jahre, wird jährlich überprüft und kann bei Verstößen entzogen werden.

Ein Zertifikat ist kein Garantieschein, aber ein guter Filter. Frag die Agentur direkt, ob sie das ÖQZ-24 führt, und lass dir den Vertrag vor der Unterschrift in Ruhe geben.

Wenn 24 Stunden zu viel sind

Nicht jede Familie braucht gleich eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Oft reichen mobile Pflege, eine Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung für ein paar Stunden pro Woche, gerade am Anfang. Wenn du so jemanden suchst und niemanden kennst: beschreib einmal, was gebraucht wird, und vergleich mehrere Angebote aus der Nähe.

Häufige Fragen

›Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung pro Monat?

Meist rund 3.000 bis 4.000 € für Honorare und Agentur, plus Fahrtkosten, Kost und Logis. Die WKO nennt rund 4.000 € im Monat für Familien. Förderung und Pflegegeld senken den Eigenanteil.

›Wie hoch ist die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung 2026?

Laut oesterreich.gv.at bis zu 800 € im Monat bei zwei selbstständigen Betreuungskräften und bis zu 1.600 € bei zwei angestellten (Stand Oktober 2026).

›Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Förderung?

2.500 € netto im Monat, plus 400 € für jede unterhaltsberechtigte Angehörige (600 € bei Behinderung). Pflegegeld und Sonderzahlungen zählen nicht, Vermögen wird nicht berücksichtigt.

›Ab welcher Pflegestufe gibt es Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?

Laut oesterreich.gv.at ab Pflegegeldstufe 3. Dazu muss Betreuung rund um die Uhr nötig sein.

›Wo beantrage ich die Förderung?

Bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice. Formulare gibt es dort und online, auch in mehreren Sprachen.

›Kann ich eine 24-Stunden-Betreuung ohne Agentur organisieren?

Ja. Die Betreuungskraft braucht dann ein Gewerbe und eine passende Qualifikation, damit die Förderung möglich ist. Ersatz bei Ausfall und Vertrag organisierst du selbst.

Unterstützung für Angehörige: Hilfe aus der Nähe finden

Kennst gerade niemanden, der das kann? Kein Problem: Beschreib einmal, was du brauchst, und wer sich auskennt und Zeit hat, meldet sich mit einem Angebot. Kostenlos, ohne Provision.

„Meine Mutter (84, Pflegestufe 3) lebt allein in einem Haus in Wiener Neustadt. Wir suchen Unterstützung im Haushalt und beim Einkaufen, dreimal pro Woche je drei Stunden, langfristig eventuell mehr. Bitte mit Stundensatz und Angabe, ob ihr auch Wochenenden abdeckt.“

Kostenlos jemanden finden

Quellen & Stand

Alle Angaben ohne Gewähr: Preise sind unverbindliche Richtwerte, rechtliche Hinweise allgemeine Informationen. Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026. Für deinen Einzelfall frag bei der zuständigen Stelle, einem Anwalt oder Steuerberater nach.

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